
5 MYTHEN BEI DER JOBSUCHE
Mit dem Jobbörsencheck möchten wir den Markt nicht nur transparenter gestalten, sondern Ihnen auch helfen, ihren Traumjob zu finden und somit eine erfolgreiche Karriere zu starten. Die fiesen Mythen über Jobbörsen und die Jobsuche häufen sich – wir decken auf.
Mythos #1: Sie können sich auf Bewerber-Tracking-Systeme verlassen
Die meisten Arbeitssuchenden verbringen unzählige Stunden damit, sich mit automatisierten Formularen herumzuschlagen und ihre Lebensläufe über ein Online-Portal an Unternehmen zu sende. Das Problem dabei ist, dass Ihre Bewerbung insbesondere bei großen Unternehmen nicht an eine Person geht, sondern an ein Bewerber-Tracking-System, das Ihre Unterlagen nach bestimmten Keywords durchsucht. Denken Sie deshalb bei der Formulierung Ihrer Tätigkeiten und Fähigkeiten daran, die richtigen Keywords zu verwenden.
Mythos #2: Meine Branche ist zum Scheitern verurteilt
Diese Denkweise sollten Sie ganz schnell aus ihrem Kopf streichen – oder Ihre Suche ist zum Scheitern verurteilt. Selbst wenn der Arbeitsmarkt schwierig ist und Sie schon lange arbeitslos sind, so ist der Glaube an die eigenen Fähigkeiten und Kompetenzen eine wichtige Ressource. Konzentrieren Sie sich darauf, zu lernen, wie Sie die Relevanz Ihrer Kernkompetenzen und Leistungen deutlichen machen können.
Mythos #3: Jetzt ist nicht der richtige Zeitpunkt
Es spielt keine Rolle, ob wir uns im Frühling, Sommer, Herbst oder Winter befinden: Jede Zeit ist eine gute Zeit, um mit der Jobsuche zu beginnen. Es ist wichtig, dass Sie umgehend ins Handeln kommen. Warte Sie nicht auf den “richtigen Zeitpunkt” – handeln Sie jetzt!
Mythos #4: Ich bekomme schon noch eine Antwort
Verstehen Sie bitte folgendes: Nicht jedes Unternehmen wird auf Ihre Bewerbung oder Ihre E-Mail reagieren. Tatsächlich werden viele genau das nicht tun. Wenn Sie sich direkt bewusst machen, dass Sie gegebenenfalls sehr viele E-Mails schreiben müssen, dann ist das für Ihren Erfolg eine gute Grundlage. Gehen die direkt auf die Unternehmen zu, fragen Sie nach dem aktuellen Stand Ihrer Bewerbung und überzeugen Sie sie von ihren Stärken. Bieten Sie sich für ein eventuelles Probearbeiten an und bleiben Sie hartnäckig.
Mythos #5: Ich finde keine Jobangebote
Hier sollten Sie sich die Frage stellen: Nutze ich auch die richtige Jobbörse? Oder verlasse ich mich zum Beispiel nur auf die Ergebnisse, die mir Google liefert?
Es gibt über 1.200 Jobportale in Deutschland und es ist sehr schwer, hier den Überblick zu behalten. So gibt es allgemeine Jobbörsen, wie Monster, StepStone, Jobware oder die Arbeitsagentur sowie spezialisierte Jobbörsen auf Branchen oder Karrierephasen, wie z.B. jobvector für Naturwissenschaftler, Ingenieure oder ITler, ingenieur.de für Ingenieure oder die Jobbörse azubiyo für Auszubildende. Und viele, viele mehr…
Im Jobboersencheck liefern wir Ihnen dazu eine Auflistung geeigneter Jobbörsen mit Bewertungen der Nutzer. So finden Sie einfach die passende Jobbörse für Ihre Suche.
Viel Erfolg & bis bald
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Wer gekündigt wurde, muss sich mit dem Thema Arbeitslosenmeldung befassen. Die meisten Menschen stehen dabei vor einer enormen Herausforderung. Es sind Fristen einzuhalten, Anträge einzureichen und man sollte wissen, was einem zusteht.
