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Die Zahl der Neuansteckungen mit dem Corona-Virus ist in Deutschland wieder leicht ansteigend und es scheint, dass unser Leben doch nicht seinen gewohnten Rhythmus wieder aufnehmen wird. Am 1. Juli 2021 endete trotzdem die Homeoffice-Pflicht. Obwohl sich die meisten Arbeitnehmer auf ihren gewohnten Arbeitsplatz und ihre Kollegen freuen, sehen einige von ihnen dieser Maßnahme auch mit gemischten Gefühlen entgegen.
Endlich frei von der Homeoffice-PflichtSeit einigen Wochen ist die Homeoffice-Pflicht nun aufgehoben. Die Pflicht bestand seit dem 25. Januar und hatte es zum Ziel, Arbeitnehmer während der Arbeit und auf dem Arbeitsweg vor einer Corona-Infektion zu schützen. Im Juni arbeiteten in Deutschland rund 10,5 Millionen Beschäftige im Homeoffice – doch nun hat es die Bundesregierung möglich gemacht, wieder ins Büro zurückzukehren. Viele Menschen fragen sich jetzt natürlich, wie der neue Arbeitsalltag aussehen wird, welche neuen Regeln zu beachten sind und ob man sich im Büro sicher fühlen kann.
Was ändert sich nun und wie gestaltet sich die Rückkehr in das Büro?Die Homeoffice-Pflicht war von der Bundesregierung als Notbremse gedacht und wurde nun aufgehoben. Dadurch steht es Arbeitgebern nun grundsätzlich frei, ihre Mitarbeiter zurück ins Büro zu beordern. Zu beachten gilt, dass Homeoffice-Vereinbarungen, die bereits vor der staatlich bestimmten Pflicht geschlossen wurden, auch weiterhin Bestand haben. Darüber hinaus wollen viele Unternehmen ihren Mitarbeitern auf freiwilliger Basis einen Verbleib im Homeoffice ermöglichen. Das Arbeiten von zu Hause aus hatte sich für viele als positive Lösung erwiesen, an der man gerne auch weiterhin festhalten möchte, während andere Arbeitgeber ihre Mitarbeiter wiederum zurück ins Büro holen. Die meisten Firmen lassen diesen Prozess jedoch langsam angehen. Viele Betriebe denken auch über ein Hybrid-Modell nach, bei dem die Mitarbeiter einige Tage ins Büro kommen und an anderen Tagen von zu Hause arbeiten.
Wollen viele Arbeitnehmer wieder zurück ins Büro?Die Angst vor Ansteckungen und einer vierten Welle ist bei der Bevölkerung nach wie vor hoch und man möchte vermeiden, täglich aus dem Haus zu müssen. Unter den Arbeitnehmern sind die Meinungen deshalb unterschiedlich. Während einige Menschen es gar nicht abwarten können wieder ins Büro zurückzukehren, erwägen andere sogar ihre Stellung aufzugeben, wenn sie an den Arbeitsplatz zurückbeordert werden. Die Befürworter der Rückkehr ins Büro vermissen oft den direkten Kontakt zu den Kollegen und die Teamarbeit. Für viele Arbeitnehmer macht es die familiäre Situation zudem schwer, sich daheim auf die Arbeit zu konzentrieren. In einer kleinen Wohnung mit Kindern kann es oft schwer sein, einen ruhigen Platz zum Arbeiten zu finden. Auch verschwimmen die Grenzen zwischen Arbeit und Privatleben und man fühlt sich ständig unter Arbeitsstress. Wer hingegen nicht zurückkehren möchte, hat sich in der Regel zu Hause gut eingerichtet und kann effizient arbeiten.
Was darf der Arbeitgeber nun anordnen?Aus rechtlicher Sicht kann der Arbeitgeber die Rückkehr ins Büro anordnen. Ausnahmen bestehen nur dann, wenn es eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Arbeit im Homeoffice gibt, die über die gesetzliche Maßnahme hinausgeht. Jedoch sind Arbeitgeber auch weiterhin dazu verpflichtet, den Mitarbeitern einen sicheren Arbeitsplatz zu bieten. So können Mitarbeiter nur dann zurückgerufen werden, wenn diese Voraussetzungen am Arbeitsplatz erfüllt sind.
