
DAS SIND UNSERE JOBBÖRSEN-TESTSIEGER 2019
StepStone, Indeed, Jobware, Regio-Jobanzeiger, Jobvector, Stellenonline.de, Azubiyo, Unicum, Stellenwerk, Glassdoor, Psychjob, stellenmarkt-sueddeutsche, Empfehlungsbund, Oberfrankenjobs, Webentwickler-Jobs, Softwareentwickler-jobs, Squeaker.net und Hogapage sind die diesjährigen Jobboersencheck Testsieger 2019.
Zum Stichtag, dem 4. August 2019, wurden die Feedbacks aus über 13.670 Arbeitgeber- und 45.424 Bewerberbewertungen ausgewertet, Jobbörsen in Gattungen eingeteilt und Größencluster gebildet. Erfahren Sie in unserer Pressemeldung die diesjährigen Gewinner in unterschiedlichen Kategorien.
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Jonas Lehmann ist neuer Geschäftsführer.
Jonas Lehmann übernimmt ab sofort die Geschäftsführung der Jobbörse für den Mittelstand Yourfirm.de. Lehmann startete seine Karriere vor 12 Jahren im Unternehmen, wurde schnell Teamleiter im Vertrieb und sorgt seit vier Jahren als Vertriebsleiter für guten Teamspirit und rasant steigende Umsätze.
Er folgt auf die beiden Gründer Konstantin Janusch und Dirk Kümmerle, die die Stellenbörse für Jobs im Mittelstand 2010 gegründet haben und steht damit für den ersten Wechsel an der Spitze seit der Gründung des Unternehmens. Kümmerle und Janusch wechseln in die dreiköpfige Geschäftsführung der TENHIL-Gruppe, zu der auch die Yourfirm GmbH & Co. KG gehört, um dort mit unverändertem Tatendrang ihre langjährige Expertise in puncto Vertrieb, Product & Technologie, Performance-Marketing und Entrepreneurship für die gesamte Gruppe einzubringen.
Dirk Kümmerle: „Jonas hat maßgeblich zum Erfolg von Yourfirm.de beigetragen und kennt das Geschäft in- und auswendig. Ich habe keine Zweifel, dass er die Marktposition von Yourfirm.de weiter ausbauen wird. Es freut mich sehr, dass wir über meine Tätigkeit im Management-Board der TENHIL-Gruppe weiterhin eng im Austausch bleiben.“
Lehmann selbst betont: „Unser Erfolg hängt vor allem vom leidenschaftlichen Einsatz jedes Einzelnen ab. Deshalb ist es mir neben dem Fokus auf Zahlen & KPIs persönlich wichtig, den Input aus dem Team aufzunehmen, damit auch langfristig alle voll hinter der gemeinsamen Vision von Yourfirm stehen. Wir haben noch richtig viel vor!”
Ansprechpartner Christina NachbauerPresse & ÖffentlichkeitsarbeitTel: +49 (0)89 41 61 411 657E-Mail: presse@yourfirm.de
Über "Yourfirm GmbH & Co. KG" Mit Yourfirm.de finden Menschen ihren neuen Job im Mittelstand und mittelständische Unternehmen passende Mitarbeiter:innen. Als eines der führenden und mehrfach ausgezeichneten Jobportale Deutschlands veröffentlicht Yourfirm.de ausschließlich Stellenangebote mittelständischer Arbeitgeber – keine Zeitarbeitsfirmen, Headhunter oder Großkonzerne. Das macht www.yourfirm.de zur Anlaufstelle für monatlich über 1 Mio. Stellensuchende, denen ein wertschätzendes Arbeitsumfeld, kurze Entscheidungswege und vielfältige Aufgaben wichtig sind. Seit 2018 bringt die yourfirm GmbH & Co. KG mit der Jobbörse www.yourfirm.at auch interessierte Jobsuchende mit mittelständischen Arbeitgebern aus Österreich zusammen.
Bad Wörishofen – Am 4. März 2024 feiert die HOGA-Connect ihre Premiere in der Hotelfachschule Bad Wörishofen. Die neue Karrieremesse von HOGAPAGE und der Hotelfachschule Bad Wörishofen bietet die Möglichkeit, aufregende Karrierewege in der Gastronomie und Hotellerie zu entdecken.
Die HOGA-Connect ist eine tolle Gelegenheit für alle, die eine Karriere im Gastgewerbe anstreben oder nach neuen Möglichkeiten innerhalb dieser spannenden Branche suchen. Die Messe bietet eine Plattform, auf der talentierte Menschen auf Top-Unternehmen der Gastronomie und Hotellerie treffen und ihren Traumjob finden können.
