MEHR ZEIT FÜR GUTE BEWERBER – JOBVECTOR VERDOPPELT DIE LAUFZEIT FÜR STELLENANZEIGEN
Recruiting im Home Office? Was vor ein paar Jahren kaum vorstellbar war, wird nun für viele Arbeitgeber zum Normalzustand. Denn auch in Zeiten der COVID-19-Pandemie werden qualifizierte Fachkräfte dringend benötigt. Das fachspezifische Stellenportal jobvector unterstützt daher Unternehmen bei Ihrer Suche nach Bewerbern aus den Bereichen IT, Technik, Medizin und Wissenschaft und verdoppelt die Laufzeit aller Stellenanzeigen auf 12 Wochen.
Die Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 stellen viele Personaler vor neue Herausforderungen – vor allem in Bezug auf das Recruiting neuer Mitarbeiter. Obwohl es heutzutage viele Möglichkeiten gibt, z. B. Vorstellungsgespräche digital durchzuführen, können Bewerbungsprozesse unter den aktuellen Umständen mehr Zeit in Anspruch nehmen als gewohnt. Damit Arbeitgeber Ihre Suche nach passendem Fachpersonal ungehindert fortsetzen können, verdoppelt jobvector die Laufzeit aller Stellenanzeigen, die bis Ende Mai geschaltet werden, auf insgesamt 12 Wochen.
„ Deutschlands beste Spezialjobbörse ” bietet seinen Kunden mit diesem besonderen Service, nun die Möglichkeit auch unter herausfordernden Bedingungen wie Home Office oder veränderten Abläufen im Arbeitsalltag offene Positionen erfolgreich zu besetzen. Bereits im März hatte jobvector in der akuten Phase der Corona-Krise reagiert und mit seiner Bereitschaft zur kostenfreien Unterstützung des Gesundheitswesens einen Beitrag zur gesellschaftlichen Bewältigung der mit der COVID-19-Pandemie verbundenen Probleme geleistet. Mit der neuen Aktion möchte das Online-Stellenportal nun auch bei der Normalisierung von Geschäftsprozessen unterstützen.
jobvector berät Unternehmen in Recruitingfragen für Informatiker, Ingenieure, Mediziner und Naturwissenschaftler individuell auch über die Möglichkeit, Ihre Stellenanzeige zu schalten und sich eine doppelte Laufzeit von 12 Wochen zu sichern. Nähere Informationen erhalten Sie auch telefonisch unter (+49) 0211-301384-01 oder per E-Mail unter service@jobvector.com .
Über jobvector
jobvector.de ist der vielfache Testsieger für Recruitinglösungen von Informatikern, Ingenieuren, Medizinern & Naturwissenschaftlern . Neben der fachspezifischen Jobbörse jobvector.de , die Stellenanzeigen mit zielgenauen, KI-gesteuerten Werbekampagnen (Targeted Advertisement) verbindet, richtet jobvector auch die Recruitingmesse jobvector career day aus.
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Köln / Karlsruhe, den 13.09.2022 – Großer Erfolg für stellenonline.de: Das Recruiting-Portal sichert sich bei „Deutschlands beste Jobportale“ den 1. Platz in der Kategorie „Jobsuchmaschinen“. Und auch beim Jobboersencheck untermauert stellenonline.de seine besondere Positon auf dem Markt: Hier gab es dreimal Gold und einmal Silber.
Deutschlands beste Jobportale: stellenonline.de erstmalig auf Platz 1 Im Rahmen der Zukunft Personal wurden auch in diesem Jahr wieder „Deutschlands Beste Jobportale“ ausgezeichnet. Dabei konnte stellenonline.de die exzellenten Ergebnisse der vergangenen Jahre noch einmal toppen: Stellvertretend für das gesamte Team durfte Susanne Beyer, Head of Operations, den ersten Platz in der Rubrik „Jobsuchmaschinen“ entgegennehmen. Damit ist stellenonline.de gleichauf mit „Indeed“, das sich das Siegerpodest erstmalig teilen muss.
