
Darauf müssen Arbeitgeber bei Remote Work im Ausland achten
Mit dem Laptop unter Palmen sitzen, den Kunden-Call in den Bergen machen: In vielen Branchen ist im Zuge der Corona-Pandemie flexibles und ortsunabhängiges Arbeiten fernab der Fünftagewoche im Büro selbstverständlich geworden – eine steigende Anzahl an Beschäftigten will dies auch aus dem Ausland tun. Um als Arbeitgeber attraktiv zu bleiben, wollen viele Unternehmen Remote Work ermöglichen – und wünschen sich dabei eine aktive politische Flankierung. Fast die Hälfte (46 Prozent) fordert von der Bundesregierung bessere Rahmenbedingungen für Remote Work aus dem Ausland. Vor einem Jahr waren es 40 Prozent. Das ist das Ergebnis der Bitkom-Studie zum Arbeitsmarkt für IT-Fachkräfte vom November 2022, für die 854 Unternehmen aus allen Branchen repräsentativ befragt wurden.
Was müssen Unternehmen beachten, wenn sie Remote Work aus dem Ausland ermöglichen wollen? „Die rechtlichen Regelungen für Remote Work aus dem Ausland sind leider immer noch sehr komplex. Bitkom fordert hier weniger Bürokratie und mehr Gestaltungsspielraum für Arbeitgeber“, sagt Lydia Erdmann, Referentin Arbeitsrecht beim Bitkom.
Im aktuellen Leitfaden „Remote Work aus dem Ausland“ gibt Bitkom Unternehmen eine Praxishilfe an die Hand, um rechtskonform eine eigene Policy zum Arbeiten aus dem Ausland entwickeln zu können. Neben allgemeinen Fragen zu Arbeits- Steuer- und Sozialversicherungsrecht werden auch Best-Practice-Beispiele beleuchtet. Geklärt werden unter anderem folgende Fragen:
Bin ich als Arbeitgeber verpflichtet, Remote Work aus dem Ausland anzubieten?
Gesetzlich zumindest (noch) nicht. Dem Arbeitgeber steht es aber frei, verbindliche Grundlagen zu schaffen, sei es etwa durch eine Zusatzvereinbarung im Arbeitsvertrag oder eine freiwillige Betriebsvereinbarung.
Muss ich auch das nationale Arbeitsrecht des Reiselandes beachten?
Das kommt darauf an, in welchem Land sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter befinden. Mitgliedstaaten der EU müssen EU-rechtliche Regelungen in nationales Recht umzusetzen. Dies kann Einfluss darauf haben, ob zum Beispiel Arbeitsschutzregelungen des Reiselandes beachtet werden müssen – auch wenn für das Arbeitsverhältnis grundsätzlich deutsches Recht gilt.
Brauche ich eine A1-Bescheinigung?
Dieses Dokument ist in den HR-Abteilungen aktuell entscheidend. Es gilt als Nachweis der Sozialversicherung im Heimatland und verhindert die doppelte Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen. Und ja, auch für Remote Work aus dem Ausland wird diese benötigt, zumindest im EU-Ausland und in Staaten mit Sozialversicherungsabkommen.
Was gilt es beim Steuerrecht zu berücksichtigen?
Betriebsstättenprinzip. Doppelbesteuerungsabkommen. Musterabkommen der OECD. Vertreterbetriebsstätte. Hinter diesen Begriffen stecken Regelungen und Maßnahmen, die bei Remote Work aus dem Ausland von den Beschäftigten berücksichtigt werden müssen – der Leitfaden klärt auf.
Können meine Angestellten unbegrenzt auf der ganzen Welt arbeiten?
Grundsätzlich ja. Je länger sie jedoch im Ausland remote arbeiten, desto mehr Regelungen müssen berücksichtigt werden. Ob es ratsam ist, 30 Tage Remote Work nur aus dem EU-Ausland zu gewähren, oder ob die Grenzen weniger starr gehalten werden können, erklärt der Bitkom-Leitfaden.