Welche Schutzmaßnahmen muss der Arbeitgeber treffen?Der Infektionsschutz muss auch weiterhin aufrechterhalten werden. Daher muss der Arbeitgeber auch weiterhin Schutzmaßnahmen treffen, wenn die Mitarbeiter vor Ort arbeiten. Dazu gehört es beispielsweise, dass zwei Tests pro Woche angeboten werden müssen. Diese Maßnahme gilt besonders für solche Personen, die noch nicht geimpft sind. Darüber hinaus muss die gleichzeitige Nutzung betrieblicher Räume auf ein Minimum reduziert werden. Abstandsregeln und Trennwände sollen direkt Kontakte so weit wie möglich reduzieren. Wo das nicht möglich ist, müssen Masken zur Verfügung gestellt werden.
FazitAuch wenn die Homeoffice-Pflicht aufgehoben wurde, so bedeutet das lange noch nicht, dass die Corona-Krise vorüber ist. Das müssen auch Arbeitgeber bedenken, wenn sie ihre Mitarbeiter zurückrufen. Die Ausarbeitung neuer Hybrid-Modelle könnten in vielen Fällen eine Lösung sein, die unseren Arbeitsalltag vielleicht für immer verändern kann.
Das Arbeiten im Ausland ist für viele eine faszinierende Vorstellung, die neue berufliche Wege eröffnet, den persönlichen Horizont erweitert und die Karriere vorantreiben kann. Insbesondere die Schweiz mit ihrer starken Wirtschaft und hohen Lebensqualität zieht viele internationale Bewerber an. Jedoch erfordern Bewerbungen für Jobs in der Schweiz oft Anpassungen und ein umfassendes Verständnis für lokale Gepflogenheiten und Anforderungen.
Dieser Artikel beleuchtet die wesentlichen Aspekte und zeigt auf, worauf es bei Bewerbungen bei ausländischen Arbeitgebern, wie in der Schweiz, ankommt.
Sprach- und kulturelle Kenntnisse
Grundlegende Kenntnisse der Sprache und Kultur sind entscheidend für eine erfolgreiche Bewerbung im Ausland.
Obwohl Englisch weit verbreitet ist, sind die kulturellen Nuancen zu beachten. In der Schweiz sind Deutsch, Französisch oder Italienisch oft bevorzugt. Daher ist es ratsam, zumindest Grundkenntnisse in einer dieser Sprachen mitzubringen und dies in der Bewerbung zu betonen. Die Vertrautheit mit kulturellen Unterschieden zeigt Respekt und Offenheit gegenüber dem potenziellen Arbeitgeber. Eine solide sprachliche und kulturelle Vorbereitung legt den Grundstein für einen positiven ersten Eindruck und erhöht die Erfolgschancen im Bewerbungsprozess.
Formale Bewerbungsunterlagen: Struktur und Präzision
Schweizer Arbeitgeber legen großen Wert auf formale Korrektheit der Bewerbungsunterlagen. Ein übersichtlich gestalteter, chronologischer Lebenslauf mit Fokus auf relevante Berufserfahrungen und Qualifikationen ist entscheidend. Ein aussagekräftiges Anschreiben, das die Motivation und das Interesse am Unternehmen betont, sowie beglaubigte Zeugnisse und Zertifikate sind ebenfalls wichtig.
Bewerbungsverfahren und Auswahlprozesse im Ausland
Im Ausland legen Arbeitgeber oft Wert auf Transparenz und Effizienz im Bewerbungsprozess. Bewerber können mit einem strukturierten Auswahlprozess rechnen, der klare Schritte und einen festen Zeitrahmen vorsieht. Angefangen von dem ersten Screening der Bewerbungsunterlagen über Telefon- oder Videointerviews bis hin zu einem persönlichen Vorstellungsgespräch vor Ort werden die einzelnen Schritte den Bewerbern klar kommuniziert.
Um erfolgreich zu sein, ist eine umfassende Vorbereitung auf die verschiedenen Phasen und die spezifischen Anforderungen des Unternehmens entscheidend.
Unterschiede im Vorstellungsgespräch
Vorstellungsgespräche bei ausländischen Unternehmen unterscheiden sich oft von denen, die von deutschen Arbeitgebern bekannt sind. Hierzulande liegt der Fokus häufig auf den formalen Qualifikationen und dem Fachwissen des Bewerbers, hingegen Schweizer Arbeitgeber oft Wert auf Persönlichkeit und Soft Skills legen. Bewerber sollten deshalb ihre kommunikativen Fähigkeiten, Teamfähigkeit und interkulturelle Kompetenz betonen und ihre Bereitschaft zur Weiterentwicklung und Integration in das Unternehmen zeigen.
