Eine aktuelle repräsentative FORSA-Umfrage im Auftrag von Jobware zeigt, dass ein Foto des Ansprechpartners in der Stellenanzeige dabei helfen kann, das Vertrauen potenzieller Bewerber zu gewinnen.
PADERBORN, 06.03.2023 - Recruiting kann eine Herausforderung sein, insbesondere wenn es darum geht, Bewerber zu begeistern. Eine aktuelle repräsentative FORSA-Umfrage im Auftrag von Jobware zeigt, dass ein Foto des Ansprechpartners in der Stellenanzeige dabei helfen kann, das Vertrauen potenzieller Bewerber zu gewinnen.
Wie laut Forsa-Umfrage mehr Bewerber auf Stellenanzeigen reagieren
Laut der Umfrage wünscht sich jeder Dritte, ein Foto des Ansprechpartners in der Stellenanzeige zu finden. Dies trägt dazu bei, dass das Unternehmen transparenter und vertrauenswürdiger wirkt, der Personaler als nahbarer wahrgenommen wird und das Unternehmen ein Gesicht bekommt, statt als anonyme Ansammlung von Menschen wahrgenommen zu werden. Besonders im IT-Bereich und in Gesundheitsberufen ist der Anteil derer, denen ein Foto wichtig ist, mit jeweils 38% sogar überdurchschnittlich hoch.
"Das Profilbild hilft also, die Stellenanzeige auffälliger und einladender zu gestalten und die Aufmerksamkeit der Bewerber stärker auf sich zu ziehen", so Dr. Wolfgang Achilles, Geschäftsführer von Jobware. "Unser Tipp: Schenken Sie potenziellen Bewerbern Ihr Lächeln - wagen Sie sich vor die Kamera. Und freuen Sie sich dann auf noch mehr Bewerber!"
Die Umfrage zeigt, dass es manchmal wirklich einfach sein kann, mit wenig Aufwand mehr Bewerber zu begeistern. Personalsuchende Unternehmen sollten daher unbedingt erwägen, ein Foto des Ansprechpartners in ihre Stellenanzeige aufzunehmen, um mehr potenzielle Bewerber anzusprechen und das Vertrauen in das Unternehmen zu stärken.
Über Jobware:
Jobware ist einer der führenden Online-Stellenmärkte in Deutschland und bietet Unternehmen eine Plattform, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu finden und sich als attraktiver Arbeitgeber zu präsentieren. Mit über 25 Jahren Erfahrung im Recruiting-Bereich verfügt Jobware über umfangreiche Expertise.
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Die Forsa-Befragung wurde im Auftrag der Jobbörse Jobware im Januar 2023 durchgeführt. Per repräsentativer Zufallsauswahl wurden 1.011 erwerbstätige Angestellte mit qualifizierter Tätigkeit im Alter von 18 bis 60 Jahren befragt.
Jobware ist die Jobbörse für Fach- und Führungskräfte. Unternehmen aller Größen und Branchen finden über Jobware erstklassige Mitarbeiter: Ob als Fach- oder Führungskraft, Absolvent, Student, Praktikant oder Auszubildender. Der TV-Slogan „Jobware, da hab‘ ich den Job her!“ bleibt im Kopf. 1996 gegründet, beschäftigt Jobware über 200 Mitarbeiter. Mit Lösungen für perfektes Bewerben bewerbung2go erstellen Bewerber überzeugende, strukturiert aufgebaute und korrekte Bewerbungsunterlagen im Handumdrehen.
Weiterführende Informationen unter: presse@jobware.de
Der Einsatz von ChatGPT im Recruiting ist vielfältig. So kann das Open-AI-Modell bei der Formulierung von Stellenausschreibungen helfen, Jobprofile erstellen, Absageschreiben formulieren, Unterstützung im Active Sourcing geben und vieles mehr.