Hochkarätige Aussteller und inspirierende Vorträge
Die HOGA-Connect kann mit einer beeindruckenden Liste von Ausstellern aus verschiedenen Branchen aufwarten, darunter Systemgastronomie, Hotellerie, Schifffahrt, Freizeitpark und Catering. Unternehmen wie Bobs Gastro, der Bayerische Hof, Sea chefs, Legoland, Aramark und viele andere werden vor Ort vertreten sein. Eine vollständige Liste der teilnehmenden Unternehmen ist auf der Bewerber-Landingpage verfügbar, die regelmäßig aktualisiert wird.
Darüber hinaus werden inspirierende Firmenvorträge angeboten, die tiefere Einblicke in die vielfältigen Karrieremöglichkeiten im Gastgewerbe gewähren und mehr über die teilnehmenden Unternehmen, ihre Unternehmenskultur, ihre Werte und ihre offenen Stellen verraten.
Warum sich ein Besuch auf der HOGA-Connect lohnt
Die HOGA-Connect bietet zahlreiche Vorteile und Möglichkeiten, darunter:
direkter Kontakt zu führenden Unternehmen der Branche Networking-Möglichkeiten und der Aufbau eines wertvollen beruflichen Netzwerks Austausch mit Fachleuten aus der Gastronomie und Hotellerie Gelegenheit zur Verbesserung der Selbstpräsentation Informationen über Weiterbildungsmöglichkeiten, insbesondere die Fortbildung zum Hotelbetriebswirt an der Hotelfachschule Bad Wörishofen.Die HOGA-Connect ist Ihre Eintrittskarte zu einer erfolgreichen Karriere in der Gastronomie und Hotellerie. Seien Sie Teil dieses Events und starten Sie Ihre Traumkarriere!
Wann und wo?
Die Messe findet am 4. März 2024 von 12:00 bis 18:00 Uhr in der Hotelfachschule Bad Wörishofen statt. Der Eintritt ist frei.
Für weitere Informationen und eine Registrierung besuchen Sie bitte die Bewerber-Landingpage der HOGA-Connect oder kontaktieren Sie das Veranstaltungsteam unter jobs@hogapage.de oder telefonisch unter +49 821 319 470-900.
Über HOGAPAGE:
Das HOGAPAGE-Branchenportal ist eine zentrale Anlaufstelle für Gastronomen, Hoteliers und deren Mitarbeiter – spezialisiert auf die Bedürfnisse der bunten Gastro-Welt. Die preisgekrönte HOGAPAGE Jobbörse, welche beim Onlinevergleich von jobboersencheck.de die Bestnoten erhielt, spielt in Sachen Personalrecruiting in der ersten Liga*.
Besuchen Sie die Webseite von HOGAPAGE unter www.hogapage.de für weitere Informationen.
*Platz 1 im Ranking der Spezialjobbörsen für Hotel und Gastronomie bei der Qualitätsanalyse 2023 von jobboersencheck.de – gewählt von Arbeitgebern und Arbeitnehmern.
Über die Hotelfachschule Bad Wörishofen:
An der Hotelfachschule Bad Wörishofen wird eine zweijährige Weiterbildung zum/zur Staatlich geprüften Hotelbetriebswirt/in (Bachelor Professional in Wirtschaft) und Fachhochschulreife angeboten. Die Absolventen haben exzellente Voraussetzungen für eine Karriere in den Branchen Hotellerie, Gesundheit und Tourismus.
Besuchen Sie die Webseite der Hotelfachschule Bad Wörishofen unter www.hofa-bw.de für weitere Informationen.
Pressekontakt:
Dorian HeidelE-Mail: heidel.hogapage@buhl-gruppe.deTelefon: 0821 319470-901
Eine unerwartet schlechte Prüfungsnote sorgt häufig für Unsicherheit. Zweifel an der Fairness entstehen besonders dann, wenn die Bewertung widersprüchlich wirkt oder äußere Umstände die Leistung beeinflusst haben. Prüfungsrechtliche Verfahren sehen für genau solche Fälle klare Möglichkeiten vor, die je nach Situation genutzt werden.
Wann sind Zweifel berechtigt?
Zweifel an einer Note gelten dann als berechtigt, wenn konkrete Hinweise auf Unregelmäßigkeiten bestehen. Ein Beispiel dafür ist eine Abweichung vom festgelegten Prüfungsstoff. Werden also beispielsweise Inhalte abgefragt, die nicht in den offiziellen Unterlagen genannt sind, liegt ein klarer Verstoß vor. Auch Fehler in der Bewertung wie übersehene richtige Antworten oder Rechenfehler in der Punktevergabe zählen dazu.