Die erste Frage ist natürlich, ob einem Arbeitslosengeld zusteht oder nicht. Zusätzlich kommen die ersten Fragen zu den Anträgen auf. Wer Arbeitslosengeld beantragen muss steht vor einem Haufen an Unterlagen. Was genau es zu wissen gibt, wird dieser Ratgeber näher erklären.
Arbeitssuchend oder arbeitslos: Worin liegen die Unterschiede?Diese beiden Begriffe werden Ihnen eventuell über den Weg laufen. Worin liegen die Unterschiede zwischen der Meldung arbeitssuchend und arbeitslos. Als arbeitssuchend wird jemand beschrieben, der nach einer neuen Anstellung sucht. Es kann möglich sein, dass Sie noch in einem Beschäftigungsverhältnis sind, Sie aber wissen, dass die Kündigung droht.
In diesem Fall melden Sie sich arbeitssuchend. Arbeitslos melden Sie sich, wenn Sie bereits ohne eine Beschäftigung sind. Die Definition lässt sich auch mit dem Alter vernetzen. Wer schon ein hohes Alter erreicht hat und vielleicht nicht mehr arbeitsfähig ist, wird als arbeitslos beschrieben.
Wo meldet man sich, wenn der Job gekündigt wurde?Melden können Sie sich bei der Arbeitsagentur. Dort haben Sie die Möglichkeit, ein Beratungsgespräch zu bekommen. Nach Erhalt einer Kündigung sollten Sie sofort die Arbeitsagentur aufsuchen und sich dort melden. Nur so können Sie auf Nummer sichergehen, dass Sie auch wirklich den Anspruch auf das Arbeitslosengeld besitzen.
Sollten Sie einen befristeten Arbeitsvertrag besitzen, dann ist es ratsam sich sofort nach der Bekanntgabe der Befristung eine Information an die Agentur für Arbeit zu geben.
Arbeitslos melden kann man sich bei der Agentur für Arbeit. Jedoch muss man dafür nicht unbedingt vor Ort sein. Sondern die Meldung „Arbeitssuchend“ kann auch über die Online Portale verfasst werden. Durch die Corona Krise ist es mittlerweile möglich, die wichtigsten Angaben auch telefonisch zu machen.
Wann habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld?Arbeitslosengeld beantragen, ist eine Herausforderung. Anspruch auf Arbeitslosengeld hat jeder der über zwei Jahre hinweg mindestens 12 Monate in die Arbeitslosengeldversicherung eingezahlt hat. Dabei spielt es erst mal keine Rolle, ob diese 12 Monate am Stück erfolgten oder mit Unterbrechungen. Sollte das nicht der Fall sein, wird das ALG II oder besser gesagt Harz 4 für Sie relevant.
Das ALG II dient zur Grundsicherung und ist ein Antrieb sich wieder in eine Arbeit zu begeben. Beantragt wird das bei der zuständigen Stelle. In diesem Fall ist das nicht die Arbeitsagentur.
Sollten Sie selbstständig gewesen sein und nun auf die Hilfe angewiesen sein, dann richtet sich die Höhe des Arbeitslosengeldes ebenfalls nach den eingezahlten Beiträgen. Die wenigsten Selbstständigen haben in die Agentur für Arbeit eingezahlt und bekommen deswegen keinen Anspruch. In diesem Fall wird ALG II beantragt.
Welche Unterlagen brauche ich für die Arbeitslosenmeldung?Sollten Sie sich arbeitslos melden müssen, dann sind Anträge und Fristen besonders wichtig. Die Anträge für die Arbeitslosenzeit finden Sie Online oder direkt vor Ort. Viele Ämter stellen die Anträge zum Download zur Verfügung. Es reicht jedoch nicht, dass die Anträge ausgefüllt und eingereicht werden. Sondern es werden weitere Unterlagen benötigt. Dazu gehören:
Personalausweis Meldebestätigungen, wenn der Reisepass vorliegt Nachweise über das Arbeitsverhältnis Nachweise über frühere Bezüge von ALG I oder II. Kündigung und Arbeitsvertrag Lebenslauf Bescheinigung über Bezug von Krankengeld, wenn das relevant istFragen in diesem Bereich sind an die Agentur zu richten. Es ist ratsam, von allem nur eine Kopie abzugeben.