In der heutigen digitalen Welt spielen Chatbots eine immer wichtigere Rolle im Bereich des Recruitings. Insbesondere Chatbots wie ChatGPT können Unternehmen dabei helfen, ihren Recruiting-Prozess zu optimieren und effektiver zu gestalten. Doch was ist ChatGPT genau und wie kann es im Recruiting eingesetzt werden?
Was ist ChatGPT?
ChatGPT ist ein fortschrittlicher Chatbot, der auf dem OpenAI-Modell basiert und in der Lage ist, menschenähnliche Konversationen zu führen. Dieser Chatbot nutzt maschinelles Lernen, um mit Menschen in natürlicher Sprache zu kommunizieren und kann Antworten auf Fragen geben. Das System wurde mit Daten bis zum Jahr 2021 ausgestattet, so dass keine aktuellen Ereignisse abgefragt werden können.
Hilfestellung zur Formulierung von Stellenausschreibungen
Eine der wichtigsten Aufgaben im Recruiting-Prozess ist die Erstellung von Stellenausschreibungen. Hierbei kann ChatGPT Unternehmen wertvolle Unterstützung bieten. So können Unternehmen den Chatbot beispielsweise mit den Anforderungen der Stelle füttern und ihm dann die Erstellung der Stellenausschreibung überlassen. ChatGPT kann dabei aufgrund seiner KI-basierten Fähigkeiten eine Stellenausschreibung verfassen, die inhaltlich und strukturell auf die Bedürfnisse des Unternehmens und der Stelle zugeschnitten ist.
Jobprofil erstellen
Neben der Erstellung von Stellenausschreibungen kann ChatGPT auch bei der Erstellung von Jobprofilen helfen. Unternehmen können dem Chatbot beispielsweise die Anforderungen der Stelle mitteilen und ihm dann die Erstellung des Jobprofils überlassen. ChatGPT kann dabei nicht nur relevante Informationen aus der Stellenbeschreibung extrahieren, sondern auch zusätzliche Informationen aus anderen Quellen, wie beispielsweise dem Unternehmensprofil, einbeziehen.
Absageschreiben formulieren
Eine weitere wichtige Aufgabe im Recruiting-Prozess ist die Formulierung von Absageschreiben. Auch hier kann ChatGPT Unternehmen wertvolle Unterstützung bieten. Unternehmen können dem Chatbot beispielsweise die Informationen des Kandidaten und den Grund für die Absage mitteilen und ihm dann die Erstellung des Absageschreibens überlassen. ChatGPT kann dabei aufgrund seiner KI-basierten Fähigkeiten ein Absageschreiben verfassen, das inhaltlich und strukturell auf die Bedürfnisse des Unternehmens zugeschnitten ist.
Nutzung im Active Sourcing
Neben der Unterstützung bei der Erstellung von Stellenausschreibungen, Jobprofilen und Absageschreiben kann ChatGPT auch im Active Sourcing eingesetzt werden. Hierbei kann der Chatbot beispielsweise für potenzielle Kandidaten eine ansprechende Nachricht formulieren, die genau auf die Position und die Person zugeschnitten ist und sie über offene Stellen im Unternehmen informieren.
Anwendungsbeipiele
Eine ausführliche Analyse über ChatGPT mit Anwendungsbeispielen für Recruiter in der Praxis finden Sie unter den folgenden Links:
Daniela Chikato von Talentrakete:
https://talentrakete.de/chatgpt-fuers-recruiting-5-use-cases/
Xander Wegscheider von Recruitee:
https://recruitee.com/de-artikel/chatgpt-im-recruiting#11
Oder testen Sie die Funktionen direkt selber aus:
Fazit
ChatGPT liefert eine wertvolle Unterstützung im Recruiting-Prozess und wird mit Sicherheit in Zukunft noch stärker eingesetzt werden. Jedoch sollten die erzeugten Texte niemals 1:1 ohne Prüfung übernommen werden, da zum einen auch hier Fehler bzw. Falschaussagen auftauchen können und zum anderen das System über keine aktuellen Daten verfügt.