Ebenso relevant sind die äußeren Bedingungen einer Prüfung. Lärm im Prüfungsraum, technische Störungen oder unzureichende Arbeitsmaterialien beeinflussen schließlich die Leistung und beeinträchtigen die Chancengleichheit.
Ein weiterer Anlass für Zweifel entsteht, wenn Anzeichen für Befangenheit erkennbar sind. Persönliche Konflikte oder eine voreingenommene Haltung der Prüfer wirken sich unmittelbar auf die Fairness der Bewertung aus. Unsachliche Kommentare in der Korrektur stellen ebenfalls ein Anzeichen dafür dar, dass die Bewertung nicht allein auf fachlichen Kriterien beruht. In solchen Fällen besteht ein nachvollziehbarer Grund, die Prüfung kritisch überprüfen zu lassen. Das ist besonders maßgeblich, wenn zum Beispiel der erfolgreiche Berufseinstieg von einem Prüfungsergebnis abhängt.
Erste Schritte zur Klärung einleiten
Der erste Schritt besteht meist darin, Einsicht in die Prüfungsunterlagen zu beantragen. So lassen sich Aufgabenstellung, Korrekturen und Randbemerkungen nachvollziehen. In vielen Bundesländern sichern Hochschulgesetze dieses Recht ausdrücklich zu. Eine sorgfältige Durchsicht zeigt häufig Rechenfehler, fehlende Punkte oder widersprüchliche Kommentare.
Ein Gespräch mit dem Prüfer oder dem zuständigen Ausschuss bringt ebenfalls zusätzliche Klarheit. Dabei bietet sich die Gelegenheit, die eigenen Argumente sachlich vorzulegen und Unstimmigkeiten anzusprechen. Auffälligkeiten möglichst frühzeitig zu dokumentieren, zum Beispiel durch Fotos der Unterlagen oder schriftliche Protokolle, ist dabei unerlässlich.
Wenn weder Einsicht noch Gespräche eine Lösung bringen, bleibt meist kein anderer Ausweg als eine Prüfungsanfechtung durch einen Rechtsanwalt. Dieser Schritt setzt allerdings voraus, dass bereits konkrete Hinweise auf Bewertungs- oder Verfahrensfehler vorliegen. Bei einer solchen Entscheidung gilt es zusätzlich, die kurzen Fristen zu beachten, die die Prüfungsordnungen in der Regel vorsehen.
Unterstützung durch Experten im Prüfungsrecht
Fachanwälte im Prüfungsrecht verfügen über Erfahrung mit Bewertungs- und Verfahrensfehlern. Sie prüfen zunächst alle Unterlagen und erkennen, ob sich aus den vorhandenen Kommentaren oder Berechnungen ein Ansatz für eine erfolgreiche Anfechtung ergibt. Auf dieser Grundlage entwickeln sie eine Strategie, die auf die jeweilige Prüfungsordnung abgestimmt ist. Ihre Arbeit umfasst unter anderem die
rechtliche Bewertung von Fehlern in der Korrektur oder im Ablauf der Prüfung Formulierung eines präzisen Widerspruchs oder einer Klageschrift Überwachung von Fristen und Formalien Einschätzung der Erfolgsaussichten anhand vergleichbarer FälleIn vielen Verfahren erhöht sich die Chance auf eine Neubewertung, wenn ein Fachanwalt die Argumentation übernimmt. Insbesondere bei großen Staatsexamina oder komplexen Hochschulprüfungen schaffen sie den Rahmen, um Fehler so aufzubereiten, dass sie auch vor Gericht Bestand haben. Fachanwälte beziehen dabei rechtliche und organisatorische Aspekte ein, was Betroffenen eine klare Orientierung verschafft.
Darauf kommt es im Verfahren an
Ein erfolgversprechendes Vorgehen beginnt mit einer genauen Prüfung der Prüfungsordnung. Diese legt nämlich verbindlich fest, welche Fristen wann ablaufen, welche Formen der Anfechtung vorgesehen sind und welche Rechte auf Einsicht bestehen. Jede Abweichung von diesen Vorgaben beeinflusst die Erfolgschancen erheblich.
Ebenso wichtig ist eine lückenlose Dokumentation. Protokolle, Randbemerkungen, Mitteilungen und Prüfungsunterlagen bilden schließlich die Grundlage für eine schlüssige Argumentation. Störungen im Verlauf der Prüfung lassen sich am besten unmittelbar festhalten, beispielsweise durch eine schriftliche Bestätigung von Zeugen oder durch eine Meldung an die Prüfungsaufsicht.
