
DAS SIND UNSERE JOBBÖRSEN-TESTSIEGER 2019
StepStone, Indeed, Jobware, Regio-Jobanzeiger, Jobvector, Stellenonline.de, Azubiyo, Unicum, Stellenwerk, Glassdoor, Psychjob, stellenmarkt-sueddeutsche, Empfehlungsbund, Oberfrankenjobs, Webentwickler-Jobs, Softwareentwickler-jobs, Squeaker.net und Hogapage sind die diesjährigen Jobboersencheck Testsieger 2019.
Zum Stichtag, dem 4. August 2019, wurden die Feedbacks aus über 13.670 Arbeitgeber- und 45.424 Bewerberbewertungen ausgewertet, Jobbörsen in Gattungen eingeteilt und Größencluster gebildet. Erfahren Sie in unserer Pressemeldung die diesjährigen Gewinner in unterschiedlichen Kategorien.
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Gerade in Zeiten von Homeoffice ist es schwer, das Team weiter zusammenzuhalten. Mitarbeiter sehen sich nicht mehr persönlich und verlieren den Teamgeist und den Zusammenhalt. Insbesondere für neue Mitarbeiter ist es schwer in ein Team integriert zu werden, wenn die persönliche Ebene nicht mehr vorhanden ist. Deshalb eignen sich besonders Teamevents zum Kennenlernen, zur Stärkung und Förderung des Teamgedankens und des Zusammenhaltes.
Arbeit im Homeoffice — ein Segen oder ein Fluch?
Im ersten Moment hört es sich großartig an, wenn man von seinem Chef gesagt bekommt, dass man ins Homeoffice übergeht. Man spart sich die Anfahrt ins Büro, könnte jederzeit Pause machen oder etwas essen und die gesamte Arbeit vom Bett oder der Couch aus erledigen. Aber ist es denn wirklich so toll, von seinem Heim aus zu arbeiten?
Viele sind sich darüber einig, dass es für sie besser ist, Arbeit und das eigene Zuhause zu trennen. Es ist wichtig, sich auch einmal Ruhe zu gönnen, wofür das eigene Heim perfekt ist. Arbeitet man allerdings von zu Hause aus, fällt es einigen Workaholics schwer, die Arbeit wirklich beiseitezuschieben. Da wird gearbeitet und gearbeitet. Deshalb ist es besonders wichtig, sich zwischendurch auch ganz bewusst Pausen zu gönnen, um Stress abzubauen und Energie zu tanken. Des Weiteren kann die Arbeit auch ziemlich einsam sein. Man vermisst die sozialen Interaktionen mit seinen Kollegen.
Wie können Unternehmen das Team auch im Homeoffice stärken?
In Zeiten der Corona-Pandemie ist Homeoffice für viele Unternehmen die einzige Möglichkeit, den Betrieb aufrechtzuerhalten. Allerdings fehlen dadurch die sozialen Kontakte zu seinen Mitarbeitern. Das vorherige bestehende Team bröckelt langsam auseinander. Um das zu verhindern und das Team trotz Homeoffice zu stärken, sind hier einige Ideen:
Eine einfache Möglichkeit ist es, regelmäßige Video- oder Telefonkonferenzen in die Arbeitswoche einzubauen. Dabei sollte nicht nur über die aktuellen Projekte gesprochen werden, sondern auch Zeit für Smalltalk und informelle Gespräche eingeplant werden. Auf diese Weise bleibt das Team in Kontakt und kann sich gegenseitig austauschen.
Projekte gemeinsam, statt allein anzugehen, fördert ebenfalls die Teamstärke. Die Einrichtung von digitalen Arbeitsplattformen hilft dabei. Diese Plattformen bieten den Vorteil, dass alle Mitarbeiter an einem Ort zusammenarbeiten und gemeinsam an Projekten arbeiten können. Auf diese Weise bleibt das Team verbunden und kann effektiv zusammenarbeiten. Regelmäßiger E-Mail-Kontakt oder eine eigene Firmengruppe bei WhatsApp sorgt ebenfalls für mehr miteinander.