Gehaltsverhandlungen mit ausländischen Arbeitgebern
Gehaltsverhandlungen mit ausländischen Arbeitgebern unterscheiden sich wesentlich von deutschen Standards. Während in Deutschland oft Tarifverträge oder festgelegte Strukturen die Basis bilden, sind Gehaltsverhandlungen im Ausland oft individueller gestaltet. In vielen Ländern wie der Schweiz werden Gehälter aufgrund von Leistung, Erfahrung und den aktuellen Marktgegebenheiten verhandelt. Bewerber müssen daher eine klare Vorstellung von ihren Erwartungen und Leistungen haben und diese überzeugend präsentieren, um ihren Wert für das Unternehmen zu unterstreichen.
Ein weiterer Unterschied besteht in der Offenheit und Direktheit der Gespräche. Insbesondere in der Schweiz werden Gehaltsverhandlungen oft offen und transparent geführt. Bewerber können ihre Gehaltsvorstellungen klar kommunizieren und mit den Personalverantwortlichen diskutieren. Arbeitgeber sind häufig bereit, auf die Bedürfnisse der Bewerber einzugehen und individuelle Lösungen zu finden, die für beide Seiten zufriedenstellend sind.
Generell sind ausländische Arbeitgeber oft bereit, höhere Gehälter für Bewerber zu zahlen, die eine herausragende Leistungsbilanz und langjährige Erfahrung in der Branche vorweisen können. Es ist daher ratsam, sich im Vorfeld über die üblichen Gehaltsstrukturen und Erwartungen in der jeweiligen Branche und Region zu informieren, um sich angemessen auf die Verhandlungen vorzubereiten und seine Verhandlungsposition zu stärken.
Sorgfältige Prüfung ausländischer Arbeitsverträge
Arbeitsverträge im Ausland variieren stark von deutschen Standards, da sie den lokalen Gesetzen und Gepflogenheiten unterliegen.
In einigen Ländern sind sie weniger detailliert und enthalten weniger spezifische Regelungen als deutsche Verträge. Dies kann dazu führen, dass Aspekte wie Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche oder Kündigungsfristen nicht genau festgelegt sind, was Raum für individuelle Vereinbarungen, aber auch potenzielle Missverständnisse lässt. Zusätzlich können in einigen Ländern Klauseln enthalten sein, die in Deutschland unüblich sind, wie Regelungen zur Verschwiegenheit, Wettbewerbsverbote oder Arbeitsplatzsicherheit. Diese Klauseln sind stark von den landesspezifischen Gesetzen und Praktiken abhängig.
Erfolgreich im Ausland bewerben − Anpassung ist alles
Abschließend lässt sich festhalten, dass eine erfolgreiche Bewerbung im Ausland ein umfassendes Verständnis für die Besonderheiten des jeweiligen Landes erfordert. Von sprachlichen und kulturellen Kenntnissen über die Strukturierung der Bewerbungsunterlagen bis hin zu Gehaltsverhandlungen und der sorgfältigen Prüfung von Arbeitsverträgen – jede Phase des Bewerbungsprozesses birgt ihre eigenen Herausforderungen und Chancen. Durch eine gründliche Vorbereitung, Offenheit und Anpassungsfähigkeit können Bewerber jedoch ihre Erfolgschancen deutlich steigern. Letztendlich bietet das Arbeiten im Ausland nicht nur berufliche Entwicklungsmöglichkeiten, sondern auch die Chance, persönlich zu wachsen und neue Erfahrungen zu sammeln.
Bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz stehen Bewerbern verschiedene Wege offen. Zu den wichtigsten Anlaufstellen gehören Jobbörsen, Personalvermittler und Zeitarbeitsfirmen. Obwohl alle drei Angebote bei der Stellensuche unterstützen, unterscheiden sie sich deutlich in Funktion, Zielgruppe und Bewerbungsprozess. Ein strukturierter Vergleich hilft dabei, die passende Strategie für die eigene berufliche Neuorientierung zu wählen.
So funktionieren Jobbörsen bei der Stellensuche
Jobbörsen sind digitale Plattformen, auf denen Unternehmen Stellenanzeigen veröffentlichen und Bewerber gezielt nach offenen Positionen suchen. Die Nutzung ist in der Regel kostenlos. Bewerbungen erfolgen direkt beim Arbeitgeber, ohne zwischengeschaltete Instanz. Die Plattform selbst tritt dabei nicht als Vermittler auf.