Exzellente Ergebnisse auch beim JobboersencheckAuch beim Jobboersencheck konnte stellenonline.de punkten. Insbesondere Arbeitgeber schätzen die Leistung und den Service der Jobsuchmaschine und geben der Plattform bei „Zufriedenheit“ und „Weiterempfehlung“ die höchste Bewertung. Auch bei Kandidaten ist stellenonline.de beliebt: Hier belegt stellenonline.de nicht nur den ersten Platz im Bereich „Weiterempfehlung“, sondern auch den zweiten Platz bei der Bewerberzufriedenheit.
Als Basis des großen Jobbörsenchecks der PROFILO Rating-Agentur GmbH dienen Bewertungen von über 72.000 Stellensuchenden und 19.000 Unternehmensvertretern.
Bessere Trafficqualität für mehr BewerberzufriedenheitDie guten Ergebnisse bei „Deutschlands beste Jobportale“ und beim Jobboersencheck sind unter anderem auf die kontinuierlichen Maßnahmen zur Optimierung bei stellenonline.de zurückzuführen. „Wir haben in diesem Jahr besonders an der Qualität des Traffics gearbeitet“, erklärt Susanne Beyer. „Damit profitieren Arbeitgeber und andere Recruiting-Plattformen nicht nur von unserer hohen Reichweite, sondern auch von einer besseren Passung der Kandidaten. Das macht das gesamte Recruiting deutlich effizienter!“
Über stellenonline.deDie stellenonline.de AG ist seit 1999 eine feste Größe für digitale Job Ads und modernes OnlineRecruiting. Die Jobsuchmaschine des Unternehmens listet ein breites Spektrum an Positionen für Fach- und Führungskräfte aus fast allen Branchen und Berufen und wurde bereits mehrfach als eine der besten Jobbörsen in Deutschland ausgezeichnet. Kontinuierliche Optimierungsmaßnahmen sorgen für eine starke Performance und eine exzellente Nutzerfreundlichkeit; der Traffic-Marktplatz wird regelmäßig um neue Features erweitert.
Ihre Ansprechpartnerin:Susanne Beyerstellenonline.de AGReinhold-Frank-Straße 6376133 KarlsruheE-Mail: info@stellenonline.deTelefon: 0721 92055-33Telefax: 0721 92055-44
Mit dem Laptop unter Palmen sitzen, den Kunden-Call in den Bergen machen: In vielen Branchen ist im Zuge der Corona-Pandemie flexibles und ortsunabhängiges Arbeiten fernab der Fünftagewoche im Büro selbstverständlich geworden – eine steigende Anzahl an Beschäftigten will dies auch aus dem Ausland tun. Um als Arbeitgeber attraktiv zu bleiben, wollen viele Unternehmen Remote Work ermöglichen – und wünschen sich dabei eine aktive politische Flankierung. Fast die Hälfte (46 Prozent) fordert von der Bundesregierung bessere Rahmenbedingungen für Remote Work aus dem Ausland. Vor einem Jahr waren es 40 Prozent. Das ist das Ergebnis der Bitkom-Studie zum Arbeitsmarkt für IT-Fachkräfte vom November 2022, für die 854 Unternehmen aus allen Branchen repräsentativ befragt wurden.
Was müssen Unternehmen beachten, wenn sie Remote Work aus dem Ausland ermöglichen wollen? „Die rechtlichen Regelungen für Remote Work aus dem Ausland sind leider immer noch sehr komplex. Bitkom fordert hier weniger Bürokratie und mehr Gestaltungsspielraum für Arbeitgeber“, sagt Lydia Erdmann, Referentin Arbeitsrecht beim Bitkom.
Im aktuellen Leitfaden „Remote Work aus dem Ausland“ gibt Bitkom Unternehmen eine Praxishilfe an die Hand, um rechtskonform eine eigene Policy zum Arbeiten aus dem Ausland entwickeln zu können. Neben allgemeinen Fragen zu Arbeits- Steuer- und Sozialversicherungsrecht werden auch Best-Practice-Beispiele beleuchtet. Geklärt werden unter anderem folgende Fragen:
Bin ich als Arbeitgeber verpflichtet, Remote Work aus dem Ausland anzubieten?