Regelmäßige, virtuelle Teambuildings sind für die Stärkung des Teams ebenfalls eine wichtige Maßnahme. Die Mitarbeiter sind so wieder in Kontakt, können sich austauschen und auf den neuesten Stand bringen. Teambuilding–Maßnahmen sind dafür da, die Leute zusammenzuschweißen, zu motivieren und Spaß miteinander zu haben.
Insgesamt gibt es also verschiedene Möglichkeiten, wie Unternehmen das Team im Homeoffice stärken können. Wichtig ist hier vor allem die Kommunikation und der Austausch untereinander.
Welche Teambuilding-Maßnahmen sind für das Homeoffice geeignet?
Teambuilding-Maßnahmen sind eine gute Möglichkeit, Ihre Mitarbeiter wieder zu einem starken, zusammenarbeitenden Team zu machen. Und das auch von zu Hause aus! Hier sind einige Beispiele, wie Ihr nächstes Online-Teamevent aussehen könnte:
(Online) Escape RoomSteht Ihnen mehr der Sinn danach, Rätsel zu lösen, Geheimnisse aufzudecken und den Nervenkitzel zu spüren? Bei einem Escape Room sind Sie da an der richtigen Adresse. Gemeinsam mit Ihren Kollegen werden Sie in eine spannende Geschichte eintauchen. Es muss Ihnen durch Teamwork gelingen, so schnell wie möglich zu entkommen. Und das in kürzester Zeit. Nervenkitzel und Spaß ist hier garantiert!
Virtuelle SchnitzeljagdWie bei der Offline–Variante gewinnt hier das Team, was am schnellsten alle gegebenen Aufgaben gelöst hat. Dabei sind die Variationen an Aufgaben unendlich groß. Mögliche Aufgaben wären: das Suchen von bestimmten Elementen auf Webseiten, Rätsel lösen, Bildersuche und so weiter. Der Kreativität sind hier keine Grenzen gesetzt.
Wenn die Möglichkeit besteht, auch offline sich sehen zu können, so erweitern sich die Möglichkeiten für Veranstaltungen. Gute Ideen für Offline-Teamevents sind:
Spiele und QuizSind ihre Mitarbeiter schlaue Köpfe oder richtige Gewinnertypen? Dann sind Spiele oder Quiz genau das Richtige. Gemeinsam wird gerätselt, gelacht und in mehreren Runden um Punkte und den Gesamtsieg gespielt. Abwechslungsreiche Runden erfordern unterschiedliche Talente, sodass jeder Teilnehmer seine individuelle Stärke gewinnbringend für sein Team einbringt. Um die Gemeinschaft noch mehr hervorzubringen und eine bessere Identifikation mit dem Unternehmen herbeizuführen, eignen sich für solche Events passende Teambekleidungen, wie zum Beispiel Poloshirts im Design des Unternehmens.
Hier sind noch einige mögliche Spiele für Ihr Teamevent aufgezählt: z.B. Codenames, Werwölfe, Eine Wahrheit — eine Lüge, Wickingerschach und noch viele mehr.
Erlebnisse in freier WildbahnNichts bindet mehr als die gemeinsam verbrachte Zeit in der freien Natur. Hier ist alles dabei: von Quadtouren, über das gemeinsame Erklimmen von steinigen Klippen, bis hin zum Fallschirmspringen. Und falls das zu extrem ist, Rad- oder Joggingtouren eignen sich auch ideal für ein gemeinsames Miteinander.
Fazit: Teambuilding im Homeoffice ist möglich!
