April 22, 2022

In Zeiten von Kurzarbeit und Stellenabbau ist es schwerer denn je einen neuen Job zu ergattern. Um die Chancen auf ein Bewerbungsgespräch zu erhöhen, ist es deshalb besonders wichtig, dass Ihre Bewerbung um den neuen Job perfekt geschrieben und aufgebaut ist. Wir zeigen hier, welche Punkte für eine erfolgreiche Bewerbung wichtig sind, wie eine perfekte Bewerbung aufgebaut ist und geben die besten Tipps für eine Bewerbung.

Was ist wichtig bei einer erfolgreichen Bewerbung?

Egal, ob Berufsanfänger, alter Hase oder auf der Suche nach einer Neuorientierung: Mit einer richtig guten Bewerbung heben Sie sich von der Masse der Mitbewerber ab. Wenn sich viele Bewerber mit der gleichen Qualifikation bewerben, könnte eine herausragend formulierte Bewerbung das Kriterium für den Personaler sein, genau Sie einzuladen.

Haben Sie den Job ergattert, dient eine Probezeit von 6 Monaten als Kennenlernphase. Gibt der Arbeitgeber bei der Kündigung innerhalb der Probezeit einen willkürlichen Grund an, kann diese unter Umständen unwirksam sein. Wertvolle Informationen zum Thema Kündigungsschutz bietet Rightmart.de

Faustregeln für die Bewerbung

Bei einer Bewerbung sollten Sie folgende Grundregeln beherzigen:

  • Beachten Sie die Bewerbungsfrist!

Wenn Sie Ihre Bewerbung „auf den letzten Drücker“ machen, kann das gehörig schief gehen. Wer sich richtig bewerben will, sollte deshalb rechtzeitig mit dem Schreiben beginnen und die Fristen einhalten. Es macht einen guten Eindruck, wenn Sie sich schon bei der Bewerbung an die Vorgaben halten.

  • Adressieren Sie die Bewerbung an einen Ansprechpartner!

Namen sind Macht – das ist eine einfache Formel im Arbeitsleben. Richten Sie Ihr Anschreiben deshalb immer persönlich an einen Ansprechpartner. Das zeigt Ihr echtes Interesse und macht die Bewerbung persönlicher. Falls die Kontaktperson in der Stellenanzeige nicht genannt ist, recherchieren Sie sie -beispielsweise können Sie in der Personalabteilung des Unternehmens anrufen.

  • Halten Sie die Bewerbungsform ein!

Online-Bewerbung, Kurzbewerbung oder vollständige Bewerbung: Wer die verlangte Bewerbungsform ignoriert, kassiert in der Regel sofort eine Absage. Deshalb sollten Sie sich an die Form halten, die in der Stellenanzeige angegeben ist.

Aufbau der Bewerbung

In Stellenanzeigen werden häufig „vollständige Bewerbungsunterlagen“ verlangt. Gemeint ist damit, dass Ihre Bewerbung in folgende Dokumente – in dieser Reihenfolge – enthalten muss:

1.      Bewerbungsschreiben

2.      Lebenslauf mit Bewerbungsfoto

3.      Motivationsschreiben (optional)

4.      Ausbildungszeugnis des höchsten Bildungsabschlusses

5.      Arbeitszeugnisse

6.      Zertifikate – falls vorhanden (maximal 3)

7.      Arbeitsproben (optional)

Tipps für mehr Erfolg

Ihr Ziel ist es, mit der Bewerbung erfolgreich zu sein. Wenn Sie die folgenden Tipps beherzigen, erhöhen Sie die Chancen, im Bewerbungsprozess ausgewählt zu werden und eine Einladung zum Vorstellungsgespräch zu ergattern.

Struktur

Weniger ist mehr: Sorgen Sie in Ihrer Bewerbung für eine klare Struktur – vor allem im Lebenslauf. Wählen Sie immer relevante Kompetenzen aus und betonen Sie diese. Lassen Sie Unwichtiges lieber weg oder erwähnen Sie es nur kurz. Weil Personaler nur wenig Zeit haben, um Bewerbungen zu lesen, müssen alle für das Unternehmen relevanten Informationen auf einen Blick ersichtlich sein.