Typische Merkmale von Jobbörsen:
Umfangreiche Auswahl an aktuellen Stellenangeboten Möglichkeit zur Filterung nach Branche, Region und Qualifikation Eigenständige Bewerbung direkt beim ausschreibenden Unternehmen Keine persönliche Betreuung im Bewerbungsprozess.Jobbörsen eignen sich für Bewerber, die ihre Stellensuche selbstständig organisieren möchten. Die Plattformen bieten Orientierung, setzen aber voraus, dass Bewerbungsunterlagen wie der Lebenslauf bereits vorliegen und gezielt eingesetzt werden können.
Darum unterstützen Personalvermittler gezielt bei der Arbeitsvermittlung
Personalvermittler arbeiten im Auftrag von Unternehmen, um offene Stellen mit geeigneten Kandidaten zu besetzen. Das Ziel ist eine direkte Festanstellung beim Auftraggeber. Die Vermittlung erfolgt in mehreren Schritten: Sichtung der Bewerbungsunterlagen, Vorauswahl geeigneter Bewerber, Organisation von Vorstellungsgesprächen und Kommunikation zwischen beiden Seiten. Die Personalvermittlung übernimmt also aktive Verantwortung im Bewerbungsprozess.
Typische Eigenschaften eines Personalvermittlers:
Persönliche Begleitung vom Erstkontakt bis zur Vertragsunterzeichnung Spezialisierung auf bestimmte Branchen oder Berufsgruppen Keine Kosten für Bewerber Direkte Einstellung beim vermittelten Unternehmen.Diese Form der Arbeitsvermittlung eignet sich für Bewerber, die eine gezielte Ansprache durch einen Ansprechpartner bevorzugen. Gerade für Fachkräfte mit spezifischem Profil bietet die Zusammenarbeit mit einem Vermittler Vorteile, da Arbeitgeber häufig gezielt nach passgenauen Qualifikationen suchen.
Darum bieten Zeitarbeitsfirmen den direkten Berufseinstieg
Zeitarbeitsfirmen, auch als Personaldienstleister mit Arbeitnehmerüberlassung bekannt, stellen Bewerber fest ein und überlassen sie für zeitlich befristete Einsätze an Kundenunternehmen. Die Arbeitsverträge werden direkt mit der Zeitarbeitsfirma geschlossen. Diese bleibt während des gesamten Einsatzes der rechtliche Arbeitgeber.
Typische Merkmale einer Zeitarbeitsfirma:
Fester Arbeitsvertrag mit tariflicher Regelung Einsätze bei unterschiedlichen Kundenbetrieben Vermittlung von Einstiegspositionen und Helfertätigkeiten Unterstützung bei Qualifizierung und Arbeitsplatzsuche.Der Einstieg über diesen Weg bietet Bewerbern die Möglichkeit, Berufserfahrung zu sammeln und unterschiedliche Unternehmen kennenzulernen. Besonders bei kurzfristiger Verfügbarkeit oder dem Wunsch nach einem schnellen Arbeitsbeginn stellt Zeitarbeit eine praktikable Lösung dar.
Die Grundlage für Zeitarbeit in Deutschland bildet das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Es definiert die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Überlassung von Arbeitnehmern an Dritte. Ziel ist der Schutz der überlassenen Arbeitnehmer sowie die klare Abgrenzung zur regulären Festanstellung.
Das AÜG regelt unter anderem folgende Punkte:
Voraussetzungen für die Erlaubnispflicht von Zeitarbeitsfirmen Gleichstellungsgrundsatz (Equal Pay und Equal Treatment) Maximale Überlassungsdauer (grundsätzlich 18 Monate pro Einsatzbetrieb) Schriftformerfordernis des Überlassungsvertrags Kennzeichnungspflicht der Überlassung im Arbeitsvertrag Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats beim Einsatz von Leiharbeitnehmern.Zeitarbeitsfirmen benötigen eine behördliche Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung. Diese wird von der Bundesagentur für Arbeit erteilt und regelmäßig geprüft. Darüber hinaus verpflichtet das Gesetz die Entleihbetriebe, Zeitarbeitnehmer klar zu benennen und nicht dauerhaft auf diesen Personalkanal zurückzugreifen.
Der Gleichstellungsgrundsatz stellt sicher, dass Zeitarbeitnehmer hinsichtlich Arbeitsbedingungen und Entlohnung nicht benachteiligt werden. Nach einer Einarbeitungszeit muss eine Gleichbehandlung mit der Stammbelegschaft erfolgen, sofern kein Branchenzuschlagstarifvertrag Anwendung findet.