Teambuilding im Homeoffice ist möglich! Durch die Einbindung von digitalen Kanälen können Unternehmen ihre Mitarbeiter stärken und zusammenhalten. So können sie die Kommunikation verbessern, die Motivation steigern und das Wohlbefinden fördern. Mit ein paar kreativen Ideen und ein wenig Einsatz können auch Sie Ihr Team im Homeoffice weiter zusammenbinden und die Stärken jedes Einzelnen weiter fördern. Schnappen sie sich Ihre Mitarbeiter oder Kollegen und planen sie Ihr eigenes, spaßiges Teamevent.
Mit dem Laptop unter Palmen sitzen, den Kunden-Call in den Bergen machen: In vielen Branchen ist im Zuge der Corona-Pandemie flexibles und ortsunabhängiges Arbeiten fernab der Fünftagewoche im Büro selbstverständlich geworden – eine steigende Anzahl an Beschäftigten will dies auch aus dem Ausland tun. Um als Arbeitgeber attraktiv zu bleiben, wollen viele Unternehmen Remote Work ermöglichen – und wünschen sich dabei eine aktive politische Flankierung. Fast die Hälfte (46 Prozent) fordert von der Bundesregierung bessere Rahmenbedingungen für Remote Work aus dem Ausland. Vor einem Jahr waren es 40 Prozent. Das ist das Ergebnis der Bitkom-Studie zum Arbeitsmarkt für IT-Fachkräfte vom November 2022, für die 854 Unternehmen aus allen Branchen repräsentativ befragt wurden.
Was müssen Unternehmen beachten, wenn sie Remote Work aus dem Ausland ermöglichen wollen? „Die rechtlichen Regelungen für Remote Work aus dem Ausland sind leider immer noch sehr komplex. Bitkom fordert hier weniger Bürokratie und mehr Gestaltungsspielraum für Arbeitgeber“, sagt Lydia Erdmann, Referentin Arbeitsrecht beim Bitkom.
Im aktuellen Leitfaden „Remote Work aus dem Ausland“ gibt Bitkom Unternehmen eine Praxishilfe an die Hand, um rechtskonform eine eigene Policy zum Arbeiten aus dem Ausland entwickeln zu können. Neben allgemeinen Fragen zu Arbeits- Steuer- und Sozialversicherungsrecht werden auch Best-Practice-Beispiele beleuchtet. Geklärt werden unter anderem folgende Fragen:
Bin ich als Arbeitgeber verpflichtet, Remote Work aus dem Ausland anzubieten?
Gesetzlich zumindest (noch) nicht. Dem Arbeitgeber steht es aber frei, verbindliche Grundlagen zu schaffen, sei es etwa durch eine Zusatzvereinbarung im Arbeitsvertrag oder eine freiwillige Betriebsvereinbarung.
Muss ich auch das nationale Arbeitsrecht des Reiselandes beachten?
Das kommt darauf an, in welchem Land sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter befinden. Mitgliedstaaten der EU müssen EU-rechtliche Regelungen in nationales Recht umzusetzen. Dies kann Einfluss darauf haben, ob zum Beispiel Arbeitsschutzregelungen des Reiselandes beachtet werden müssen – auch wenn für das Arbeitsverhältnis grundsätzlich deutsches Recht gilt.
Brauche ich eine A1-Bescheinigung?
Dieses Dokument ist in den HR-Abteilungen aktuell entscheidend. Es gilt als Nachweis der Sozialversicherung im Heimatland und verhindert die doppelte Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen. Und ja, auch für Remote Work aus dem Ausland wird diese benötigt, zumindest im EU-Ausland und in Staaten mit Sozialversicherungsabkommen.
Was gilt es beim Steuerrecht zu berücksichtigen?
Betriebsstättenprinzip. Doppelbesteuerungsabkommen. Musterabkommen der OECD. Vertreterbetriebsstätte. Hinter diesen Begriffen stecken Regelungen und Maßnahmen, die bei Remote Work aus dem Ausland von den Beschäftigten berücksichtigt werden müssen – der Leitfaden klärt auf.
Können meine Angestellten unbegrenzt auf der ganzen Welt arbeiten?