Den kompletten Leitfaden „Remote Work aus dem Ausland“ können Sie sich hier herunterladen:
https://www.bitkom.org/Bitkom/Publikationen/Remote-Work-aus-dem-Ausland
Quelle: Pressemitteilung Bitkom
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Die Pflegebranche befindet sich im Wandel. Mit dem Pflegeberufegesetz ist im Jahr 2020 ein neues Berufsbild entstanden: die generalistische Pflegeausbildung. Diese fasst die bisherigen Pflegefachberufe „Gesundheits- und Kinderkrankenpflege“, „Gesundheits- und Krankenpflege“ sowie „Altenpflege“ zu einem Berufsbild zusammen. Die neue Pflegeausbildung zum Pflegefachmann oder zur Pflegefachfrau vermittelt den Auszubildenden die notwendigen Kompetenzen zur Pflege von Menschen. Die ausgebildeten Pflegefachkräfte sind anschließend flexibel in allen Versorgungsbereichen einsetzbar.
Eine Ausbildung für Kranken-, Kinderkranken- und AltenpflegeWer zuvor in der Pflegebranche arbeiten wollte, musste sich für die Krankenpflege, die Kinderkrankenpflege oder die Altenpflege entscheiden. Es handelte sich um drei unterschiedliche Ausbildungen. Am 1. Januar 2020, mit dem neuen Pflegeberufegesetz, wurden diese drei Berufsbilder zu einer generalistischen Ausbildung zusammengeführt.
Ablauf der PflegeausbildungDie generalistische Pflegeausbildung hat eine Dauer von drei Jahren und schließt mit einer staatlichen Prüfung ab. Wie die bisherigen Ausbildungen gliedert sich die Ausbildung in theoretische Unterrichtseinheiten (mindestens 2.100 Stunden) und einen praktischen Ausbildungsteil (2.500 Stunden).
In den ersten beiden Jahren der Ausbildung sind sowohl die theoretischen als auch die praktischen Unterrichtsinhalte für alle Schüler/-innen gleich. Nach den beiden Jahren legen die Auszubildenden eine Zwischenprüfung ab. Um die Ausbildung fortführen zu können, müssen sie diese aber nicht zwingend bestehen.
In einigen Bundesländern gibt es die Möglichkeit, nach zwei Jahren in eine verkürzte Ausbildung zur Pflegehelferin oder zum Pflegehelfer zu wechseln. Im dritten Ausbildungsjahr starten dann alle Auszubildenden zunächst mit einem Einsatz in einer psychiatrischen Einrichtung.
Spezialisierungsmöglichkeiten während der AusbildungDie generalistische Pflegeausbildung ermöglicht es den künftigen Pflegefachmännern und -frauen, in allen Pflegebereichen zu arbeiten. Dennoch haben die Auszubildenden auch bei der neuen Pflegeausbildung Spezialisierungsmöglichkeiten. Wer sich für ein bestimmtes Gebiet interessiert, kann zum Beispiel durch die Wahl der Praxiseinrichtung bereits gewisse Kenntnisse in einem favorisierten Bereich erwerben. Hinzu kommen mögliche Vertiefungen. Im dritten Ausbildungsjahr können die Schüler/-innen die generalistische Ausbildung fortführen, sich für eine Vertiefung als Kinderkranken- und Gesundheitspfleger/-in entscheiden oder eine Vertiefung als Altenpfleger/-in auswählen.
In ersterem Fall schließt die Ausbildung mit dem Abschluss Pflegefachfrau/Pflegefachmann ab. In den anderen beiden Fällen erwerben die Auszubildenden die anerkannten Abschlüsse Altenpfleger/-in oder Kinderkrankenpfleger/-in. Natürlich ist auch hier ein Einsatz in einem anderen Pflegebereich später nicht ausgeschlossen.