Webinare bereichern das Wissensmanagement eines Unternehmens enorm, denn im Rahmen solcher Schulungen ist es möglich, Situationen aus der Praxis zu simulieren und Anwendungsbereiche für bestimmte Technologien und Strategien vorzustellen. Dies erweist sich insbesondere für Personalverantwortliche als praktisch, denn in diesem Bereich ist es für Experten wichtig, auf dem neuesten Stand zu bleiben. In diesem Beitrag erfahren Leser, warum Webinare für diese Fachkräfte immer wichtiger werden.
Webinare auf Online-Jobbörsen - was hat es mit dem Trend auf sich?
Innerhalb der letzten Jahre ist das Angebot an Webinaren deutlich gestiegen. Dies gilt vor allem dann, wenn es um Jobbörsen geht. Tatsächlich greifen immer mehr Personen auf die beliebten Online-Jobportale zurück, welche primär der Vermittlung von Arbeitssuchenden und Unternehmen dienen. Um Personalern den Umgang mit der neuen Technik und die Herangehensweisen zur Rekrutierung potenzieller Arbeitnehmer zu erleichtern, bieten viele Jobbörsen inzwischen Webinare für diese Berufsgruppe an. Die Teilnehmer der Lehrveranstaltungen können dabei nicht nur still den Vorträgen folgen, sondern sie haben auch die Möglichkeit unmittelbar Fragen zu stellen. Im gemeinsamen Dialog lassen sich so sämtliche Unklarheiten und offene Fragen aus der Welt schaffen.
Einen Überblick über Webinare und Events für Personaler finden Sie in unserem Veranstaltungskalender: https://jobboersencheck.de/veranstaltungen
Diese Chancen ergeben sich für Personaler
Die Teilnahme an einem Webinar ist für Personaler mit etlichen Vorteilen verbunden. In erster Linie ist hier zu erwähnen, dass Recruiter durch eine solche Weiterbildung auf dem neuesten Stand bleiben. Sie behalten also den Anschluss, wodurch sich für sie auf dem Arbeitsmarkt neue Chancen ergeben. Natürlich ist ein Webinar auch äußerst informativ. Das Wissen wird den Teilnehmern dabei in nur kurzer Zeit vermittelt, während man dem Vortrag von jedem Ort aus folgen kann. Personaler sind bezüglich dem Besuch des Online-Seminars also völlig flexibel.
Die häufigsten Themen der Webinare im Blick
Webinare für Personaler besprechen derzeit vor allem das Recruiting der Zukunft und die damit verbunden Herausforderungen. Außerdem gehen sie auf die neuesten Technologien und Trends zum Screening der Bewerber ein. Teilnehmer erfahren des Weiteren, wie sie Stellenanzeigen optimieren und die Anforderungen an zukünftige Mitarbeiter klar herausstellen können. Auch wird diskutiert, wie Personaler junge Menschen - darunter beispielsweise die Generation Z - noch besser über diverse Internetkanäle erreichen können. So ist es ihnen möglich, junge Talente zu akquirieren und zugleich ihr Unternehmen im besten Licht zu präsentieren.
Für diese Personen lohnt sich die Teilnahme an einem Webinar
Die Teilnahme an den beschriebenen Webinaren ist insbesondere Personalverantwortlichen, die sich am Puls der Zeit bewegen wollen, zu empfehlen. Vor allem Recruiter, die sich für neue Technologien und deren Vorzüge interessieren, sollten den Besuch einschlägiger Online-Webinare in Erwägung ziehen. Ihnen werden im Rahmen der Weiterbildung nicht nur die wichtigsten Recruitingtrends vorgestellt, sondern sie können sich bei Fragen zur Anwendung auch direkt an den Seminarleiter wenden. Der Clou: Für den Besuch des Webinars müssen Personaler das Unternehmen oder die eigenen vier Wände nicht verlassen. Sie dürfen sich also über ein hohes Maß an Flexibilität freuen, wodurch sie die Weiterbildung problemlos auch berufsbegleitend absolvieren können.
