Arbeitgeberzuschüsse zur betrieblichen Altersvorsorge – mit der Lohnsteuer verrechenbar
Der Arbeitgeberzuschuss ist ein sehr geschätztes Angebot, das die Mitarbeiterbindung fördert. Solche Anreize dienen dazu, Mitarbeitende möglichst langfristig im Unternehmen zu halten und ihnen dafür Respekt und Anerkennung zu zollen. Was für den Arbeitnehmer primär Vorteile mitbringt, kann für Arbeitgeber auch Herausforderungen darstellen. Das Angebot eines Arbeitgeberzuschusses lohnt sich nicht immer. Inwiefern die Lohnsteuer durch die betriebliche Altersvorsorge beeinflusst wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Die Lohnsteuer im Check: Grundlagen für den Arbeitgeberzuschuss kennen
Um die individuellen Vorzüge und Nachteile des Arbeitgeberzuschusses zu erkennen, braucht es Basiswissen rund um die Berechnung der Lohnsteuer. Sämtliche Einkünfte, die mit nichtselbstständiger Arbeit erzielt werden, unterliegen der Lohnsteuer. Betroffen sind hiervon also ausschließlich angestellte Arbeitnehmer, die einen Großteil der Bevölkerung in Deutschland ausmachen. Die Lohnsteuer wiederum wird genutzt, um den sozialen Staat zu finanzieren (Bildungskosten, Sozialleistungen etc.).
Lohnsteuern sind direkte Steuern, die vom Arbeitgeber abgezogen und an das Finanzamt geleitet werden. Wie hoch die Lohnsteuer ausfällt, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Die Einkommenshöhe spielt eine wichtige Rolle. Entscheidend sind aber auch die Lohnsteuerklasse und die Anzahl eigener Kinder. Arbeitgeberzuschüsse werden ebenfalls als Einkommen gewertet und sind daher grundsätzlich zu versteuern.
Der Arbeitgeberzuschuss – steuerliche Vorzüge und Tricks in der Ansparphase
Ein Blick auf die Prognosen der Rentenhöhe für 2023 sorgt bei vielen Arbeitnehmern für Erschrecken. Für die meisten Menschen reicht die Rente nicht aus, um in wohlverdienter Altersruhe zu reisen oder andere kostspielige Erlebnisse zu genießen. Kein Wunder also, dass der Arbeitgeberzuschuss ein wirkungsvolles Benefit zur Mitarbeiterbindung ist. Steuerrechtlich gilt der Arbeitgeberzuschuss als Lohn und ist damit steuerpflichtig. Zur Ermittlung der Lohnsteuer werden die geleisteten Zuschüsse und Arbeitslohn addiert und anschließend besteuert. Tatsächlich gibt es aber Ausnahmen und auf die kommt es an.
In der Ansparphase fließt die betriebliche Altersvorsorge nicht an den Arbeitnehmer, sondern auf das entsprechende Sparkonto. Während der gesamten Phase ist dieses Geld daher nicht steuerrechtlich relevant, sondern erst, wenn es ausgezahlt wird. Dabei gibt es einen entscheidenden Faktor. Um für Steuerfreiheit zu sorgen, dürfen die Arbeitnehmerbeiträge maximal 7,9 % der Beitragsbemessungsgrenze betragen. Für das Jahr 2023 bedeutet das in Zahlen einen Betrag von 584,00 Euro.
Sobald höhere Summen in die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt werden, muss der Differenzbetrag versteuert werden.
Wichtig: Wenn die betriebliche Altersvorsorge per Unterstützungskasse oder Direktzusage durchgeführt wird, bleiben sämtliche Beträge steuerfrei. Die Personalabteilung kann wertvolle Informationen darüber geben, welcher Weg der bAV genutzt wird.
Von der Steuer absetzbar: Funktioniert das mit der betrieblichen Altersvorsorge?
Befindet sich ein Arbeitnehmer gerade in der Ansparphase, kann er die geleisteten Beiträge nicht von der Steuer absetzen. Grund hierfür ist, dass Steuerbegünstigungen schon bei der Einzahlung gewährt werden. Generell sind Vorsorgeaufwendungen absetzbar, sofern die Leistungen nicht von anderer Seite bereits vergünstigt werden.