Hintergrundinformationen

Bevor Sie mit dem Schreiben beginnen, recherchieren Sie Hintergrundinformationen zum Unternehmen: Presseberichte, Interviews oder auch Posts von Mitarbeitern in Social können wertvolle Hinweise auf aktuelle Entwicklungen geben, auf die Sie in Ihrer Bewerbung Bezug nehmen können. Denn es gilt: Einer erfolgreichen Bewerbung geht immer eine gründliche Recherche voraus. Wenn Sie wissen, wofür Ihr Wunscharbeitgeber steht und wohin er sich entwickelt, können Sie wirklich passende Unterlagen erstellen.

Motivation

Warum möchten Sie genau diesen Job? Welchen Mehrwert hat das Unternehmen davon, gerade Sie einzustellen? Personaler wollen spüren, dass Sie ein Bewerber sind, der für die ausgeschriebene Stelle brennt und hochmotiviert ist. Zeigen Sie diese Motivation deshalb unbedingt im Anschreiben.

Individualität

Wer sich bei einer Bewerbung erkennbar Mühe gibt, sticht immer positiv heraus. Geübte Personaler erkennen auf einen Blick, ob es sich um eine eigens für das Unternehmen formulierte Bewerbung oder eine Massenbewerbung handelt. Auch wenn es mehr Arbeit macht: Es lohnt sich, dass Sie jede Bewerbung individuell erstellen und formulieren.

Mai 04, 2021

Zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses wird in der Regel eine Probezeit zwischen dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart. Aber warum kann dieser Zeitraum für den neuen Mitarbeiter kritisch werden und warum sollte man besser nicht anecken? Warum sollte man bestimmte Themen nur sensibel und vorsichtig ansprechen und wie sieht es mit Urlaub in der Probezeit aus? Dieser Artikel erklärt, welche Fallstricke es gibt.

Warum kann die Probezeit für manche Arbeitnehmer zur Falle werden und warum ist es wichtig in dieser Zeit nicht anzuecken?

Die Probezeit, welche in der Regel sechs Monate dauert, bietet für beiden Seiten eine optimale Orientierung. Der Arbeitnehmer kann während dieser Phase sicherstellen, dass er in Zukunft tatsächlich für das Unternehmen tätig sein möchte und der Vorgesetzte kann sich von den Kenntnissen und Fähigkeiten des neuen Mitarbeiters während dieser vertraglich vereinbarten Kennenlernphase überzeugen. Allerdings ist diese Zeit für den Arbeitnehmer häufig auch sehr kritisch, denn anders als bei einem festen Arbeitsverhältnis können Unternehmen ihre Mitarbeiter auf Probe mit einer Frist von zwei Wochen kündigen, insofern nichts anderes im Vertrag vereinbart wurde.

Warum sollte man (auch berechtigte) Kritik an Kollegen oder Vorgesetzten möglichst vermeiden?

In den meisten Fällen sind auch neue Arbeitskollegen dazu aufgefordert, ihre Vorschläge und Ideen mit in das Unternehmen einfließen zu lassen. Bei kritischen Äußerungen und Einwänden gegenüber Kollegen oder Vorgesetzten sollten Arbeitnehmer in der Probezeit allerdings vorsichtig sein, denn nicht immer werden etwaige Verbesserungsvorschläge eines „Neuen“ geschätzt und für gut befunden, auch wenn sie noch so sinnvoll erscheinen. Insofern jedoch ausdrücklich verlangt wird, dass Mitarbeiter während der Probezeit kritische Einwände äußern, so muss dies in einem ausgewogenen Maße geschehen. Da die Probezeit mitunter auch dazu dient, dass sich die Vorgesetzten ein besseres Bild von der Teamfähigkeit und Anpassungsfähigkeit des neuen Mitarbeiters machen können, sollten Kritikpunkte stets konstruktiv und sensibel zur Sprache gebracht werden.