Wie viel Arbeitslosengeld steht Ihnen zu?Diese Frage wollen sehr viele Arbeitssuchende beantwortet bekommen. Es lässt sich festhalten, dass rund 60 % des pauschalisierten Nettoeinkommens an Arbeitslosengeld gezahlt wird. Somit kann jeder seinen Beitrag selbst ausrechnen.
Bedenken muss man jedoch, dass die Steuerklasse unter anderem einen Einfluss auf die Höhe des Arbeitslosengeldes hat. Wer kein Arbeitslosengeld bekommt, der wird sich mit ALG II befassen müssen. Hier sind zahlreiche Faktoren wichtig. Dazu gehört auch die Anzahl der Personen, die in diesem Haushalt leben.
Hinweis: An das Arbeitslosengeld I wird das erwirtschaftete Vermögen nicht angerechnet. Abfindungen oder Provisionen werden jedoch angerechnet und können die Summe der Ansprüche mindern.
Welche Fristen sind bei der Arbeitslosenmeldung zu beachten?Die meisten Menschen haben ein Problem, die Fristen einzuhalten. Denn diese können durchaus eine Verwirrung stiften. Grundlegend wird gesagt, dass die Arbeitslosenmeldung 3 Monate vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgen muss. Wer die Kündigung nicht kommen sieht, kann diese Frist natürlich nicht einhalten. In diesem Fall sollten Sie innerhalb von drei Tagen beim Amt vorstellig werden.
Diese Fristen sind bindend. Werden Sie nicht eingehalten, kann es zu Problemen bei der Beantragung kommen. Bei der ALG II Beanspruchung sind weitere Fristen zu beachten. Das Harz 4 muss immer wieder neu beantragt werden. Sobald ein Bescheid ausläuft, muss der Empfänger seine finanziellen Mittel neu beantragen. Wird diese Frist nicht eingehalten ist die Leistung nicht weiter auszuzahlen.
Wie kann man schneller wieder in Arbeit gelangen?Wer nicht lange arbeitslos sein möchte, der braucht einen Plan B. Man hat also die Möglichkeit sich durch einen neuen Job aus der Arbeitslosigkeit zu holen. Dazu kann man die Angebote der Arbeitsagentur nutzen.
Auch eine Weiterbildung oder Umschulung sind sinnvolle Wege, um schnell wieder in Arbeit zu gelangen. Wer sich für diesen Weg entscheiden sollte, kann von der Arbeitsagentur einen Vermittlungsgutschein erhalten, um die Finanzierungen der Weiterbildungen zu erhalten. Diese Ansprüche gelten auch für Harz 4 Empfänger.
Natürlich sind alle Veränderungen der Umstände der Agentur zu melden. Durch immer wiederkehrende Beratungen lassen sich neue Perspektiven finden.
Zusammenfassend kann man also sagen, dass die Meldung bei der Arbeitsagentur vereinfacht wurde. Es ist mittlerweile Online oder über das Telefon möglich.
Für schwierig zu besetzende Positionen reicht es oft nicht eine Stellenausschreibung in nur einer einzigen Jobbörse zu veröffentlichen. Hier benötigt eine Stellenanzeige eine größere Reichweite, um viele potentielle Mitarbeiter zu erreichen.
Insbesondere für kleine und mittelständische Betriebe, die zwei bis drei wichtige Positionen zu besetzen haben, wirkt sich diese Mehrfachschaltung einer Stellenanzeige in vielen Online-Jobbörsen sehr kostenintensiv aus. Denn gegenüber großen Konzernen, die Rahmenverträge mit Jobbörsen vereinbaren, gibt es für diese Unternehmen keine Rabatte und Nachlässe für eine einzige Stellenanzeige. Deshalb bietet sich hier besonders eine Zusammenarbeit mit Media-Agenturen an.
Agenturen erwerben bei Online-Jobbörsen größere Mengenkontingente an Stellenanzeigen und erzielen dadurch einen hohen Preisvorteil. Diesen Preisvorteil geben die Agenturen an Ihre Kunden weiter. So können Unternehmen bei der Schaltung einer Stellenanzeige in mehreren Portalen gleichzeitig zwischen 50 und 60 Prozent vom Listenpreis einsparen.
Hinzu kommt der umfassende Service einer Agentur, angefangen von einer professionellen Beratung, über die Anzeigengestaltung bis hin zur Platzierung der Stellenanzeigen in passenden Jobbörsen und Medien.