Fazit - durch eine flexible Weiterbildung am Ball bleiben
Geht es um den Wissenstransfer für Personalverantwortliche, haben Webinare heute einen hohen Stellenwert. Im Rahmen dieser Weiterbildung erlernen Recruiter unter anderem den Umgang mit neuen Technologien. Außerdem erfahren sie, wie sie bei der jungen Generation punkten können.
- Matalon übernimmt globale Rolle zum 4. Mai 2023
- CEO Sebastian Dettmers: „Die besten Talente zu gewinnen ist entscheidend für unseren Geschäftserfolg“
Düsseldorf, 06.03.2023. Natalie Matalon übernimmt zum 4. Mai 2023 die Position als Chief People Officer (CPeO) bei StepStone. Sie wird künftig die Arbeit des globalen HR-Teams der führenden digitalen Recruiting-Plattform verantworten. Matalon kommt von Farfetch, dem weltweit führenden E-Commerce-Markplatz für Luxusartikel, wo sie bislang als Vice President People Operations tätig war.
StepStones neue CPeO bringt mehr als 25 Jahre Erfahrung im Bereich People und Business Transformation mit. Nach ihrem Karrierestart in der Finanzbranche wechselte Matalon vor mehr als 12 Jahren in den Bereich Human Resources. Seitdem hatte sie Führungspositionen im Bereich People Strategy, Analytics und Operations bei Capital One, Google und Farfetch inne. Die gebürtige Israelin studierte an der Cornell University und hat einen MBA-Titel der London Business School.
„Ich freue mich sehr, Natalie Matalon bei StepStone willkommen zu heißen. Als globales Unternehmen mit rund 4.000 Mitarbeitern ist eine starke Führung im Bereich People ein zentraler Grundpfeiler unserer Organisation“, sagt CEO Sebastian Dettmers. „Unser Geschäftserfolg hängt ganz entscheidend davon ab, dass wir in der Lage sind, die besten Talente für uns zu gewinnen und zu halten.“
Natalie Matalon fügt hinzu: „Für mich gibt es keine wichtigere Aufgabe, als einem Unternehmen dabei zu helfen, die richtigen Talente zu finden und es ihnen zu ermöglichen, über sich hinauszuwachsen. Ich kann mir nichts Inspirierenderes vorstellen, als genau das bei StepStone zu tun - einem Unternehmen, dessen Vision es ist, für jeden den richtigen Job zu finden."
Über StepStone
StepStone ist eine führende digitale Recruiting-Plattform, die Unternehmen mit passenden Bewerber*innen zusammenbringt und Menschen hilft, den richtigen Job zu finden. StepStone verbindet jährlich mehr als 100 Millionen Bewerbungen mit über 150.000 Arbeitgebern. Als integrierte Plattform automatisiert StepStone mit KI-basierten Lösungen sowohl die Jobsuche als auch die Rekrutierung passender Mitarbeiter*innen. Im Geschäftsjahr 2022 erwirtschaftete StepStone einen Umsatz von etwa 1 Milliarde Euro. StepStone ist in mehr als 30 Ländern aktiv – darunter mit StepStone in Deutschland, mit Appcast in den USA und mit Totaljobs in Großbritannien. Das Unternehmen hat seinen Hauptsitz in Düsseldorf und beschäftigt weltweit rund 4.000 Mitarbeiter*innen.
