
Zwei Drittel der Berufstätigen sind im Sommerurlaub beruflich erreichbar
- 57 Prozent gehen davon aus, dass Vorgesetzte Erreichbarkeit erwarten
- 14 Prozent wollen von sich aus im Urlaub ansprechbar sein.
Pressemitteilung von Bitkom, Berlin, 26.06.2023:
Im Strandkorb mal kurz die Mails checken, beim Sightseeing mit Kunden telefonieren: Rund zwei Drittel (65 Prozent) der Berufstätigen, die in diesem Jahr einen Sommerurlaub geplant haben, sind in dieser Zeit auch beruflich erreichbar. Das ist ein leichter Rückgang im Vergleich zum vergangenen Jahr (71 Prozent), aber immer noch eine klare Mehrheit. Ein Drittel (34 Prozent) will im Sommerurlaub komplett abschalten und nicht auf dienstliche Anfragen reagieren. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung unter 1.002 Personen in Deutschland ab 16 Jahren, darunter 349 Berufstätige, die dieses Jahr in den Sommerurlaub fahren wollen. Demnach sind unter den Jüngeren (16 bis 29 Jahre) 63 Prozent im Urlaub erreichbar, während es unter den Älteren (50 bis 64 Jahre) 70 Prozent sind. Kaum Unterschiede bei der Erreichbarkeit gibt es zwischen Männern (66 Prozent) und Frauen (64 Prozent).
Rund zwei Drittel der Berufstätigen sind telefonisch (65 Prozent) beziehungsweise per Kurznachrichten wie SMS oder Whatsapp (63 Prozent) erreichbar. Knapp ein Viertel (23 Prozent) liest oder beantwortet berufliche Mails. 17 Prozent sind zu Videocalls etwa über Skype, Zoom oder Facetime bereit, 11 Prozent können über Kollaborationstools wie Microsoft Teams oder Slack kontaktiert werden. Mehr als die Hälfte (57 Prozent) der Berufstätigen ist im Sommerurlaub erreichbar, da sie davon ausgeht, dass ihre Vorgesetzten dies erwarten. Bei der Hälfte (49 Prozent) erwarten es nach eigener Ansicht die Kolleginnen und Kollegen, 44 Prozent gehen davon aus, dass es ihre Kundinnen und Kunden erwarten. Nur 14 Prozent sagen von sich aus, dass sie im Sommerurlaub erreichbar sein möchten.
„In Zeiten von Homeoffice und mobilem Arbeiten vermischen sich bei vielen Berufstätigen im Arbeitsalltag private und berufliche Tätigkeiten. Umso wichtiger ist deshalb, den Urlaub zur Erholung zu nutzen“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. „Arbeitgeber sind hier in der Pflicht, klare Regeln wie Vertretungslösungen zu etablieren, zu kommunizieren und durchzusetzen. Der Urlaub sollte nur im äußersten Notfall gestört werden.“
Hinweis zur Methodik
Grundlage der Angaben ist eine Umfrage, die Bitkom Research im Auftrag des Digitalverband Bitkom durchgeführt hat. Dabei wurden 1002 Personen ab 16 Jahren in Deutschland telefonisch befragt, darunter 349 Berufstätige, die einen Sommerurlaub geplant haben. Die Gesamtumfrage ist repräsentativ. Die Fragestellungen lauteten: „Sind Sie im Sommerurlaub in diesem Jahr beruflich erreichbar?“ und „Warum sind Sie im Urlaub erreichbar?“
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Online Jobplattform launcht neue TV-KampagneVerantwortliche Agentur: TryNoAgency part of GROW
Düsseldorf/Berlin, 09/01/2024Jobwechsel? Ja! Aber wie? Knapp jeder zweite Deutsche ist mit seinem Arbeitgeber nicht glücklich und denkt an eine berufliche Veränderung.* Allerdings fällt es den meisten schwer, diese Gedanken auch in die Tat umzusetzen. Hier setzt die Online-Jobplattform Stepstone in ihrer neuen Kampagne an. Und nimmt Jobsuchende im wahrsten Sinne des Wortes an die Hand. Mit einem klaren und aufmerksamkeitsstarken Keyvisual, das sich durch alle Kommunikations-Touchpoints zieht: die „helfende Hand”.
Zu kleines Gehalt, stressiger Job, lange Arbeitszeiten oder einfach mal etwas Neues wagen. Es gibt viele Gründe, den Job zu wechseln. Aber genauso viele Fragen. Stepstone bietet die Lösung. Wann immer es Unsicherheit gibt, schnellt die helfende Hand mit dem passenden Angebot ins Bild. Sei es die einfache Jobsuche oder transparente Gehaltsspannen in jeder Stellenanzeige.