Grundsätzlich ja. Je länger sie jedoch im Ausland remote arbeiten, desto mehr Regelungen müssen berücksichtigt werden. Ob es ratsam ist, 30 Tage Remote Work nur aus dem EU-Ausland zu gewähren, oder ob die Grenzen weniger starr gehalten werden können, erklärt der Bitkom-Leitfaden.
Den kompletten Leitfaden „Remote Work aus dem Ausland“ können Sie sich hier herunterladen:
https://www.bitkom.org/Bitkom/Publikationen/Remote-Work-aus-dem-Ausland
Quelle: Pressemitteilung Bitkom
Wer allein gegründet hat und stabile Erfolge verbuchen kann, wird sich früher oder später die Frage stellen, ob und wie er mit seinem Unternehmen wachsen möchte. Ist die Nachfrage am Produkt oder der Dienstleistung hoch und die Tendenz steigend, ist es naheliegend, Arbeitgeber zu werden und Mitarbeiter einzustellen. Wir erklären, was es zu beachten gilt, um gute Mitarbeiter zu finden und langfristig zu binden, welche Formalitäten angehende Arbeitgeber einhalten müssen und welche Fördermittel ihnen zustehen.
Gute Mitarbeiter sind entscheidend für den Unternehmenserfolg
Arbeitgeber werden: Zum einen gilt es, den Rechtsweg einzuhalten, Zuschüsse zu beantragen und sich auf die Suche nach passenden Mitarbeitern zu machen. Doch um als Arbeitgeber mit dem Unternehmen erfolgreich zu bleiben, kommt es nicht zuletzt darauf an, ein guter Arbeitgeber zu werden. Mit attraktiven Stellenangeboten kann man die Besten der Besten ins Boot holen und motivierte Mitarbeiter langfristig binden. Wer Arbeitgeber werden will, muss fortan nicht nur seine Produkte und Dienstleistungen bewerben, sondern auch das Unternehmen an sich, das Unternehmen als Arbeitsplatz. Die Anwerbung und Bindung von Spitzenkräften sind eine wesentliche Voraussetzung für das Wachstum Ihres Unternehmens. In diesem Sinne sollte das Ziel, nicht nur Arbeitgeber, sondern bevorzugter Arbeitgeber zu werden.
Das macht einen bevorzugten Arbeitgeber aus
Bei Bewerbern sehr gefragte Unternehmen, in denen die Mitarbeiter gerne zur Arbeit kommen, werden als bevorzugte Arbeitgeber bezeichnet. Ein bevorzugter Arbeitgeber zu sein bedeutet, ein positives Arbeitsumfeld zu schaffen, eine Marke aufzubauen, mit der sich die Mitarbeiter identifizieren können und eine Arbeitskultur zu etablieren, in der es Freude bereitet, produktiv zu sein.
Auch kleine Arbeitgeber können zu bevorzugten Arbeitgebern werden, indem sie eine gute Arbeitsatmosphäre schaffen und bestimmte Werte vertreten. Wichtig ist natürlich auch und vor allem eine faire Bezahlung der Mitarbeiter.
Gute Mitarbeiter finden und binden
Wer Arbeitgeber werden möchte, sollte sich in einem ersten Schritt überlegen, wie er sich den idealen Mitarbeiter vorstellt. Wird jemand gesucht, der mit der Vision des Unternehmens übereinstimmt und diesem beim Wachsen hilft? Oder ist ein Mitarbeiter gewünscht, der angelernt werden soll und dem man als Arbeitgeber dabei hilft, sich beruflich weiterzuentwickeln? Als Arbeitgeber muss man sich bewusst sein, dass man nicht alles für jeden sein kann. Doch wer von Anfang an die richtigen Mitarbeiter einstellt, kann sie auf ihrem Weg zur Beförderung unterstützen, wenn das Unternehmen für weitere Führungskräfte bereit ist. Vielleicht wird aber auch ein Spezialist gebraucht, der das Unternehmen mit bereits vorhandenen Kenntnissen und Fähigkeiten voranbringt, die dem Arbeitgeber selbst fehlen.