Warum ist eine häufige Krankheitszeit in der Probezeit nachteilig?

Wer während der Probezeit erkrankt, ist gesetzlich durch das Kündigungsschutzgesetz vor einer Entlassung geschützt. Auch bei speziellen Sonderfällen oder während einer längeren Abwesenheit müssen Arbeitgeber andere Gründe für die Kündigung des neuen Mitarbeiters anführen. Allerdings sind diese schnell gefunden, denn hier genügt bereits die Begründung, dass die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers während seiner aktiven Zeit im Unternehmen nicht ausreichend war. Da Arbeitgeber gemäß Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) dazu verpflichtet sind, einem erkrankten Angestellten in der Probezeit bis zu sechs Wochen lang weiter das Gehalt zu zahlen, ist es durchaus denkbar, dass sich das Unternehmen unverzüglich wieder von dem neuen Mitarbeiter trennt, wenn dieser während der ersten Monate seiner Betriebszugehörigkeit zu oft oder zu lange krank ist. In vielen Fällen hinterlassen viele Fehltage eben immer den bitteren Beigeschmack einer gewissen Unzuverlässigkeit.

Warum kann das Thema Urlaub in der Probezeit zum Problem werden?

Der Mythos, dass Arbeitnehmer während der Probezeit kein Recht auf Urlaub haben, hält sich zwar hartnäckig, ist aber dennoch nicht korrekt. Zwar kann der Arbeitnehmer innerhalb der sogenannten Wartezeit, die in der Regel die ersten sechs Monate der Betriebszugehörigkeit umfasst, nicht den gesamten Jahresurlaub beanspruchen, ein Teil davon steht ihm aber trotzdem zu. Dabei gilt: Pro vollen Monat, die der Angestellte im Unternehmen beschäftigt ist, steht ihm ein Zwölftel des Jahresurlaubs zu – auch in der Probezeit. Der Arbeitgeber ist dann aber trotz alledem nicht dazu verpflichtet, den Urlaubsantrag zu genehmigen. Liegen etwa dringende betriebliche Gründe vor, muss der Urlaub nicht zwangsläufig gewährt werden. Der Teilurlaub verfällt dann aber ebenso wenig, wie der Anspruch auf dem vollen Jahresurlaub, wenn die Probezeit beendet ist. Der Urlaub kann dementsprechend zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. Insgesamt macht es eher einen unprofessionellen Eindruck, wenn man während der Probezeit bereits den ersten Urlaub beantragt.

Warum können fehlende Fachkenntnisse das Ende nach der Probezeit bedeuten?

In den meisten Fällen darf derjenige Bewerber eine freie Stelle im Unternehmen besetzen, der die nötigen Fachkenntnisse vorweisen kann und zudem einen kompetenten Eindruck im Vorstellungsgespräch hinterlassen hat. Doch vor allem bei den fachlichen Kompetenzen, die der Arbeitsalltag dem Arbeitnehmer abverlangt, trennt sich oft die Spreu vom Weizen und es zeigt sich, wer tatsächlich mit einschlägigen Fähigkeiten im geforderten Bereich überzeugt. Wurden beispielsweise im Lebenslauf bestimmte Fachkenntnisse hinzugedichtet, zeigt sich das spätestens, wenn alltäglich Aufgaben im Betrieb erledigt und gelöst werden müssen. Wer hier auffliegt, riskiert die fristlose Kündigung. Sollte es durch die vorgetäuschten Tatsachen zudem noch zu einem Schaden im Unternehmen gekommen sein, kann der Arbeitgeber ggf. sogar Schadenersatzansprüche geltend machen.

Das Fazit

Die Probezeit ist eine kritische Phase, die allerdings fast jeder Arbeitnehmer zu Beginn einer neuen beruflichen Karriere überstehen muss. Wer hier vorsichtig mit Kritik umgeht und es schafft, den Vorgesetzten von den Fähigkeiten und Kenntnissen zu überzeugen, legt den Grundstein für eine neue berufliche Laufbahn.