Gesetzlich zumindest (noch) nicht. Dem Arbeitgeber steht es aber frei, verbindliche Grundlagen zu schaffen, sei es etwa durch eine Zusatzvereinbarung im Arbeitsvertrag oder eine freiwillige Betriebsvereinbarung.
Muss ich auch das nationale Arbeitsrecht des Reiselandes beachten?
Das kommt darauf an, in welchem Land sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter befinden. Mitgliedstaaten der EU müssen EU-rechtliche Regelungen in nationales Recht umzusetzen. Dies kann Einfluss darauf haben, ob zum Beispiel Arbeitsschutzregelungen des Reiselandes beachtet werden müssen – auch wenn für das Arbeitsverhältnis grundsätzlich deutsches Recht gilt.
Brauche ich eine A1-Bescheinigung?
Dieses Dokument ist in den HR-Abteilungen aktuell entscheidend. Es gilt als Nachweis der Sozialversicherung im Heimatland und verhindert die doppelte Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen. Und ja, auch für Remote Work aus dem Ausland wird diese benötigt, zumindest im EU-Ausland und in Staaten mit Sozialversicherungsabkommen.
Was gilt es beim Steuerrecht zu berücksichtigen?
Betriebsstättenprinzip. Doppelbesteuerungsabkommen. Musterabkommen der OECD. Vertreterbetriebsstätte. Hinter diesen Begriffen stecken Regelungen und Maßnahmen, die bei Remote Work aus dem Ausland von den Beschäftigten berücksichtigt werden müssen – der Leitfaden klärt auf.
Können meine Angestellten unbegrenzt auf der ganzen Welt arbeiten?
Grundsätzlich ja. Je länger sie jedoch im Ausland remote arbeiten, desto mehr Regelungen müssen berücksichtigt werden. Ob es ratsam ist, 30 Tage Remote Work nur aus dem EU-Ausland zu gewähren, oder ob die Grenzen weniger starr gehalten werden können, erklärt der Bitkom-Leitfaden.
Den kompletten Leitfaden „Remote Work aus dem Ausland“ können Sie sich hier herunterladen:
https://www.bitkom.org/Bitkom/Publikationen/Remote-Work-aus-dem-Ausland
Quelle: Pressemitteilung Bitkom
Personalverantwortliche verwalten unzählige sensible Informationen der Mitarbeiter. Das können persönliche Daten wie Anschrift oder Telefonnummer, finanzielle Informationen wie Kontodaten oder aber sehr persönliche Daten wie Leistungsbeurteilungen sein.
In der heutigen Zeit sind diese Daten oft digital gespeichert, da das papierlose Büro sich immer weiter durchsetzt. Das hat viele Vorteile, birgt aber gleichzeitig die Gefahr, dass Hacker versuchen, diese Fülle an Daten als Ziel für ihre Attacken auszuwählen. Grund genug, dass Mitarbeiter aus der Personalverwaltung wissen, wie sie ihre Cybersicherheit ausreichend erhöhen.
Gefahren für die Cybersicherheit
DatenpannenHacker können Datenbanken in Unternehmen, die Mitarbeiterinformationen enthalten, angreifen und diese Daten offenlegen. Die Motive können vielfältig sein: So könnten die Täter versuchen, die Daten an Dritte weiterzuverkaufen, Identitätsdiebstahl zu begehen oder das betroffene Unternehmen zu erpressen.
Egal wie das Motiv letztlich aussieht, ist ein erfolgreicher Cyberangriffe immer auch ein großer Imageverlust für das Unternehmen und kann zu sinkender Attraktivität als Arbeitgeber führen.
PhishingPhishing ist nicht nur im Personalbereich eine der häufigsten Bedrohungen der Cybersicherheit. Doch Personaldaten bieten neben Kundendaten oftmals eine hohe Quantität und Sensibilität, sodass ein Angriff für Hacker äußerst attraktiv erscheint.
Kriminelle versuchen über E-Mails, Textnachrichten oder klassisch per Telefon, die Opfer zur Preisgabe von Daten zu bewegen. Dabei bedienen sie sich dem sogenannten Social Engineering, das bedeutet, sie manipulieren den Empfänger oder Gesprächspartner am Telefon auf emotionaler Ebene, um sein Vertrauen zu gewinnen.