Ein strukturierter Ablauf umfasst meist mehrere Schritte. Zunächst steht die Sammlung aller Beweise an. Darauf folgt die juristische Bewertung der Unterlagen. Anschließend gilt es, innerhalb der vorgesehenen Fristen einen Widerspruch oder eine Klage einzureichen. Fachanwälte nutzen diese Unterlagen, um die Argumente in eine rechtlich tragfähige Form zu bringen. So entsteht ein Verfahren, das auf klaren und nachvollziehbaren Fakten basiert und nicht allein auf subjektivem Empfinden. Entsprechend höher fallen auch die Erfolgschancen aus.
Wie können Unternehmen in Deutschland flexibel auf Auftragsspitzen reagieren, ohne sich langfristig zu binden oder bestehende Teams zu überlasten? Leiharbeit eröffnet die Möglichkeit, kurzfristige Beschäftigungslücken zu schließen und auf schwankende Nachfrage zu reagieren, während gleichzeitig arbeitsrechtliche Vorgaben wie das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) und die Einbindung des Betriebsrats eingehalten werden. Wer Leiharbeit gezielt einsetzt, gewinnt Kontrolle über den Personaleinsatz und bleibt handlungsfähig bei unvorhergesehenem Arbeitsaufkommen.
Leiharbeit als Instrument zur Bewältigung von Auftragsspitzen
Leiharbeit ermöglicht es Unternehmen, auf temporäre Auftragsspitzen zu reagieren, ohne dauerhaft zusätzliches Personal zu beschäftigen. In der Praxis bedeutet das: Wenn ein Betrieb kurzfristig mehr Arbeitskräfte benötigt – etwa bei saisonalen Schwankungen, Großaufträgen oder krankheitsbedingten Ausfällen – kann er Leiharbeitnehmer über einen Verleiher einstellen. Diese Beschäftigten arbeiten auf Basis eines Arbeitsvertrags mit dem Verleiher, werden aber im Unternehmen des Entleihers eingesetzt.
Ein Beispiel aus der industriellen Fertigung: Ein Automobilzulieferer erhält einen Großauftrag, der innerhalb weniger Monate abgewickelt werden muss. Um die Produktion ohne Verzögerung zu steigern, werden Leiharbeiter für die Dauer des Projekts in den Betrieb integriert. Vergleichbar ist die Situation im Einzelhandel, wenn während der Weihnachtszeit zusätzliche Arbeitskräfte für die Abwicklung des erhöhten Kundenaufkommens benötigt werden. Auch in der Logistikbranche können Leiharbeitnehmer kurzfristig Engpässe ausgleichen, etwa bei saisonalen Spitzen im Versandgeschäft.
Die Vorteile für Unternehmen liegen in der schnellen Verfügbarkeit von qualifizierten Arbeitskräften und der Möglichkeit, den Personalbestand flexibel an den tatsächlichen Bedarf anzupassen. Gleichzeitig bleibt das Risiko langfristiger Überkapazitäten gering, da die Beschäftigung der Leiharbeitnehmer zeitlich begrenzt ist.
Rechtliche Rahmenbedingungen: Das AÜG und die Rolle von Arbeitsvertrag und Betriebsrat
Die Nutzung von Leiharbeit in Deutschland ist durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt. Dieses Gesetz definiert die Rechte und Pflichten von Verleiher, Entleiher und Leiharbeitnehmer. Ein zentraler Aspekt: Leiharbeitnehmer haben Anspruch auf einen Arbeitsvertrag mit dem Verleiher, der die wesentlichen Arbeitsbedingungen festlegt.
Im Betrieb des Entleihers gelten für Leiharbeitnehmer grundsätzlich die gleichen Arbeitsbedingungen wie für die Stammbelegschaft, insbesondere hinsichtlich Arbeitszeit, Arbeitsschutz und Vergütung (Stichwort: Equal Treatment). Der Betriebsrat muss in die Planung und Umsetzung von Leiharbeit einbezogen werden, insbesondere wenn es um die Integration der Leiharbeitnehmer in bestehende Arbeitsabläufe geht.
Ein Vergleich mit der klassischen Festanstellung zeigt: Während bei der Direktanstellung der Arbeitgeber sämtliche arbeitsrechtlichen Verpflichtungen trägt, übernimmt beim Einsatz von Leiharbeit der Verleiher zentrale Pflichten wie Lohnzahlung und Sozialversicherung. Dennoch bleibt der Entleiher für die Einhaltung der betrieblichen Vorschriften verantwortlich.