„Mit der neuen Kampagne entwickeln wir das Stepstone Markenversprechen weiter. Wir helfen unseren Nutzer*innen bei der Jobsuche, geben Antworten auf alle Fragen rund um das Thema Jobs und führen Schritt für Schritt durch den Bewerbungsprozess. Klar, verständlich, wiedererkennbar”, beschreibt Claus-Peter Heinrich, Senior Director Brand bei The Stepstone Group, die Idee der Kampagne.
„Wer einen Job sucht, braucht echte Hilfe. Das geht vom Bürojob wie Projektmanager*in bis hin zur Servicekraft. Und nicht nur die White Collar Worker”, so Stefan Nagel, Geschäftsführer von TryNoAgency part of GROW: „Deshalb zeigen wir in unseren Geschichten, wie Stepstone Menschen jeder Gesellschaftsschicht konkret bei der Suche unterstützt.”
Die Spots sind ab sofort auf reichweitenstarken TV-Sendern in Deutschland zu sehen. Die verantwortliche Mediaagentur für TV ist Wavemaker. Zusätzlich werden die Spots auf Online-Streamingplattformen wie YouTube und auf den sozialen Plattformen von Meta sowie TikTok und LinkedIn geschaltet. Darüber hinaus ist die Kampagne in weiteren Ländern, in denen The Stepstone Group aktiv ist, zu sehen. Dazu gehören Belgien und Österreich (Stepstone) sowie Irland (IrishJobs), Nordirland (NIJobs), und UK (Totaljobs).
Für die Regie der Spots war Naomi Abe, Head of TryNoProduction, verantwortlich.
*Quelle: „Puls Check Arbeitsmarkt 2023”, The Stepstone Group
Personalverantwortliche verwalten unzählige sensible Informationen der Mitarbeiter. Das können persönliche Daten wie Anschrift oder Telefonnummer, finanzielle Informationen wie Kontodaten oder aber sehr persönliche Daten wie Leistungsbeurteilungen sein.
In der heutigen Zeit sind diese Daten oft digital gespeichert, da das papierlose Büro sich immer weiter durchsetzt. Das hat viele Vorteile, birgt aber gleichzeitig die Gefahr, dass Hacker versuchen, diese Fülle an Daten als Ziel für ihre Attacken auszuwählen. Grund genug, dass Mitarbeiter aus der Personalverwaltung wissen, wie sie ihre Cybersicherheit ausreichend erhöhen.
Gefahren für die Cybersicherheit
DatenpannenHacker können Datenbanken in Unternehmen, die Mitarbeiterinformationen enthalten, angreifen und diese Daten offenlegen. Die Motive können vielfältig sein: So könnten die Täter versuchen, die Daten an Dritte weiterzuverkaufen, Identitätsdiebstahl zu begehen oder das betroffene Unternehmen zu erpressen.
Egal wie das Motiv letztlich aussieht, ist ein erfolgreicher Cyberangriffe immer auch ein großer Imageverlust für das Unternehmen und kann zu sinkender Attraktivität als Arbeitgeber führen.
PhishingPhishing ist nicht nur im Personalbereich eine der häufigsten Bedrohungen der Cybersicherheit. Doch Personaldaten bieten neben Kundendaten oftmals eine hohe Quantität und Sensibilität, sodass ein Angriff für Hacker äußerst attraktiv erscheint.
Kriminelle versuchen über E-Mails, Textnachrichten oder klassisch per Telefon, die Opfer zur Preisgabe von Daten zu bewegen. Dabei bedienen sie sich dem sogenannten Social Engineering, das bedeutet, sie manipulieren den Empfänger oder Gesprächspartner am Telefon auf emotionaler Ebene, um sein Vertrauen zu gewinnen.
Es können sich ebenso Anhänge in E-Mails befinden, die der Empfänger öffnen soll, sodass sich Schadsoftware wie Ransomware oder andere Malware auf dem Computer installiert (siehe Ransomware).
Spear PhishingIm Unternehmensbereich kommt häufig eine Unterform des Phishings zum Einsatz, das so bezeichnete Spear Phishing. Statt Opfer über Massen-E-Mails zufällig auszuwählen, wird hierbei ein Opfer bewusst vom Cyberkriminellen als Ziel gewählt.
Spitzenkräfte von Unternehmen lassen sich mit einer kurzen Google-Suche ausfindig machen. So findet der Täter zum Beispiel über LinkedIn-Profile heraus, wer im Unternehmen im Personalbereich arbeitet, und wendet eine Phishing-Attacke auf diese Person an.
Zum Teil ist dies mit wochenlanger Vorbereitungszeit verbunden, um möglichst viele Informationen über den Mitarbeiter zu sammeln. In manchen Fällen gibt sich der Täter auch als Vorgesetzter oder Mitarbeiter einer Drittfirma aus, mit der das Unternehmen zusammenarbeitet.
RansomwareDurch das Öffnen virenverseuchter Anhänge in E-Mails im Zuge von Phishing kann sich Ransomware auf dem Gerät des Empfängers installieren. Diese Art der Schadsoftware verschlüsselt einzelne Dateien oder ein ganzes System und gibt diese erst nach Zahlung eines Lösegelds – häufig in Form von Kryptowährungen zu zahlen – wieder frei.