Eine Entscheidung können die Auszubildenden diesbezüglich frühestens im letzten Drittel ihrer Pflegeausbildung treffen. Zu diesem Zeitpunkt haben sie bereits alle Pflegebereiche einmal durchlaufen und können sich nunmehr für eine Option entscheiden, die ihrer Eignung und ihren Interessen am ehesten entspricht.
Persönliche und formale VoraussetzungenDie neue Pflegeausbildung ist für alle geeignet, die
kommunikativ und offen sind und sehr gern im Team arbeiten zuverlässig, verantwortungsbewusst, einfühlsam und hilfsbereit sind gut und gerne mit Menschen jeden Alters umgehen bereit sind, sich stetig weiterzubilden.Ideal ist es auch, wenn bereits Erfahrungen im sozialen Bereich oder/und im Pflegebereich vorhanden sind. Neben den persönlichen Voraussetzungen spielen zudem einige formale Voraussetzungen eine Rolle. Dazu zählen:
gesundheitliche und persönliche Eignung Deutschkenntnisse in Wort und Schrift ein Realschulabschluss (mittlerer Abschluss) oder ein gleichwertiger Schulabschluss nach zehn Schuljahren (zum Beispiel der erweiterte Hauptschulabschluss) oder der Hauptschulabschluss nach insgesamt neun Schuljahren, einschließlich einer einjährigen Assistenz- oder Helferausbildung oder einer abgeschlossenen Berufsausbildung von mindestens zwei Jahren Dauer.Zusätzlich ist ein erweitertes Führungszeugnis vorzubringen, in dem es keine nennenswerten Eintragungen gibt.
Wie wird die neue Pflegeausbildung finanziert?Bis zum Jahr 2020 mussten Auszubildende in der Pflege in vielen Bundesländern noch Schulgeld zahlen. Die generalistische Pflegeausbildung ist für alle Auszubildenden kostenfrei. Darüber hinaus erhalten sie eine Ausbildungsvergütung.
Die Finanzierung der neuen Ausbildung erfolgt über einen sogenannten Ausgleichsfonds. Darüber hinaus ist sie durch ein spezielles Umlageverfahren gesichert. Sowohl das Land als auch die Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser zahlen in die Pflegeversicherung ein. Aus diesem Topf werden den Pflegeschulen die Kosten für die Ausbildung anteilig erstattet.
Welche Vergütung erhalten die Auszubildenden?
Die Höhe der Ausbildungsvergütung beläuft sich im ersten Ausbildungsjahr auf monatlich 1.165 Euro brutto. Im zweiten Ausbildungsjahr erhalten die Auszubildenden 1.230 Euro brutto und im dritten Jahr 1.330 Euro brutto pro Monat. Damit zählt die neue Pflegeausbildung zu den am besten bezahlten Ausbildungen in Deutschland.
Wenn sich ein Auszubildender nicht für den öffentlichen Dienst entscheidet, hängt dessen Ausbildungsgehalt vom jeweiligen Tarifvertrag ab. Dieser unterscheidet sich je nach Bundesland, Institution und Klinik, in der der Auszubildende seine Ausbildung absolviert.
Wichtig zu wissen: Eine Ausbildungsvergütung erhalten ausschließlich Schülerinnen und Schüler in der Erstausbildung. Umschüler/-innen werden über den Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit finanziert.
Sehr gute Berufschancen dank der generalistischen PflegeausbildungWer sich dazu entschließt, die generalistische Pflegeausbildung zu absolvieren, hat nach dem erfolgreichen Abschluss hervorragende Jobchancen. Aufgrund des vorherrschenden Personalmangels in der Pflegebranche ist der Bedarf an Pflegefachkräften bundesweit sehr hoch. Und dies wird sich auch in den nächsten Jahren kaum ändern.
Man könnte also sagen, dass das Berufsfeld Pflege krisen- und zukunftssicher ist. Angehende Pflegerinnen und Pfleger haben dabei nicht nur auf dem deutschen Markt gute Jobperspektiven, sondern auch auf dem internationalen Arbeitsmarkt. Wer auf der Suche nach einem Job im Pflegebereich ist, wird über Online-Jobbörsen schnell fündig.