Einsatzdauer und Begrenzungen: Was Unternehmen beachten müssen
Leiharbeit ist auf eine bestimmte Dauer begrenzt. Nach dem AÜG dürfen Leiharbeitnehmer maximal 18 aufeinanderfolgende Monate im selben Betrieb eingesetzt werden. Überschreitet die Beschäftigung diesen Zeitraum, kann ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Leiharbeitnehmer und dem Entleiher entstehen.
In der Praxis bedeutet das: Unternehmen müssen die Einsatzdauer im Blick behalten und rechtzeitig Alternativen prüfen, wenn ein längerfristiger Personalbedarf absehbar ist. Beispielsweise kann nach Ablauf der maximalen Überlassungsdauer eine Übernahme des Leiharbeitnehmers in ein festes Arbeitsverhältnis erfolgen oder eine neue Person für die Leiharbeit eingesetzt werden.
Diese Regelung schützt nicht nur die Rechte der Leiharbeitnehmer, sondern zwingt Unternehmen dazu, Personalplanung und -entwicklung vorausschauend zu gestalten. Im Vergleich zu befristeten Arbeitsverträgen bietet Leiharbeit damit zwar mehr Flexibilität, erfordert aber auch eine sorgfältige Überwachung der gesetzlichen Fristen.
Wirtschaftliche und organisatorische Vorteile für Unternehmen
Der gezielte Einsatz von Leiharbeit verschafft Unternehmen wirtschaftliche Vorteile, indem sie flexibel auf Marktveränderungen und Auftragsschwankungen reagieren können. So lassen sich Personalengpässe kurzfristig ausgleichen, ohne die Fixkosten dauerhaft zu erhöhen.
Ein Beispiel: In der Bauindustrie kann ein Unternehmen bei einem kurzfristigen Großprojekt zusätzliche Leiharbeiter beschäftigen, ohne die Stammbelegschaft aufzustocken. Nach Abschluss des Projekts reduziert sich der Personalbestand wieder auf das notwendige Maß. Im Dienstleistungssektor ermöglicht Leiharbeit, saisonale Spitzen – etwa in der Gastronomie während Großveranstaltungen – effizient zu bewältigen.
Organisatorisch profitieren Unternehmen von der Erfahrung und Qualifikation der Leiharbeitnehmer, die oft in verschiedenen Betrieben eingesetzt wurden und dadurch flexibel einsetzbar sind. Der administrative Aufwand für die Personalsuche und -einstellung wird durch die Zusammenarbeit mit dem Verleiher reduziert, da dieser die Rekrutierung und vertragliche Abwicklung übernimmt.
Herausforderungen und Grenzen der Leiharbeit
Trotz der Vorteile bringt Leiharbeit auch Herausforderungen mit sich. Die Integration von Leiharbeitnehmern in bestehende Teams erfordert eine gezielte Einarbeitung und klare Kommunikation, um reibungslose Abläufe zu gewährleisten. Zudem kann die temporäre Beschäftigung zu Unsicherheiten bei der Stammbelegschaft führen, insbesondere wenn unklar ist, wie lange Leiharbeiter im Betrieb verbleiben.
Ein weiteres Thema ist die Einhaltung des Equal-Treatment-Grundsatzes: Leiharbeitnehmer dürfen nicht schlechter gestellt werden als vergleichbare Festangestellte. Verstöße gegen diese Vorgabe können arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Unternehmen müssen daher Prozesse etablieren, um die Gleichbehandlung sicherzustellen.
Vergleicht man Leiharbeit mit anderen flexiblen Beschäftigungsformen wie Werkverträgen oder befristeten Arbeitsverträgen, zeigt sich: Leiharbeit bietet eine hohe Anpassungsfähigkeit, ist aber stärker reguliert. Die Auswahl der passenden Lösung hängt von den betrieblichen Anforderungen, der geplanten Einsatzdauer und den rechtlichen Rahmenbedingungen ab.
Leiharbeit als strategisches Werkzeug für flexible Personalplanung
Leiharbeit ist für Unternehmen in Deutschland ein wirkungsvolles Instrument, um Auftragsspitzen abzufedern und flexibel auf wechselnde Anforderungen zu reagieren. Die rechtlichen Rahmenbedingungen bieten dabei sowohl Schutz für die Leiharbeitnehmer als auch Planungssicherheit für Arbeitgeber. Wer Leiharbeit strategisch einsetzt, kann Personalengpässe effizient überbrücken, Kosten steuern und die Wettbewerbsfähigkeit des Betriebs sichern. Prüfe, wie Leiharbeit in deinem Unternehmen gezielt eingesetzt werden kann, um auf zukünftige Herausforderungen vorbereitet zu sein.