Für Bewerber bedeutet das AÜG eine rechtlich abgesicherte Grundlage, auf die sie sich bei einem Einsatz über eine Zeitarbeitsfirma verlassen können. Das Gesetz schafft Transparenz und sorgt dafür, dass Arbeitsverhältnisse in der Zeitarbeit tariflich geregelt und kontrolliert gestaltet sind.
So unterscheiden sich die Angebote bei der Jobsuche
Die wesentlichen Unterschiede zwischen Jobbörsen, Personalvermittlern und Zeitarbeitsfirmen ergeben sich aus dem jeweiligen Geschäftsmodell und dem Verhältnis zum Bewerber. Während Jobbörsen eine rein digitale Plattform darstellen, übernehmen Vermittler und Zeitarbeitsfirmen konkrete Aufgaben im Bewerbungsprozess. Die Art des Arbeitsverhältnisses ist ein weiterer entscheidender Unterschied.
Wichtige Unterscheidungsmerkmale:
Jobbörsen: Eigenständige Bewerbung, keine persönliche Betreuung, direkte Anstellung beim Unternehmen Personalvermittler: Unterstützung im gesamten Bewerbungsprozess, direkte Vermittlung in Festanstellung, gezielte Ansprache durch den Vermittler Zeitarbeitsfirmen: Arbeitsvertrag mit dem Dienstleister, wechselnde Einsätze, häufige Übernahmeoption durch Kundenunternehmen.Die Wahl hängt davon ab, wie viel Unterstützung gewünscht ist und welche beruflichen Ziele verfolgt werden. Wer flexibel ist und kurzfristig arbeiten möchte, erhält über eine Zeitarbeitsfirma direkten Zugang zum Arbeitsmarkt. Bewerber mit spezifischem Qualifikationsprofil finden über Personalvermittlungen passende Positionen. Für eigenständige Bewerbungen bieten sich Jobbörsen an.
Durch die gezielte Nutzung mehrerer Wege lassen sich die Chancen auf eine passende Stelle erhöhen. Der kombinierte Einsatz digitaler Plattformen und persönlicher Dienstleister führt oft schneller zum gewünschten beruflichen Ergebnis.
kununu Gehaltscheck 2026 zeigt: Einkommen steigen moderat – große regionale und geschlechtsspezifische Unterschiede bleiben bestehen.
Hamburg, 7. Januar 2026. Die Deutschen verdienen im Jahr durchschnittlich 51.272 Euro. Das entspricht einem moderaten Anstieg der Gehaltszahlen von 2,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr. So lautet das Ergebnis vom aktuellen und jährlich veröffentlichten kununu Gehaltscheck 2026, für den bundesweit über 1,13 Millionen Gehaltsangaben ausgewertet wurden, was ihn zum bislang umfangreichsten Gehaltsreport Deutschlands macht. Parallel zu dieser Entwicklung bleibt die Gehaltszufriedenheit in Deutschland nahezu unverändert und liegt aktuell bei 57 Prozent. Die Auswertung offenbart jedoch erneut große regionale Unterschiede. Am höchsten fällt das Einkommen in Hessen, Hamburg und Baden-Württemberg aus. In Hessen liegt das Durchschnittsgehalt bei 55.064 Euro, in Hamburg bei 54.332 Euro und in Baden-Württemberg bei 53.890 Euro. Am unteren Ende des Bundeslandvergleichs stehen die ostdeutschen Länder. So kommen Beschäftigte in Mecklenburg-Vorpommern auf ein mittleres Einkommen von 42.660 Euro, in Sachsen auf 43.581 Euro und in Sachsen-Anhalt auf 43.780 Euro. Der Abstand zwischen dem best- und dem am schlechtesten zahlenden Bundesland beträgt damit 29,1 Prozent.
Städteranking: Tief im Westen und Osten wird am wenigsten verdient
Im Städtevergleich hat sich die Gehaltsrangliste im Vergleich zu den Zahlen aus dem Vorjahr leicht verschoben. So führt Stuttgart das diesjährige Ranking mit einem Durchschnittseinkommen von 59.189 Euro an und zieht damit an Frankfurt vorbei, wo Beschäftigte im Mittel 59.150 Euro verdienen. Auf dem dritten Platz steht die bayerische Landeshauptstadt München mit 58.973 Euro. Zudem landen mit Bonn und Düsseldorf zwei rheinische Städte unter den fünf einkommensstärksten Großstädten des Landes. Deutlich geringer fällt das Gehalt hingegen in ostdeutschen Städten sowie in den Ruhrgebietsmetropolen aus. Sowohl Dresden (46.743 Euro) als auch Leipzig (45.127 Euro) liegen weiterhin klar unter dem Großstadtdurchschnitt. Tief im Westen bleiben indes Bochum, Duisburg und Essen im unteren Bereich des kununu-Städterankings. Insgesamt ergibt sich zwischen der am besten zahlenden Stadt Stuttgart und dem Schlusslicht Leipzig ein Gehaltsgefälle von 31,2 Prozent.