Fazit: Die neue Ausbildung zur PflegefachkraftIn den letzten Jahren haben sich die Anforderungen an den Pflegebereich stark erhöht. Gefordert sich zunehmend interdisziplinäre Fähigkeiten und Kenntnisse. Aufgrund des demografischen Wandels gibt es immer mehr pflegebedürftige Menschen, sodass die Nachfrage nach Pflegefachkräften wächst. Dennoch herrscht ein Fachkräftemangel in der Gesundheits- und Pflegebranche.
Für Nachwuchstalente ist dies eine große Chance, in der Zukunftsbranche Fuß zu fassen. Denn auch in der Zukunft wird der Bedarf an Pflegefachkräften sehr groß sein. Um die heutigen und auch die künftigen Anforderungen an Pflegekräfte erfüllen zu können, war eine grundlegende Reformierung der Pflegeausbildung nötig. Die neue generalistische Pflegeausbildung, die im Rahmen des Pflegeberufegesetzes beschlossen wurde, ist vor diesem Hintergrund ein großer Fortschritt.
Die Reform der Pflegeberufe war wichtig, um die Branche zum einen für junge Menschen attraktiver zu machen und zum anderen eine zeitgemäße Pflegeausbildung sicherzustellen. Gefragt sind Generalisten, die ihre theoretischen und praktischen Kenntnisse aus den verschiedenen Pflegebereichen interdisziplinär verknüpfen können. Die umfassende generalistische Pflegeausbildung vermittelt genau das. Die Generalisierung verschafft den Nachwuchskräften die Möglichkeit, in verschiedenen Bereichen tätig zu werden. Hierdurch erhalten sie vielfältige Jobperspektiven.
In unserer hektischen und stressigen Arbeitswelt sehnen sich viele Menschen nach einer Auszeit. Doch anstatt sofort den Job zu kündigen, kann es eine lohnende Alternative sein, eine Pause einzulegen. In diesem Artikel werfen wir einen Blick auf die Vorteile einer Auszeit und wie diese zu persönlichem Wachstum und beruflicher Weiterentwicklung beitragen kann.
1. Die Motivation wiederfinden: Oftmals führen der Druck und die Routine des Alltags dazu, dass die eigene Motivation und Begeisterung für die Arbeit peu à peu schwinden. Eine kurze oder längere Auszeit ermöglicht es, sich von den Belastungen zu lösen, neue Energie zu tanken und die eigenen Leidenschaften wiederzuentdecken. Ob eine 4-wöchige Reise, eine 5-tägige Weiterbildung oder einfach nur einen langen Tag im Wald in Ruhe und Entspannung – eine Auszeit kann dabei helfen, den eigenen Antrieb wiederzufinden.
2. Neue Perspektiven außerhalb des Hamsterrads entdecken: Inmitten der Arbeitsroutine fällt es oft schwer, aus dem Hamsterrad rauszukommen. Während einer Auszeit nimmt man sich bewusst Zeit für Themen und Interessen, die nichts mit dem Hamsterrad zu tun haben. Dies führt zu einem erweiterten Horizont in eine Welt mit neuen Ideen und Impulsen, was sich positiv auf den beruflichen Erfolg auswirkt!
3. Selbstreflexion und persönliches Wachstum: Eine Auszeit bietet auch Raum für Selbstreflexion und persönliches Wachstum. Indem man sich bewusst von der Arbeitsroutine distanziert, kann man seine Stärken und Schwächen reflektieren. So lernt man sich besser kennen, setzt sich neue Ziele und kann berufliche Veränderungen angehen! Besprechen Sie neue Aufgaben und Wünsche mit Ihrem Chef!