Kontakt
StepStone Presse
presse@stepstone.de
Mit dem Laptop unter Palmen sitzen, den Kunden-Call in den Bergen machen: In vielen Branchen ist im Zuge der Corona-Pandemie flexibles und ortsunabhängiges Arbeiten fernab der Fünftagewoche im Büro selbstverständlich geworden – eine steigende Anzahl an Beschäftigten will dies auch aus dem Ausland tun. Um als Arbeitgeber attraktiv zu bleiben, wollen viele Unternehmen Remote Work ermöglichen – und wünschen sich dabei eine aktive politische Flankierung. Fast die Hälfte (46 Prozent) fordert von der Bundesregierung bessere Rahmenbedingungen für Remote Work aus dem Ausland. Vor einem Jahr waren es 40 Prozent. Das ist das Ergebnis der Bitkom-Studie zum Arbeitsmarkt für IT-Fachkräfte vom November 2022, für die 854 Unternehmen aus allen Branchen repräsentativ befragt wurden.
Was müssen Unternehmen beachten, wenn sie Remote Work aus dem Ausland ermöglichen wollen? „Die rechtlichen Regelungen für Remote Work aus dem Ausland sind leider immer noch sehr komplex. Bitkom fordert hier weniger Bürokratie und mehr Gestaltungsspielraum für Arbeitgeber“, sagt Lydia Erdmann, Referentin Arbeitsrecht beim Bitkom.
Im aktuellen Leitfaden „Remote Work aus dem Ausland“ gibt Bitkom Unternehmen eine Praxishilfe an die Hand, um rechtskonform eine eigene Policy zum Arbeiten aus dem Ausland entwickeln zu können. Neben allgemeinen Fragen zu Arbeits- Steuer- und Sozialversicherungsrecht werden auch Best-Practice-Beispiele beleuchtet. Geklärt werden unter anderem folgende Fragen:
Bin ich als Arbeitgeber verpflichtet, Remote Work aus dem Ausland anzubieten?
Gesetzlich zumindest (noch) nicht. Dem Arbeitgeber steht es aber frei, verbindliche Grundlagen zu schaffen, sei es etwa durch eine Zusatzvereinbarung im Arbeitsvertrag oder eine freiwillige Betriebsvereinbarung.
Muss ich auch das nationale Arbeitsrecht des Reiselandes beachten?
Das kommt darauf an, in welchem Land sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter befinden. Mitgliedstaaten der EU müssen EU-rechtliche Regelungen in nationales Recht umzusetzen. Dies kann Einfluss darauf haben, ob zum Beispiel Arbeitsschutzregelungen des Reiselandes beachtet werden müssen – auch wenn für das Arbeitsverhältnis grundsätzlich deutsches Recht gilt.
Brauche ich eine A1-Bescheinigung?
Dieses Dokument ist in den HR-Abteilungen aktuell entscheidend. Es gilt als Nachweis der Sozialversicherung im Heimatland und verhindert die doppelte Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen. Und ja, auch für Remote Work aus dem Ausland wird diese benötigt, zumindest im EU-Ausland und in Staaten mit Sozialversicherungsabkommen.
Was gilt es beim Steuerrecht zu berücksichtigen?
Betriebsstättenprinzip. Doppelbesteuerungsabkommen. Musterabkommen der OECD. Vertreterbetriebsstätte. Hinter diesen Begriffen stecken Regelungen und Maßnahmen, die bei Remote Work aus dem Ausland von den Beschäftigten berücksichtigt werden müssen – der Leitfaden klärt auf.
Können meine Angestellten unbegrenzt auf der ganzen Welt arbeiten?
Grundsätzlich ja. Je länger sie jedoch im Ausland remote arbeiten, desto mehr Regelungen müssen berücksichtigt werden. Ob es ratsam ist, 30 Tage Remote Work nur aus dem EU-Ausland zu gewähren, oder ob die Grenzen weniger starr gehalten werden können, erklärt der Bitkom-Leitfaden.
Den kompletten Leitfaden „Remote Work aus dem Ausland“ können Sie sich hier herunterladen:
https://www.bitkom.org/Bitkom/Publikationen/Remote-Work-aus-dem-Ausland
Quelle: Pressemitteilung Bitkom