Obwohl die steuerliche Begünstigung nicht möglich ist, wird der Arbeitnehmeranteil der betrieblichen Altersvorsorge im Steuerformular eingetragen. Durch die elektronische Datenübermittlung erfolgt dieser Schritt automatisiert.
Die Auszahlungsphase: Betriebliche Altersvorsorge versteuern oder nicht?
Irgendwann ist die Zeit der Weiterbildungen, Fortbildungen und harter Arbeit vorüber. Wenn die Rente vor der Tür steht, wird auch die betriebliche Altersvorsorge zur Ausschüttung vorbereitet. Mit Beginn der Rente wird der Freibetrag ermittelt. Im Jahr 2023 liegt er bei 10.908 Euro, verändert sich aber im Schnitt jedes Jahr. Es besteht das Ziel, ab 2040 die Rente vollumfänglich zu versteuern.
Leistet die betriebliche Altersvorsorge, wird sie nach dem Lohnsteuergesetz versteuert. Dabei spielt es keine Rolle, ob das angesparte Kapital in einer Summe oder monatlich gezahlt wird. Es handelt sich hierbei um eine sogenannte „nachgelagerte Besteuerung“, denn die Kosten werden erst bei Rentenausschüttung erhoben. Die Ansparphase hingegen war steuerlich begünstigt.
Der Vorteil: Da das Alterseinkommen in der Regel unter dem Arbeitseinkommen liegt, reduziert sich der Steuersatz in den meisten Fällen.
Ob zusätzlich zur Steuer auch Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen sind, hängt von den Einkünften durch die Betriebsrente ab. Im Jahr 2022 wurde ein Freibetrag von 164,50 Euro festgelegt. Erst wenn die monatliche Ausschüttung darüber liegt, müssen 19 % Kranken- und Pflegeversicherung entrichtet werden.
Monatlich oder einmalig – wie lohnt sich die Auszahlung der Betriebsrente?
Wer seine Lohnsteuer berechnen möchte, nimmt die Einkünfte als Grundlage. Werden die Freibeträge optimal ausgeschöpft, bleiben niedrige Betriebsrenten oft von der Steuerabgabe befreit. Lohnt es sich also, die angesparten Beträge pro Monat auszuzahlen?
Nicht immer, hier kommt es maßgeblich auf die individuelle Situation an. Ist die Gesamtsumme der Betriebsrente hoch, könnten bis zu 25 Jahre vergehen, bis der komplette Betrag ausgezahlt wurde. Ein früher Todesfall würde dann bedeuten, dass die mühsam abgeführten und gesparten Beträge letztlich nie ausgezahlt wurden. Daher ist die Kapitalausschüttung vor allem für jene Rentner interessant, die einmalig eine größere Summe nutzbar machen möchten.
Sinn dahinter kann der Kauf eines Hauses sein oder aber die Sicherung der Existenzgrundlagen. Einen klaren Favoriten gibt es aber nicht, da die persönlichen Bedürfnisse eine entscheidende Rolle spielen. Die monatlich ausgezahlte Rente profitiert von der Kontinuität und wird lebenslang gezahlt. Der einmalige Kapitalfluss kann vollumfänglich vererbt werden. Es rentiert sich für viele künftige Rentner, eine Beratung in Anspruch zu nehmen.
Tipp: Erfolgt die Kapitalauszahlung aus einem alten Vertrag (abgeschlossen vor 2005), gilt weiterhin die Steuerfreiheit. Auch später abgeschlossene Verträge können zumindest erleichtert werden. Die einmalige Auszahlung lässt sich auf bis zu fünf Jahre verteilen (fiktiv) und folglich per Fünftel Regelung besteuern. Dadurch wird die einmalig anfallende Steuerlast gesenkt.
Fazit: Betriebliche Altersvorsorge hat viele Vorteile, aber auch Schwachstellen
Ob sich die bAV wirklich lohnt, hängt stark von den persönlichen Umständen ab. Die anfallenden Vorteile lassen sich nicht auf alle Arbeitnehmer übertragen. Vor der Entscheidung für ein entsprechendes Programm des Arbeitgebers lohnt es sich, eigene Bedürfnisse und Umstände in den Fokus zu rücken.