4. Gesundheit und Wohlbefinden: Stress und Burnout sind in unserer Gesellschaft leider weit verbreitet. Eine Auszeit kann dabei helfen, die eigene Gesundheit und das Wohlbefinden zu verbessern. Ob durch Sport, Meditation oder bewusste Ernährung - eine Pause kann genutzt werden, um die eigene Work-Life-Balance wiederherzustellen und langfristig gesünder zu leben.
5. Rückkehr mit frischem Wind: Eine Auszeit bedeutet nicht zwangsläufig das Ende des beruflichen Werdegangs. Viele Menschen kehren nach ihrer Pause mit neuer Energie und frischem Wind in den Job zurück. Oftmals werden während der Auszeit neue Fähigkeiten erlernt, am Mindset gearbeitet oder persönliche Projekte vorangetrieben, die sich positiv auf den weiteren Karriereverlauf auswirken können.
Fazit: Eine Auszeit statt einer Kündigung kann eine wertvolle Option sein, um den eigenen beruflichen Weg zu überdenken, die Gesundheit zu fördern und persönliches Wachstum zu erzielen. Diese Pause bietet die Chance, neue Perspektiven zu gewinnen und gestärkt in den Job zurückzukehren. Es ist wichtig, die individuellen Bedürfnisse, Wünsche und Ziele zu berücksichtigen, um eine Auszeit sinnvoll zu gestalten und langfristige Vorteile daraus zu ziehen.
nice to know: Wenn Sie unbezahlten Urlaub bei Ihrem Arbeitgeber einreichen, dann sind Sie bis zu einer Dauer von einem Monat weiterhin sozialversichert. Ihr Arbeitgeber bezahlt also bis zu einem Monat unbezahlter Auszeit Ihre Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung! Legen Sie noch 2 Wochen Ihres bezahlten Urlaubs obendrauf, dann haben Sie sogar 6 lange Wochen Auszeit vor sich! Was man da alles machen kann!
Ich bin die Autorin Silke Strauch, Diplom Ökonomin und Künstlerin. Dieses Thema beschäftigt mich so sehr, dass ich es in meinen Kunstwerken zeige. Mit Blick auf meine Kunst möchte ich Sie motivieren, Ihre individuellen Bedürfnisse, Wünsche und Stärken bewusst einzusetzen, um eine Veränderung zu bewirken in ein erfülltes Leben! Dafür ist die Auszeit sehr wichtig.
www.diewandfluesterin.de
Foto: https://diewandfluesterin.de/sehnsuchtsorte
Es gibt beinahe keinen Bereich in der modernen Arbeitswelt, der in den vergangenen Jahren nicht von der Digitalisierung erfasst wurde. Auch das Personalwesen profitiert von modernen Technologien, mit denen sich Prozesse wesentlich effizienter gestalten lassen. Zu einer der wichtigsten Aufgaben im Personalwesen gehört die Lohn- und Gehaltsabrechnung. Dank innovativer Softwarelösungen lässt sich die Abrechnung nicht nur schneller, sondern darüber hinaus auch noch genauer und fehlerfreier gestalten. Damit verbunden ist für die Personalabteilungen allerdings die Herausforderung, die digitale Transformation so umzusetzen, dass tatsächlich alle Vorteile voll ausgeschöpft werden können.
Was bedeutet die Digitalisierung einer Personalabteilung?
Ganz allgemein betrachtet werden bei der Digitalisierung der Personalabteilung die traditionellen papiergebundenen Prozesse durch digitale Lösungen ersetzt. Davon betroffen sind hauptsächlich alle administrativen Tätigkeiten im HR-Bereich, darunter die Lohn- und Gehaltsverrechnung, aber auch Bewerbungsprozesse, die ebenfalls automatisiert und elektronisch bearbeitet werden können.
Die Digitalisierung ist dabei kein Selbstzweck, sondern sollte stets das Ziel verfolgen, den administrativen Aufwand zu reduzieren und die Effizienz zu steigern. Zeitraubende Routineaufgaben werden etwa von einer Software übernommen und geben den Mitarbeitern in der Abteilung mehr Zeit für Tätigkeiten, die dem Unternehmen Wert bringen können.