Es können sich ebenso Anhänge in E-Mails befinden, die der Empfänger öffnen soll, sodass sich Schadsoftware wie Ransomware oder andere Malware auf dem Computer installiert (siehe Ransomware).
Spear PhishingIm Unternehmensbereich kommt häufig eine Unterform des Phishings zum Einsatz, das so bezeichnete Spear Phishing. Statt Opfer über Massen-E-Mails zufällig auszuwählen, wird hierbei ein Opfer bewusst vom Cyberkriminellen als Ziel gewählt.
Spitzenkräfte von Unternehmen lassen sich mit einer kurzen Google-Suche ausfindig machen. So findet der Täter zum Beispiel über LinkedIn-Profile heraus, wer im Unternehmen im Personalbereich arbeitet, und wendet eine Phishing-Attacke auf diese Person an.
Zum Teil ist dies mit wochenlanger Vorbereitungszeit verbunden, um möglichst viele Informationen über den Mitarbeiter zu sammeln. In manchen Fällen gibt sich der Täter auch als Vorgesetzter oder Mitarbeiter einer Drittfirma aus, mit der das Unternehmen zusammenarbeitet.
RansomwareDurch das Öffnen virenverseuchter Anhänge in E-Mails im Zuge von Phishing kann sich Ransomware auf dem Gerät des Empfängers installieren. Diese Art der Schadsoftware verschlüsselt einzelne Dateien oder ein ganzes System und gibt diese erst nach Zahlung eines Lösegelds – häufig in Form von Kryptowährungen zu zahlen – wieder frei.
Erhöhte Gefahr durch Homeoffice und Remote-Zugriff
Einer der Gründe, wieso es zu den oben genannten Gefahren kommt, ist die vermehrte Arbeit von Mitarbeitern außerhalb des Büros. Im Unternehmen selbst kann der Arbeitgeber für sichere Arbeitscomputer und allgemein für eine entsprechende Sicherheit der digitalen Infrastruktur sorgen.
Außerhalb davon liegt es aber nur begrenzt in seiner Kontrolle. Denn arbeiten Mitarbeiter zum Beispiel mit ihren eigenen Geräten, die sie auch privat nutzen, gibt es keine Garantie, dass dieses ausreichend gegen Cyberangriffe gerüstet sind.
Noch kritischer sind öffentliche WLAN-Hotspots. Diese bieten nur begrenzte oder gar keine Sicherheit. Arbeitet ein Personalverantwortlicher in solch einem öffentlichen WLAN-Netzwerk, läuft er Gefahr, dass unbekannte Dritte die Schwachstellen eines Hotspots ausnutzen und Daten abgreifen
Interne Bedrohungen
Nicht nur externe Bedrohungen gefährden die Cybersicherheit. Ebenso können die Mitarbeiter in der Personalabteilung selbst zur Gefahr werden. Da sie je nach Größe des Unternehmens mit großen Mengen an sensiblen Daten der Mitarbeiter arbeiten, ist die Gefahr groß, dass durch Nachlässigkeit oder grobe Fahrlässigkeit Informationen offengelegt werden.
Dieser Punkt überschneidet sich mit oben genannten. So ist ein nachlässiger Mitarbeiter deutlich gefährdeter, Opfer eines Phishing-Angriffs zu werden und böswillige Links oder Anhänge zu öffnen.
In seltenen Fällen können Personalverantwortliche (oder andere Mitarbeiter) bewusst Informationen nach außen preisgeben, zum Beispiel, um sich finanziell zu bereichern oder aus Rache gegen den Arbeitgeber.