Hier haben wir für Sie einige Anzeigenpakete im Überblick zusammengestellt.
Unsere reichweitenstarken DEALS im November 2019 für eine Stellenanzeige in mehreren Portalen gleichzeitig:
Stellen-Kombi GmbH:StepStone (30 Tage)Monster (30 Tage)Indeed (30 Tage)Yourfirm (60 Tage)Jobs.de (30 Tage)Paketpreis: netto € 1.399,00
Raven51 AGStepStone (30 Tage)Stellenanzeigen.de (60 Tage)Yourfirm (60 Tage)Paketpreis: netto € 1.485,00 (statt UVP 2.685,00)
Personalwerk:StepStone (30 Tage)Monster (30 Tage)Yourfirm (60 Tage)Jobsintown (30 Tage)Jobs.de (30 Tage)Paketpreis: netto € 1.935,00 (statt UVP 4.723,00)
Kunze & Stamm:StepStone (30 Tage)Stellenanzeigen.de (60 Tage)Jobware (30 Tage)Paketpreis: netto € 1.695,00 (statt UVP 3.190,00)
Die enthaltenen Zusatzleistungen je Jobportal finden Unternehmen in der DEAL Übersicht.
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Der Arbeitgeberzuschuss ist ein sehr geschätztes Angebot, das die Mitarbeiterbindung fördert. Solche Anreize dienen dazu, Mitarbeitende möglichst langfristig im Unternehmen zu halten und ihnen dafür Respekt und Anerkennung zu zollen. Was für den Arbeitnehmer primär Vorteile mitbringt, kann für Arbeitgeber auch Herausforderungen darstellen. Das Angebot eines Arbeitgeberzuschusses lohnt sich nicht immer. Inwiefern die Lohnsteuer durch die betriebliche Altersvorsorge beeinflusst wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Die Lohnsteuer im Check: Grundlagen für den Arbeitgeberzuschuss kennenUm die individuellen Vorzüge und Nachteile des Arbeitgeberzuschusses zu erkennen, braucht es Basiswissen rund um die Berechnung der Lohnsteuer. Sämtliche Einkünfte, die mit nichtselbstständiger Arbeit erzielt werden, unterliegen der Lohnsteuer. Betroffen sind hiervon also ausschließlich angestellte Arbeitnehmer, die einen Großteil der Bevölkerung in Deutschland ausmachen. Die Lohnsteuer wiederum wird genutzt, um den sozialen Staat zu finanzieren (Bildungskosten, Sozialleistungen etc.).
Lohnsteuern sind direkte Steuern, die vom Arbeitgeber abgezogen und an das Finanzamt geleitet werden. Wie hoch die Lohnsteuer ausfällt, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Die Einkommenshöhe spielt eine wichtige Rolle. Entscheidend sind aber auch die Lohnsteuerklasse und die Anzahl eigener Kinder. Arbeitgeberzuschüsse werden ebenfalls als Einkommen gewertet und sind daher grundsätzlich zu versteuern.
Der Arbeitgeberzuschuss – steuerliche Vorzüge und Tricks in der Ansparphase
Ein Blick auf die Prognosen der Rentenhöhe für 2023 sorgt bei vielen Arbeitnehmern für Erschrecken. Für die meisten Menschen reicht die Rente nicht aus, um in wohlverdienter Altersruhe zu reisen oder andere kostspielige Erlebnisse zu genießen. Kein Wunder also, dass der Arbeitgeberzuschuss ein wirkungsvolles Benefit zur Mitarbeiterbindung ist. Steuerrechtlich gilt der Arbeitgeberzuschuss als Lohn und ist damit steuerpflichtig. Zur Ermittlung der Lohnsteuer werden die geleisteten Zuschüsse und Arbeitslohn addiert und anschließend besteuert. Tatsächlich gibt es aber Ausnahmen und auf die kommt es an.
In der Ansparphase fließt die betriebliche Altersvorsorge nicht an den Arbeitnehmer, sondern auf das entsprechende Sparkonto. Während der gesamten Phase ist dieses Geld daher nicht steuerrechtlich relevant, sondern erst, wenn es ausgezahlt wird. Dabei gibt es einen entscheidenden Faktor. Um für Steuerfreiheit zu sorgen, dürfen die Arbeitnehmerbeiträge maximal 7,9 % der Beitragsbemessungsgrenze betragen. Für das Jahr 2023 bedeutet das in Zahlen einen Betrag von 584,00 Euro.