Laut einer Umfrage zur Digitalisierung im Personalbereich in Deutschland 2022 sind rund 20 Prozent der befragten Personalverantwortlichen sehr positiv eingestellt. Rund zwei Drittel sehen ihre HR-Abteilung auf dem richtigen Weg zur Digitalisierung und nur in wenigen Ausnahmefällen wird die Entwicklung eher negativ betrachtet.
Warum ist die digitale Transformation für das Personalwesen wichtig?
Die digitale Transformation im Personalwesen ist vorwiegend deshalb ein wichtiger Faktor, weil sie zahlreiche Vorteile mit sich bringt, die weit über einfache Prozessoptimierungen hinausgehen. Bei der richtigen Umsetzung profitieren die Personalabteilungen insbesondere von der erhöhten Effizienz, die durch den Einsatz moderner Software erzielt werden kann. Mit automatisierten Lohnabrechnungsprogrammen können unter anderem die monatlich wiederkehrenden Gehaltszahlungen nicht nur schneller, sondern auch fehlerfreier abgewickelt werden. Da Nachfragen zu den Gehaltszetteln wesentlich seltener vorkommen, werden Räume für andere Tätigkeiten frei und die Zufriedenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im HR-Bereich steigt.
Die modernen Lösungen ermöglichen es dem Personalteam darüber hinaus, flexibel und ortsunabhängig zu arbeiten. Ebenso wichtig: Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels wird es für Unternehmen immer entscheidender, sich als attraktiver Arbeitgeber zu positionieren. Viele Arbeitnehmer schätzen mittlerweile die Möglichkeit, von zu Hause aus zu arbeiten und betrachten dies als einen wichtigen Vorteil bei der Wahl ihres Arbeitgebers.
Welche Maßnahmen zur Digitalisierung lassen sich generell im Personalbereich ergreifen?
Die Digitalisierung bietet im Personalwesen zahlreiche Möglichkeiten zur Optimierung der vorhandenen Prozesse. Moderne Tools können von der Personalplanung über die Zeiterfassung bis zur Personalakte eingesetzt werden:
PersonalplanungBei der Personalplanung bieten Softwarelösungen wie SAP SuccessFactors oder Personio die Möglichkeit, Mitarbeiterpotenziale zu identifizieren und gezielt zu fördern. Die Tools haben entsprechende Funktionen integriert, mit denen gezielte Leistungsbewertungen vorgenommen und darauf aufbauend Schulungsmaßnahmen geplant werden können. Die Mitarbeiter haben dadurch die Möglichkeit, sich ihre individuellen Entwicklungspläne selbst zu erstellen und den Fortschritt zu verfolgen.
Digitale Systeme zur ArbeitszeiterfassungMit digitalen Zeiterfassungssystemen wie TimeTac oder Papershift lassen sich die Arbeitszeiten der Mitarbeiter einfach erfassen. Die geleisteten Arbeitsstunden und Pausen werden dabei transparent aufgezeichnet und können in Echtzeit in die Lohnabrechnung integriert werden. Dadurch werden Wartezeiten in der Personalabteilung reduziert und in letzter Konsequenz auch die Auszahlung der Gehälter beschleunigt.
Digitale PersonalakteMit digitalen Personalakten wie kiwiHR oder flair wird die Verwaltung von Mitarbeiterdaten erleichtert, da alle relevanten Informationen zentral gespeichert sind und jederzeit abgerufen werden können. Mit diesen Tools können die Verantwortlichen auch ruhig schlafen, was das Thema Datenschutz betrifft, denn seriöse Anbieter sorgen dafür, dass die sehr sensiblen Daten sicher und datenschutzkonform gespeichert werden.
E-RecruitingDurch E-Recruiting-Plattformen wie LinkedIn Talent Solutions oder Softgarden lässt sich der Bewerbungsprozess revolutionieren. Unternehmen können damit Stellenanzeigen schalten, die Bewerbungen sichten und den kompletten Recruiting-Prozess digital abwickeln. Damit kann auf Dauer die sogenannte „Time-to-hire“, also die Zeit, die es dauert, einen neuen Mitarbeiter einzustellen, deutlich gesenkt werden.