Wer eine Vorstellung von seinem idealen Mitarbeiter hat, muss nun herausfinden, was potenzielle Kandidaten von einem Unternehmen erwarten. Ein Spezialist wird vor allem auf ein entsprechendes Gehalt setzen. Darüber hinaus wird er die Möglichkeit schätzen, möglichst eigenverantwortlich in flachen Hierarchien arbeiten zu können.
Ein Berufseinsteiger hingegen wird die Chance, Fortbildungen und Seminare besuchen zu dürfen, zu würdigen wissen. Grundsätzlich werden Vergünstigungen und besondere Angebote das Unternehmen als Arbeitgeber attraktiver machen. Vergünstigungen für Pendler, ein E-Bike-Leasing, die Tankkarte oder der Firmenwagen sind beliebte Extras. Auch Rabatte auf die im Unternehmen hergestellten oder verkauften Produkte sind bei Mitarbeitern beliebt, ebenso wie Abonnements für bestimmte Apps, vergünstigte Mitgliedschaften im Fitnessstudio oder Wellnessangebote.
Mehr Flexibilität für mehr Produktivität
Immer mehr Arbeitnehmer wünschen sich von ihrem Arbeitgeber Flexibilität, um Arbeit, Familienleben, Freizeit und persönliche Verpflichtungen besser organisieren zu können. Flexible Arbeitszeiten und die Option, zumindest tageweise im Homeoffice zu arbeiten, machen einen Arbeitsplatz attraktiver. Auch der Arbeitgeber hat etwas davon. Starre Arbeitszeiten führen oft zu weniger Produktivität und zu einem bloßen Absitzen der Arbeitszeit. Wer sich als Arbeitgeber entgegenkommend und flexibel zeigt, wird mit effizient arbeitenden Mitarbeitern belohnt.
Arbeitnehmersuche
Wer den passenden Mitarbeiter sucht, sollte alle Möglichkeiten ausschöpfen, sich aber vor allem auf die branchenspezifischen Plattformen konzentrieren. Mit einer gezielten Herangehensweise findet man geeignete Kandidaten. Einige bewährte Methoden sind:
Ausschreibungen und Suche auf Online-Jobbörsen Ausschreibung auf der Unternehmenswebsite Ausschreibungen und Suche in den Sozialen Medien Einsatz von Personalvermittlern und Headhuntern Der Besuch von Fachmessen Ausschreibungen an Universitäten und Bildungseinrichtungen Persönliche Empfehlungen Einsatz von Online-Netzwerke und Online-ForenFormalitäten und Unterlagen
Ist der Traummitarbeiter gefunden, muss sich der angehende Arbeitgeber um die notwendigen Formalitäten kümmern, die es im Einstellungsprozess zu beachten gilt. Arbeitgeber müssen bestimmte gesetzliche Vorgaben einhalten. Wer Arbeitgeber werden will, benötigt zunächst eine Betriebsnummer. Diese ist unverzichtbar für den weiteren Einstellungsprozess und kann online bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden. Der Arbeitsvertrag kann theoretisch auch mündlich geschlossen werden, sollte im Idealfall aber immer verschriftlicht werden, um Missverständnissen oder gar Rechtsstreitigkeiten vorzubeugen. Neben dem Arbeitsvertrag müssen weitere Unterlagen beschafft werden.