Sobald höhere Summen in die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt werden, muss der Differenzbetrag versteuert werden.
Wichtig: Wenn die betriebliche Altersvorsorge per Unterstützungskasse oder Direktzusage durchgeführt wird, bleiben sämtliche Beträge steuerfrei. Die Personalabteilung kann wertvolle Informationen darüber geben, welcher Weg der bAV genutzt wird.
Von der Steuer absetzbar: Funktioniert das mit der betrieblichen Altersvorsorge?
Befindet sich ein Arbeitnehmer gerade in der Ansparphase, kann er die geleisteten Beiträge nicht von der Steuer absetzen. Grund hierfür ist, dass Steuerbegünstigungen schon bei der Einzahlung gewährt werden. Generell sind Vorsorgeaufwendungen absetzbar, sofern die Leistungen nicht von anderer Seite bereits vergünstigt werden.
Obwohl die steuerliche Begünstigung nicht möglich ist, wird der Arbeitnehmeranteil der betrieblichen Altersvorsorge im Steuerformular eingetragen. Durch die elektronische Datenübermittlung erfolgt dieser Schritt automatisiert.
Die Auszahlungsphase: Betriebliche Altersvorsorge versteuern oder nicht?
Irgendwann ist die Zeit der Weiterbildungen, Fortbildungen und harter Arbeit vorüber. Wenn die Rente vor der Tür steht, wird auch die betriebliche Altersvorsorge zur Ausschüttung vorbereitet. Mit Beginn der Rente wird der Freibetrag ermittelt. Im Jahr 2023 liegt er bei 10.908 Euro, verändert sich aber im Schnitt jedes Jahr. Es besteht das Ziel, ab 2040 die Rente vollumfänglich zu versteuern.
Leistet die betriebliche Altersvorsorge, wird sie nach dem Lohnsteuergesetz versteuert. Dabei spielt es keine Rolle, ob das angesparte Kapital in einer Summe oder monatlich gezahlt wird. Es handelt sich hierbei um eine sogenannte „nachgelagerte Besteuerung“, denn die Kosten werden erst bei Rentenausschüttung erhoben. Die Ansparphase hingegen war steuerlich begünstigt.
Der Vorteil: Da das Alterseinkommen in der Regel unter dem Arbeitseinkommen liegt, reduziert sich der Steuersatz in den meisten Fällen.
Ob zusätzlich zur Steuer auch Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen sind, hängt von den Einkünften durch die Betriebsrente ab. Im Jahr 2022 wurde ein Freibetrag von 164,50 Euro festgelegt. Erst wenn die monatliche Ausschüttung darüber liegt, müssen 19 % Kranken- und Pflegeversicherung entrichtet werden.
Monatlich oder einmalig – wie lohnt sich die Auszahlung der Betriebsrente?
Wer seine Lohnsteuer berechnen möchte, nimmt die Einkünfte als Grundlage. Werden die Freibeträge optimal ausgeschöpft, bleiben niedrige Betriebsrenten oft von der Steuerabgabe befreit. Lohnt es sich also, die angesparten Beträge pro Monat auszuzahlen?
Nicht immer, hier kommt es maßgeblich auf die individuelle Situation an. Ist die Gesamtsumme der Betriebsrente hoch, könnten bis zu 25 Jahre vergehen, bis der komplette Betrag ausgezahlt wurde. Ein früher Todesfall würde dann bedeuten, dass die mühsam abgeführten und gesparten Beträge letztlich nie ausgezahlt wurden. Daher ist die Kapitalausschüttung vor allem für jene Rentner interessant, die einmalig eine größere Summe nutzbar machen möchten.
Sinn dahinter kann der Kauf eines Hauses sein oder aber die Sicherung der Existenzgrundlagen. Einen klaren Favoriten gibt es aber nicht, da die persönlichen Bedürfnisse eine entscheidende Rolle spielen. Die monatlich ausgezahlte Rente profitiert von der Kontinuität und wird lebenslang gezahlt. Der einmalige Kapitalfluss kann vollumfänglich vererbt werden. Es rentiert sich für viele künftige Rentner, eine Beratung in Anspruch zu nehmen.