Ein wichtiges Kernelement der meisten Personalabteilungen mit hohem Optimierungsbedarf ist jedoch zumeist die Lohn- und Gehaltsabrechnung. Die entscheidende Frage, die sich viele HR-Leiter deshalb fast täglich stellen, lautet: Wie können wir in diesem Bereich unsere Effizienz steigern?
Wie lässt sich durch Digitalisierung die Effizienz in der Lohnabrechnung steigern?
Digitalisierung in der Lohn- und Gehaltsabrechnung bedeutet primär den Einsatz innovativer Softwarelösungen, cloudbasierter Systeme und KI-gestützter Prognosen, denn dadurch lässt sich die Genauigkeit und Effizient der Abrechnungsprozesse am ehesten verbessern. Ein modernes und flexibles Lohnabrechnungsprogramm ermöglicht es auch kleinen Unternehmen, ihre Lohn- und Gehaltsabrechnungen selbst abzuwickeln. Solche Softwarelösungen führen die Nutzer schrittweise durch den Abrechnungsprozess und berechnen Abzüge, Zuschläge sowie Abgaben automatisch. Zudem bieten sie eine übersichtliche Stammdatenverwaltung und die Möglichkeit, Pflichtmeldungen und Bescheinigungen schnell und korrekt zu erstellen. Gleichzeitig wird dabei sichergestellt, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.
Der Trend geht in den vergangenen Jahren immer mehr weg von traditionellen, lokal installierten Lösungen hin zu cloudbasierten Abrechnungssystemen. Diese Systeme werden online gehostet und ermöglichen den Zugriff auf Abrechnungsinformationen in Echtzeit. Das bringt vordergründig Vorteile für Unternehmen mit einem variablen Mitarbeiterstamm, da diese Lösungen einfach an den aktuellen Bedarf angepasst werden können. Die Systeme sind in der Regel abonnementbasiert und lassen sich nahtlos in andere Geschäftssysteme wie CRM und ERP integrieren.
Künstliche Intelligenz (KI) spielt seit ein bis zwei Jahren ebenfalls eine zunehmend wichtige Rolle in der Lohn- und Gehaltsabrechnung. Algorithmen analysieren dabei riesige Datenmengen und führen präzise Berechnungen unter Berücksichtigung internationaler Gesetzgebungen durch. Große Unternehmen können dadurch ihre Abrechnungskosten laut einer Studie der American Payroll Association um bis zu 80 Prozent senken.
Weitere Möglichkeiten ergeben sich durch die Kombination von KI mit der Blockchain-Technologie und biometrischen Authentifizierungsmethoden. Die Blockchain erlaubt es, Daten unveränderlich zu speichern. Gerade bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung ist das ein großer Vorteil, da von der Stundenaufzeichnung bis zur Auszahlung jeder einzelne Schritt transparent ist und jederzeit nachgeprüft werden kann.
Biometrische Methoden wie Fingerabdruck-, Gesichts- oder Iris-Scans erhöhen vorrangig die Sicherheit und stellen sicher, dass nur autorisierte Personen Zugriff auf sensible Abrechnungsdaten haben. Überdies gewährleisten diese Technologien, dass Einträge in der Zeitliste tatsächlich von der richtigen Person vorgenommen werden.
Welche Schritte sind zur Implementierung digitaler Lösungen in der Lohnverrechnung erforderlich?