Folgende Unterlagen benötigt der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer:
Die Sozialversicherungsnummer: Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer bei der Sozialversicherung anmelden. Die Steueridentifikationsnummer: Diese Nummer wird benötigt, um die Lohnsteuer und andere steuerliche Abzüge korrekt abführen zu können. Krankenversicherungsnachweis: In Deutschland ist die Krankenversicherung obligatorisch. Der Arbeitgeber benötigt Informationen über die Krankenversicherung des Arbeitnehmers, um ihn bei der zuständigen Krankenkasse anzumelden und den Arbeitgeberanteil korrekt abführen zu können. Bankverbindung: Das Gehalt wird regelmäßig an die vom Arbeitnehmer angegebene Bankverbindung überwiesen. Branchenspezifische Nachweise: In einigen Berufen wie im Gesundheitswesen oder in der Gastronomie kann es erforderlich sein, dass der Arbeitnehmer spezielle Nachweise vorlegen muss. Arbeits- oder Aufenthaltserlaubnis: Wird ein ausländischer Mitarbeiter eingestellt, benötigt der Arbeitgeber zudem Nachweise über die Arbeits- oder Aufenthaltserlaubnis. Unterlagen zu vermögenswirksamen LeistungenEs ist übrigens ein entscheidender Unterschied, ob ein Mitarbeiter oder ein Auszubildender eingestellt wird. Ausschließlich Unternehmen mit einem entsprechenden Befähigungsnachweis dürfen Auszubildende einstellen. Einen Arbeitnehmer darf hingegen jeder Selbstständige mit Betriebsnummer beschäftigen.
Zuschüsse für Selbstständige und Förderung von Arbeitsplätzen
Wer ein Unternehmen gründet und sich selbstständig macht, hat Anspruch auf unterschiedliche Förderungen und Zuschüsse. Es gibt Zuschüsse für Selbstständige zur Gründung, zur Digitalisierung und zur Energieeffizienz. Aber auch Unternehmer, die zu Arbeitgebern werden und neue Arbeitsplätze schaffen, können von Zuschüssen profitieren. Vor allem junge Unternehmen haben die Option, auf Fördergelder als „Belohnung“ für die Schaffung neuer Arbeitsplätze zurückzugreifen. Dies betrifft meist Betriebe, die noch weniger als 24 Monate im Geschäft sind. Eine Förderung zur Schaffung von Arbeitsplätzen kann sich auf bestimmte Branchen oder Regionen beziehen. Es lohnt sich, sich vor der Einstellung von Mitarbeitern über die Möglichkeiten zu informieren. Entsprechende Informationen erhält man bei den Landesbanken und Landes-Förderinstituten, in den Landesministerien sowie bei den Städte- und Gemeindeverwaltungen.
Zudem fördert die Agentur für Arbeit die Einstellung von Mitarbeitern in Form von Lohnkostenzuschüssen. Diese Zuschüsse sind in der Regel an eine bestimmte Person bzw. an Personengruppen gebunden. So gibt es einen Eingliederungszuschuss für förderungsbedürftige Arbeitnehmer. Als förderbedürftig gelten Langzeitarbeitslose, behinderte und schwerbehinderte Menschen sowie ältere Arbeitnehmer über 50 Jahre. Neben den Eingliederungszuschüssen gibt es Zuschüsse im Bereich Ausbildung und Weiterbildung.
Bitkom Pressemitteilung, August 2024 – Startups in Deutschland beteiligen ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verstärkt am Unternehmen. Aktuell geben 44 Prozent an, Beschäftigte am Startup zu beteiligen, vor einem Jahr waren es noch 38 Prozent. Weitere 42 Prozent können sich eine Mitarbeiterbeteiligung in der Zukunft vorstellen. Nur 6 Prozent der Startups setzen nicht auf Mitarbeiterbeteiligung und schließen das auch für die Zukunft aus. Das sind Ergebnisse einer Befragung von 172 Tech-Startups im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. Erst zu Jahresbeginn ist das Zukunftsfinanzierungsgesetz in Kraft getreten, das die Mitarbeiterkapitalbeteiligung in Deutschland attraktiver macht. „Startups können meist keine Spitzengehälter zahlen, aber sie können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am finanziellen Erfolg der häufig schnell wachsenden Unternehmen beteiligen“, sagt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst. „Die Rahmenbedingungen für eine Mitarbeiterbeteiligung wurden zu Jahresbeginn verbessert, jetzt gilt es, die neuen Chancen auch zu nutzen.“
Am häufigsten setzen Startups auf eine Beteiligung in Form von virtuellen Anteilen (36 Prozent), dahinter folgen Anteilsoptionen sowie reale Anteile mit je 6 Prozent. Nur in einem Viertel (24 Prozent) der Startups, die Beschäftigte beteiligen, bekommen alle etwas ab. In 41 Prozent werden Führungskräfte und weitere Beschäftigte und in 30 Prozent ausschließlich Führungskräfte beteiligt.
