Zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses wird in der Regel eine Probezeit zwischen dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart. Aber warum kann dieser Zeitraum für den neuen Mitarbeiter kritisch werden und warum sollte man besser nicht anecken? Warum sollte man bestimmte Themen nur sensibel und vorsichtig ansprechen und wie sieht es mit Urlaub in der Probezeit aus? Dieser Artikel erklärt, welche Fallstricke es gibt.
Warum kann die Probezeit für manche Arbeitnehmer zur Falle werden und warum ist es wichtig in dieser Zeit nicht anzuecken?
Die Probezeit, welche in der Regel sechs Monate dauert, bietet für beiden Seiten eine optimale Orientierung. Der Arbeitnehmer kann während dieser Phase sicherstellen, dass er in Zukunft tatsächlich für das Unternehmen tätig sein möchte und der Vorgesetzte kann sich von den Kenntnissen und Fähigkeiten des neuen Mitarbeiters während dieser vertraglich vereinbarten Kennenlernphase überzeugen. Allerdings ist diese Zeit für den Arbeitnehmer häufig auch sehr kritisch, denn anders als bei einem festen Arbeitsverhältnis können Unternehmen ihre Mitarbeiter auf Probe mit einer Frist von zwei Wochen kündigen, insofern nichts anderes im Vertrag vereinbart wurde.
Warum sollte man (auch berechtigte) Kritik an Kollegen oder Vorgesetzten möglichst vermeiden?
In den meisten Fällen sind auch neue Arbeitskollegen dazu aufgefordert, ihre Vorschläge und Ideen mit in das Unternehmen einfließen zu lassen. Bei kritischen Äußerungen und Einwänden gegenüber Kollegen oder Vorgesetzten sollten Arbeitnehmer in der Probezeit allerdings vorsichtig sein, denn nicht immer werden etwaige Verbesserungsvorschläge eines „Neuen“ geschätzt und für gut befunden, auch wenn sie noch so sinnvoll erscheinen. Insofern jedoch ausdrücklich verlangt wird, dass Mitarbeiter während der Probezeit kritische Einwände äußern, so muss dies in einem ausgewogenen Maße geschehen. Da die Probezeit mitunter auch dazu dient, dass sich die Vorgesetzten ein besseres Bild von der Teamfähigkeit und Anpassungsfähigkeit des neuen Mitarbeiters machen können, sollten Kritikpunkte stets konstruktiv und sensibel zur Sprache gebracht werden.
Warum ist eine häufige Krankheitszeit in der Probezeit nachteilig?
Wer während der Probezeit erkrankt, ist gesetzlich durch das Kündigungsschutzgesetz vor einer Entlassung geschützt. Auch bei speziellen Sonderfällen oder während einer längeren Abwesenheit müssen Arbeitgeber andere Gründe für die Kündigung des neuen Mitarbeiters anführen. Allerdings sind diese schnell gefunden, denn hier genügt bereits die Begründung, dass die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers während seiner aktiven Zeit im Unternehmen nicht ausreichend war. Da Arbeitgeber gemäß Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) dazu verpflichtet sind, einem erkrankten Angestellten in der Probezeit bis zu sechs Wochen lang weiter das Gehalt zu zahlen, ist es durchaus denkbar, dass sich das Unternehmen unverzüglich wieder von dem neuen Mitarbeiter trennt, wenn dieser während der ersten Monate seiner Betriebszugehörigkeit zu oft oder zu lange krank ist. In vielen Fällen hinterlassen viele Fehltage eben immer den bitteren Beigeschmack einer gewissen Unzuverlässigkeit.
Warum kann das Thema Urlaub in der Probezeit zum Problem werden?
Der Mythos, dass Arbeitnehmer während der Probezeit kein Recht auf Urlaub haben, hält sich zwar hartnäckig, ist aber dennoch nicht korrekt. Zwar kann der Arbeitnehmer innerhalb der sogenannten Wartezeit, die in der Regel die ersten sechs Monate der Betriebszugehörigkeit umfasst, nicht den gesamten Jahresurlaub beanspruchen, ein Teil davon steht ihm aber trotzdem zu. Dabei gilt: Pro vollen Monat, die der Angestellte im Unternehmen beschäftigt ist, steht ihm ein Zwölftel des Jahresurlaubs zu – auch in der Probezeit. Der Arbeitgeber ist dann aber trotz alledem nicht dazu verpflichtet, den Urlaubsantrag zu genehmigen. Liegen etwa dringende betriebliche Gründe vor, muss der Urlaub nicht zwangsläufig gewährt werden. Der Teilurlaub verfällt dann aber ebenso wenig, wie der Anspruch auf dem vollen Jahresurlaub, wenn die Probezeit beendet ist. Der Urlaub kann dementsprechend zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. Insgesamt macht es eher einen unprofessionellen Eindruck, wenn man während der Probezeit bereits den ersten Urlaub beantragt.
Warum können fehlende Fachkenntnisse das Ende nach der Probezeit bedeuten?
In den meisten Fällen darf derjenige Bewerber eine freie Stelle im Unternehmen besetzen, der die nötigen Fachkenntnisse vorweisen kann und zudem einen kompetenten Eindruck im Vorstellungsgespräch hinterlassen hat. Doch vor allem bei den fachlichen Kompetenzen, die der Arbeitsalltag dem Arbeitnehmer abverlangt, trennt sich oft die Spreu vom Weizen und es zeigt sich, wer tatsächlich mit einschlägigen Fähigkeiten im geforderten Bereich überzeugt. Wurden beispielsweise im Lebenslauf bestimmte Fachkenntnisse hinzugedichtet, zeigt sich das spätestens, wenn alltäglich Aufgaben im Betrieb erledigt und gelöst werden müssen. Wer hier auffliegt, riskiert die fristlose Kündigung. Sollte es durch die vorgetäuschten Tatsachen zudem noch zu einem Schaden im Unternehmen gekommen sein, kann der Arbeitgeber ggf. sogar Schadenersatzansprüche geltend machen.
Das Fazit
Die Probezeit ist eine kritische Phase, die allerdings fast jeder Arbeitnehmer zu Beginn einer neuen beruflichen Karriere überstehen muss. Wer hier vorsichtig mit Kritik umgeht und es schafft, den Vorgesetzten von den Fähigkeiten und Kenntnissen zu überzeugen, legt den Grundstein für eine neue berufliche Laufbahn.