Eine erfolgreiche digitale Transformation im Bereich der Lohnverrechnung erfordert eine gut durchdachte Strategie und sorgfältige Planung. Hier sind einige wesentliche Schritte, die Personalabteilungen beachten sollten:
Analyse des aktuellen Standes und Bedarfsermittlung: Der erste Schritt besteht darin, eine gründliche Analyse der bestehenden Lohnverrechnungsprozesse durchzuführen. Dabei sollten die Stärken und die Schwächen der aktuellen Systeme identifiziert werden. Auswahl geeigneter Softwarelösungen und Anbieter: Es ist wichtig, aus den zahlreichen digitalen Tools verschiedene Optionen zu bewerten und diejenigen auszuwählen, die am besten zu den spezifischen Anforderungen des Unternehmens passen. Dabei spielen vorwiegend Kriterien wie Benutzerfreundlichkeit, Integration in bestehende Systeme und die Kosten eine wichtige Rolle. Schulung der Mitarbeiter: Um sicherzustellen, dass die neuen Systeme richtig genutzt werden, sind praxisnahe Schulungen erforderlich, die auch weniger technikaffinen Mitarbeitern den Zugang erleichtern. Datenmigration: Die Einführung neuer Systeme macht es zumeist erforderlich, bestehende Daten zu migrieren. Das muss sorgfältig geplant werden, um Datenverluste zu vermeiden. Vor der endgültigen Datenmigration sollten Testläufe durchgeführt werden, um mögliche Probleme frühzeitig zu erkennen. Optimierung der digitalen Prozesse: Nach der Implementierung ist es wichtig, die neuen Systeme kontinuierlich zu überwachen. Das Feedback von Mitarbeitern sollte dabei aktiv genutzt werden, um mögliche Verbesserungen vorzunehmen.Bildnachweis: Foto von Andrea Piacquadio
Die Unternehmens- und Personalberatung Kugler & Rosenberger spielt seine Jobangebote künftig über BioJobs.de und **greenjobs**.de aus. Im Gegenzug geht deren bisherige Domain biojobboerse.de auf den bio verlag über. Dies ergab eine Kooperationsvereinbarung zwischen Kugler & Rosenberger, bio verlag und Greenjobs. Die neue Börse BioJobs.de wurde im Februar auf der BioFach gestartet und verzeichnet seit Beginn stetigen Zuwachs. Start der neuen Kooperation ist Anfang September 2024.
Aus der Taufe gehoben wurde die neue Jobbörse von Schrot&Korn und BioHandel in Zusammenarbeit mit greenjobs.de, dem führenden Stellenportal für den Umweltbereich. Ziel ist es, die Kompetenzen zwischen Bio- und Umweltbranche zu verschmelzen. Hersteller, Filialisten sowie Händler werden bei Fachkräftesuche unterstützt - ganz ohne Streuverluste. Zudem bietet das Angebot Jobsuchenden im Bio- und Nachhaltigkeitsbereich eine zentrale Plattform mit interessanten, werteorientierten Angeboten. „In der heutigen Zeit ist die Personalsuche auch in der Biobranche schwierig. Diese Lücke wollen wir nicht nur mit einem wirtschaftlich attraktiven Angebot für Anbieter schließen, sondern auch erste Adresse für Suchende sein“, so Stefan Reining, Geschäftsführer des bio verlags.
Mit der seit über 20 Jahren auf die Bio- und Nachhaltigkeitsbranche spezialisierten Firma Kugler & Rosenberger werden die Synergien nun erweitert. „Damit schlüpft unsere bewährte BiojobBörse ab sofort unter das große Dach der Jobbörsen von Greenjobs, BioHandel und Schrot& Korn“, so Franziska Kugler (Kugler & Rosenberger). „Wir freuen uns sehr über die gemeinsame Potenzialentfaltung für unsere Kunden.“ Besonderer Bonus für diese: Mit einer so genannten „GreenCard“ können vereinbarte Stellenangebote im ersten Jahr kostenlos auf biojobs.de und greenjobs.de inseriert werden.
PRESSE- UND ÖFFENTLICHKEITSARBEIT Imke Sturm, bio verlag gmbh, 63741 Aschaffenburg sturm@sturm-pr.de, 0172 32 50 222
Bildnachweis: Foto von Harry Cunningham auf Pexels.com