Hauptgrund für eine Mitarbeiterbeteiligung im Startup ist der Wunsch, die Beschäftigten zusätzlich zu motivieren und den Erfolg des Startups voranzutreiben (88 Prozent). Außerdem soll die Mitarbeiterbindung gestärkt werden (79 Prozent). Zwei Drittel (66 Prozent) können auf diese Weise Fachkräfte gewinnen, deren Gehaltsvorstellungen sonst nicht erfüllbar gewesen wären. Die Hälfte (50 Prozent) sieht es als moralische und gesellschaftliche Pflicht, die Beschäftigten am eigenen Geschäftserfolg zu beteiligen. 40 Prozent wollen auf diese Weise die Personalkosten niedrig halten, 20 Prozent geben an, dass es der Wunsch der Investoren sei, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu beteiligen und 12 Prozent halten es für notwendig, um ausländische Fachkräfte zu gewinnen.
In den Startups, die auf Mitarbeiterbeteiligung bislang verzichten, gilt vor allem der zu hohe Verwaltungsaufwand als Hindernis (33 Prozent). „Trotz der Anpassungen zum Jahresbeginn ist die Übertragung echter Unternehmensanteile weiterhin zu aufwändig und deshalb wenig attraktiv“, sagt Wintergerst. So werde weiterhin stark mit sogenannten virtuellen Anteilen oder komplexen Gesellschaftsstrukturen gearbeitet, um den Anforderungen der Startups gerecht zu werden. „Wir müssen die Prozesse vereinfachen, etwa durch die Einführung stimmrechtsloser Anteile im GmbH-Recht. Auch technologische Lösungen, wie die Tokenisierung von Unternehmensanteilen, können helfen, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren”, so Wintergerst weiter.
Je ein Viertel (24 Prozent) sagt, dass die Beschäftigten klassische Gehaltszahlungen bevorzugen bzw. die rechtliche Lage zu kompliziert ist. Ein Fünftel (21 Prozent) möchte die eigenen Anteile nicht verwässern, 18 Prozent halten Mitarbeiterbeteiligungsmodelle in Deutschland für steuerlich unattraktiv – vor einem Jahr, vor Verabschiedung des Zukunftsfinanzierungsgesetzes, lag der Anteil noch bei 26 Prozent. Jedes zehnte Startup (10 Prozent) befürchtet bei einer Beteiligung der Beschäftigten langsamere Entscheidungsprozesse, 7 Prozent geben an, dass die Investoren dies ablehnen. Und fast jedes Vierte (23 Prozent) hat sich mit dem Thema schlicht noch nicht beschäftigt.
Hinweis zur MethodikGrundlage der Angaben ist eine Umfrage, die Bitkom Research durchgeführt hat. Dabei wurden 172 Tech-Startups aus Deutschland online befragt. Die Umfrage ist nicht repräsentativ, gibt aber ein aussagekräftiges Stimmungsbild für Startups in Deutschland. Die Befragung fand im Zeitraum von KW 7 bis KW 15 statt. Die Fragestellungen lauteten: „Werden eure Beschäftigten an eurem Startup beteiligt?“, „Wer ist an eurem Startup beteiligt?“, „Warum beteiligt ihr eure Beschäftigten am Startup?“ und „Warum beteiligt ihr eure Beschäftigten nicht am Startup?“