Wichtige Maßnahmen für mehr Cybersicherheit
Entscheidend ist, dass Personalverantwortliche regelmäßig geschult werden und wissen, welche Cybersicherheitsmaßnahmen wichtig sind. Zu den wichtigsten Themen sollten gehören:
Erkennen von Phishingversuchen: Personalverantwortliche müssen in der Lage sein, frühzeitig Phishing-Mails und Social-Engineering-Attacken zu erkennen, und ebenfalls zu wissen, wie sie reagieren müssen, wenn ein Angriff zum Erfolg geführt hat; Sichere Passwörter: Jedes Konto muss über ein sicheres Passwort verfügen und individuell sein. Konten mit sensiblen Daten sollten zusätzlich durch eine Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) geschützt werden; Datenverschlüsselung: Vor allem im Personalbereich müssen Dateien verschlüsselt gespeichert und übertragen werden. Auf keinen Fall darf eine solche Datei unverschlüsselt als Anhang in E-Mails weitergegeben werden; Sicherer Zugriff und sichere Kommunikation: Mitarbeiter, die von außerhalb auf Infrastruktur und Daten des Unternehmens zugreifen, sollten dies über ein VPN (Virtuelles Privates Netzwerk) tun. Zur internen Kommunikation sollten ausschließlich Kanäle mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung Anwendung finden; Backups und Löschung von Daten: In regelmäßigen Abständen sollte ein Backup aller Daten erstellt werden, so dass im Falle eines Datenverlusts dieses Backup zur Wiederherstellung genutzt wird. Daten von Mitarbeitern, die nicht mehr im Unternehmen aktiv sind, müssen gemäß der Datenschutzgesetze nach den geltenden Fristen gelöscht werden; Regelmäßige Updates: Sobald Updates für Geräte und Software verfügbar sind, die bekannte Sicherheitslücken schließen, sollten diese heruntergeladen werden. In Unternehmen erfolgt dies meist über Nacht oder über das Wochenende; Reaktionsplan entwickeln: Personalverantwortliche können noch so aufmerksam und sensibilisiert sein, es kann dennoch jederzeit zu einer geglückten Cyberattacke kommen. Mitarbeiter müssen in diesem Moment wissen, wie sie darauf reagieren; Risikomanagement von Drittanbietern: Arbeitet das Unternehmen mit Drittanbietern zusammen, die Personaldaten verarbeiten, ist es wichtig, dass dieser Anbieter das Vertrauen des Unternehmens genießt und immer wieder ein Risikomanagement durchgeführt wird, um jederzeit die Datensicherheit zu gewährleisten.
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Eine unerwartet schlechte Prüfungsnote sorgt häufig für Unsicherheit. Zweifel an der Fairness entstehen besonders dann, wenn die Bewertung widersprüchlich wirkt oder äußere Umstände die Leistung beeinflusst haben. Prüfungsrechtliche Verfahren sehen für genau solche Fälle klare Möglichkeiten vor, die je nach Situation genutzt werden.
Wann sind Zweifel berechtigt?
Zweifel an einer Note gelten dann als berechtigt, wenn konkrete Hinweise auf Unregelmäßigkeiten bestehen. Ein Beispiel dafür ist eine Abweichung vom festgelegten Prüfungsstoff. Werden also beispielsweise Inhalte abgefragt, die nicht in den offiziellen Unterlagen genannt sind, liegt ein klarer Verstoß vor. Auch Fehler in der Bewertung wie übersehene richtige Antworten oder Rechenfehler in der Punktevergabe zählen dazu.
Ebenso relevant sind die äußeren Bedingungen einer Prüfung. Lärm im Prüfungsraum, technische Störungen oder unzureichende Arbeitsmaterialien beeinflussen schließlich die Leistung und beeinträchtigen die Chancengleichheit.
Ein weiterer Anlass für Zweifel entsteht, wenn Anzeichen für Befangenheit erkennbar sind. Persönliche Konflikte oder eine voreingenommene Haltung der Prüfer wirken sich unmittelbar auf die Fairness der Bewertung aus. Unsachliche Kommentare in der Korrektur stellen ebenfalls ein Anzeichen dafür dar, dass die Bewertung nicht allein auf fachlichen Kriterien beruht. In solchen Fällen besteht ein nachvollziehbarer Grund, die Prüfung kritisch überprüfen zu lassen. Das ist besonders maßgeblich, wenn zum Beispiel der erfolgreiche Berufseinstieg von einem Prüfungsergebnis abhängt.