Tipp: Erfolgt die Kapitalauszahlung aus einem alten Vertrag (abgeschlossen vor 2005), gilt weiterhin die Steuerfreiheit. Auch später abgeschlossene Verträge können zumindest erleichtert werden. Die einmalige Auszahlung lässt sich auf bis zu fünf Jahre verteilen (fiktiv) und folglich per Fünftel Regelung besteuern. Dadurch wird die einmalig anfallende Steuerlast gesenkt.
Fazit: Betriebliche Altersvorsorge hat viele Vorteile, aber auch Schwachstellen
Ob sich die bAV wirklich lohnt, hängt stark von den persönlichen Umständen ab. Die anfallenden Vorteile lassen sich nicht auf alle Arbeitnehmer übertragen. Vor der Entscheidung für ein entsprechendes Programm des Arbeitgebers lohnt es sich, eigene Bedürfnisse und Umstände in den Fokus zu rücken.
PADERBORN/MAGDEBURG, 26.04.2023 - Die Karriere-App UniNow hat in einer Umfrage unter ca. einer halben Million Studierenden herausgefunden, welche Gehälter diese beim Berufseinstieg erwarten. Demnach finden rund 80% ein Jahresgehalt von mindestens 40.000 Euro angemessen.
Studieren ist teuer: Miete, Semestergebühren, Lernmaterial - alles Kosten, die nach dem Abschluss wieder reingeholt werden wollen. Getreu dem Motto: „lange studiert, jetzt wird abkassiert“, haben Studierende hohe Erwartungen an ihr Einstiegsgehalt nach dem Studium. Zu diesem Ergebnis kommt eine Umfrage von UniNow, führende App für Studium und Karriere in Deutschland. Hier finden Studierende wichtige Informationen für ihren Hochschulalltag auf einer TÜV-zertifizierten und datenschutzkonformen Plattform.
Macht Bildung sich bezahlt?
Der Umfrage zufolge halten knapp 40 Prozent der Studierenden sogar eine Gehaltsspanne von 40.000 bis 50.000 Euro für angemessen. 39 Prozent sehen sich gar erst ab einem Gehalt von 50.000 Euro ausreichend entlohnt:
„Wir möchten Studierende dazu ermutigen, sich frühzeitig mit ihren Karriereoptionen auseinanderzusetzen und sich auf ihre Gehaltsverhandlungen vorzubereiten”, sagt Stefan Wegener, CEO von UniNow. Die Perspektiven zum Berufseinstieg sind auch stark von individuellen Faktoren abhängig. Das eigene Verhandlungsgeschick sowie die regionale Präferenz auf dem Arbeitsmarkt haben ebenfalls einen erheblichen Einfluss auf das Gehalt von Absolventen.
Ein hohes Einstiegsgehalt wird in der Regel im Bankensektor, in der Automobilindustrie und im Bereich Gesundheit erreicht. Ingenieure mit Master können von den Absolventen aller Studiengänge das höchste Einstiegsgehalt erwarten. Weitere Jobangebote für Berufseinsteiger sind zu finden bei Jobware.
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Über UniNow:
UniNow, Marktführer unter den deutschen Hochschul-Apps, geht dank des direkten Zugangs zum akademischen Nachwuchs diesen und anderen Fragen in den Themenfeldern Studium & Karriere gemeinsam mit der Jobbörse Jobware.de, der UniNow als Tochtergesellschaft verbunden ist, nach. Die App UniNow stellt wichtige studienrelevante Informationen wie Stundenpläne, Notenspiegel und E-Mails gebündelt auf einer TÜV-zertifizierten und datenschutzkonformen Plattform kostenfrei bereit. Über 500.000 Studierende nutzen diese bereits, Tendenz steigend.
Mittels UniNow-Feed wurden im Rahmen einer Umfrage (06/2022) Studierende bundesweit bezüglich ihrer Einstellung befragt. Hierbei kamen 5.725 Antworten für die obige Fragestellung zustande. Aufgrund ihrer einzigartigen Reichweite unter Studierenden aller Fachrichtungen kann die Campus-App UniNow (www.uninow.de) ein umfassendes Stimmungsbild zeichnen.