Gender Pay Gap bleibt deutlich – auch und vor allem in Führungspositionen
Der kununu Gehaltscheck bestätigt auch in diesem Jahr einmal mehr die deutliche Lohnlücke zwischen Männern und Frauen. Während Männer im bundesweiten Schnitt 53.856 Euro verdienen, kommen Frauen auf 47.028 Euro – ein Unterschied von 6.828 Euro im Jahr. Zwar steigt das Einkommen von Frauen prozentual etwas stärker als das der Männer (2,49% versus 1,99%), die strukturelle Differenz bleibt jedoch deutlich bestehen. Besonders auffällig ist der Gehaltsunterschied zwischen den Geschlechtern, wenn Personalverantwortung hinzukommt. So verdienen Führungskräfte im Schnitt 61.062 Euro jährlich. Männer mit Leitungsfunktion kommen dabei auf 64.182 Euro, während Frauen mit Personalverantwortung durchschnittlich nur 53.793 Euro erzielen. Damit liegt der geschlechtsspezifische Abstand in Führungspositionen mit 10.389 Euro klar über dem ohnehin schon deutlichen Gender Pay Gap im Gesamtdurchschnitt.
Berufserfahrung, Personalverantwortung und Unternehmensgröße entscheidend
Neben regionalen und geschlechtsspezifischen Unterschieden wirken sich vor allem Einflussgrößen wie Berufserfahrung und Führungsverantwortung stark auf die Einkommenshöhe aus. So erhalten Berufseinsteiger:innen mit bis zu drei Jahren Erfahrung im Schnitt 44.876 Euro. Beschäftigte mit mehr als zehn Jahren Berufserfahrung liegen dagegen bereits bei 59.023 Euro – eine Gehaltsentwicklung von mehr als 31 Prozent.
Noch stärker fällt der Gehaltssprung bei der Übernahme von Personalverantwortung aus. Wer ein Team führt, erhält im Mittel fast 12.500 Euro mehr als Beschäftigte ohne Führungsverantwortung.
Die Analyse nach Unternehmensgröße verdeutlicht zudem, dass Beschäftigte in großen Organisationen deutlich besser verdienen als jene in kleinen Unternehmen. Während Mitarbeitende in Betrieben mit weniger als 50 Beschäftigten im Schnitt 49.470 Euro erhalten, liegt das mittlere Einkommen in Unternehmen mit mehr als 10.000 Mitarbeitenden bei 58.767 Euro. Damit zahlen die größten Arbeitgeber im Land fast 19 Prozent höhere Gehälter als kleine Betriebe.
Über die Studie
Der kununu Gehaltscheck 2026 basiert auf der Auswertung von insgesamt 1,13 Millionen Gehaltsangaben, davon alleine rund 615.000 aus dem Jahr 2025. Berücksichtigt wurden ausschließlich Daten von Vollzeitbeschäftigten. Nicht plausible oder untypische Gehaltsangaben wurden nach dem bewährten Qualitätsverfahren des Vorjahres ausgeschlossen oder erst nach Bestätigung durch weitere Einträge wieder aufgenommen.
Über kununu:
kununu ist die führende Arbeitgeber-Vergleichsplattform im deutschsprachigen Raum. Bislang haben Mitarbeiter:innen und Jobsuchende auf kununu.com mehr als 15 Millionen Workplace Insights in Form von Arbeitgeber-Bewertungen, Gehaltsangaben und Einschätzungen der Unternehmenskultur hinterlassen. Jobinteressierte finden auf der Plattform daher authentische, detaillierte und ungefilterte Einblicke in die Arbeitswelt. Arbeitgeber können sich auf kununu authentisch und transparent präsentieren, um genau die Talente anzusprechen, die am besten zu ihnen passen. Über 360 Mitarbeiter:innen arbeiten in Wien, Hamburg, Porto und München daran, gemeinsam mit Arbeitnehmer:innen und Arbeitgebern eine bessere Arbeitswelt für alle zu erschaffen.
www.kununu.com