Erste Schritte zur Klärung einleiten
Der erste Schritt besteht meist darin, Einsicht in die Prüfungsunterlagen zu beantragen. So lassen sich Aufgabenstellung, Korrekturen und Randbemerkungen nachvollziehen. In vielen Bundesländern sichern Hochschulgesetze dieses Recht ausdrücklich zu. Eine sorgfältige Durchsicht zeigt häufig Rechenfehler, fehlende Punkte oder widersprüchliche Kommentare.
Ein Gespräch mit dem Prüfer oder dem zuständigen Ausschuss bringt ebenfalls zusätzliche Klarheit. Dabei bietet sich die Gelegenheit, die eigenen Argumente sachlich vorzulegen und Unstimmigkeiten anzusprechen. Auffälligkeiten möglichst frühzeitig zu dokumentieren, zum Beispiel durch Fotos der Unterlagen oder schriftliche Protokolle, ist dabei unerlässlich.
Wenn weder Einsicht noch Gespräche eine Lösung bringen, bleibt meist kein anderer Ausweg als eine Prüfungsanfechtung durch einen Rechtsanwalt. Dieser Schritt setzt allerdings voraus, dass bereits konkrete Hinweise auf Bewertungs- oder Verfahrensfehler vorliegen. Bei einer solchen Entscheidung gilt es zusätzlich, die kurzen Fristen zu beachten, die die Prüfungsordnungen in der Regel vorsehen.
Unterstützung durch Experten im Prüfungsrecht
Fachanwälte im Prüfungsrecht verfügen über Erfahrung mit Bewertungs- und Verfahrensfehlern. Sie prüfen zunächst alle Unterlagen und erkennen, ob sich aus den vorhandenen Kommentaren oder Berechnungen ein Ansatz für eine erfolgreiche Anfechtung ergibt. Auf dieser Grundlage entwickeln sie eine Strategie, die auf die jeweilige Prüfungsordnung abgestimmt ist. Ihre Arbeit umfasst unter anderem die
rechtliche Bewertung von Fehlern in der Korrektur oder im Ablauf der Prüfung Formulierung eines präzisen Widerspruchs oder einer Klageschrift Überwachung von Fristen und Formalien Einschätzung der Erfolgsaussichten anhand vergleichbarer FälleIn vielen Verfahren erhöht sich die Chance auf eine Neubewertung, wenn ein Fachanwalt die Argumentation übernimmt. Insbesondere bei großen Staatsexamina oder komplexen Hochschulprüfungen schaffen sie den Rahmen, um Fehler so aufzubereiten, dass sie auch vor Gericht Bestand haben. Fachanwälte beziehen dabei rechtliche und organisatorische Aspekte ein, was Betroffenen eine klare Orientierung verschafft.
Darauf kommt es im Verfahren an
Ein erfolgversprechendes Vorgehen beginnt mit einer genauen Prüfung der Prüfungsordnung. Diese legt nämlich verbindlich fest, welche Fristen wann ablaufen, welche Formen der Anfechtung vorgesehen sind und welche Rechte auf Einsicht bestehen. Jede Abweichung von diesen Vorgaben beeinflusst die Erfolgschancen erheblich.
Ebenso wichtig ist eine lückenlose Dokumentation. Protokolle, Randbemerkungen, Mitteilungen und Prüfungsunterlagen bilden schließlich die Grundlage für eine schlüssige Argumentation. Störungen im Verlauf der Prüfung lassen sich am besten unmittelbar festhalten, beispielsweise durch eine schriftliche Bestätigung von Zeugen oder durch eine Meldung an die Prüfungsaufsicht.
Ein strukturierter Ablauf umfasst meist mehrere Schritte. Zunächst steht die Sammlung aller Beweise an. Darauf folgt die juristische Bewertung der Unterlagen. Anschließend gilt es, innerhalb der vorgesehenen Fristen einen Widerspruch oder eine Klage einzureichen. Fachanwälte nutzen diese Unterlagen, um die Argumente in eine rechtlich tragfähige Form zu bringen. So entsteht ein Verfahren, das auf klaren und nachvollziehbaren Fakten basiert und nicht allein auf subjektivem Empfinden. Entsprechend höher fallen auch die Erfolgschancen aus.