Erhöhte Gefahr durch Homeoffice und Remote-Zugriff
Einer der Gründe, wieso es zu den oben genannten Gefahren kommt, ist die vermehrte Arbeit von Mitarbeitern außerhalb des Büros. Im Unternehmen selbst kann der Arbeitgeber für sichere Arbeitscomputer und allgemein für eine entsprechende Sicherheit der digitalen Infrastruktur sorgen.
Außerhalb davon liegt es aber nur begrenzt in seiner Kontrolle. Denn arbeiten Mitarbeiter zum Beispiel mit ihren eigenen Geräten, die sie auch privat nutzen, gibt es keine Garantie, dass dieses ausreichend gegen Cyberangriffe gerüstet sind.
Noch kritischer sind öffentliche WLAN-Hotspots. Diese bieten nur begrenzte oder gar keine Sicherheit. Arbeitet ein Personalverantwortlicher in solch einem öffentlichen WLAN-Netzwerk, läuft er Gefahr, dass unbekannte Dritte die Schwachstellen eines Hotspots ausnutzen und Daten abgreifen
Interne Bedrohungen
Nicht nur externe Bedrohungen gefährden die Cybersicherheit. Ebenso können die Mitarbeiter in der Personalabteilung selbst zur Gefahr werden. Da sie je nach Größe des Unternehmens mit großen Mengen an sensiblen Daten der Mitarbeiter arbeiten, ist die Gefahr groß, dass durch Nachlässigkeit oder grobe Fahrlässigkeit Informationen offengelegt werden.
Dieser Punkt überschneidet sich mit oben genannten. So ist ein nachlässiger Mitarbeiter deutlich gefährdeter, Opfer eines Phishing-Angriffs zu werden und böswillige Links oder Anhänge zu öffnen.
In seltenen Fällen können Personalverantwortliche (oder andere Mitarbeiter) bewusst Informationen nach außen preisgeben, zum Beispiel, um sich finanziell zu bereichern oder aus Rache gegen den Arbeitgeber.
Wichtige Maßnahmen für mehr Cybersicherheit
Entscheidend ist, dass Personalverantwortliche regelmäßig geschult werden und wissen, welche Cybersicherheitsmaßnahmen wichtig sind. Zu den wichtigsten Themen sollten gehören:
Erkennen von Phishingversuchen: Personalverantwortliche müssen in der Lage sein, frühzeitig Phishing-Mails und Social-Engineering-Attacken zu erkennen, und ebenfalls zu wissen, wie sie reagieren müssen, wenn ein Angriff zum Erfolg geführt hat; Sichere Passwörter: Jedes Konto muss über ein sicheres Passwort verfügen und individuell sein. Konten mit sensiblen Daten sollten zusätzlich durch eine Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) geschützt werden; Datenverschlüsselung: Vor allem im Personalbereich müssen Dateien verschlüsselt gespeichert und übertragen werden. Auf keinen Fall darf eine solche Datei unverschlüsselt als Anhang in E-Mails weitergegeben werden; Sicherer Zugriff und sichere Kommunikation: Mitarbeiter, die von außerhalb auf Infrastruktur und Daten des Unternehmens zugreifen, sollten dies über ein VPN (Virtuelles Privates Netzwerk) tun. Zur internen Kommunikation sollten ausschließlich Kanäle mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung Anwendung finden; Backups und Löschung von Daten: In regelmäßigen Abständen sollte ein Backup aller Daten erstellt werden, so dass im Falle eines Datenverlusts dieses Backup zur Wiederherstellung genutzt wird. Daten von Mitarbeitern, die nicht mehr im Unternehmen aktiv sind, müssen gemäß der Datenschutzgesetze nach den geltenden Fristen gelöscht werden; Regelmäßige Updates: Sobald Updates für Geräte und Software verfügbar sind, die bekannte Sicherheitslücken schließen, sollten diese heruntergeladen werden. In Unternehmen erfolgt dies meist über Nacht oder über das Wochenende; Reaktionsplan entwickeln: Personalverantwortliche können noch so aufmerksam und sensibilisiert sein, es kann dennoch jederzeit zu einer geglückten Cyberattacke kommen. Mitarbeiter müssen in diesem Moment wissen, wie sie darauf reagieren; Risikomanagement von Drittanbietern: Arbeitet das Unternehmen mit Drittanbietern zusammen, die Personaldaten verarbeiten, ist es wichtig, dass dieser Anbieter das Vertrauen des Unternehmens genießt und immer wieder ein Risikomanagement durchgeführt wird, um jederzeit die Datensicherheit zu gewährleisten.
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Wie können Unternehmen in Deutschland flexibel auf Auftragsspitzen reagieren, ohne sich langfristig zu binden oder bestehende Teams zu überlasten? Leiharbeit eröffnet die Möglichkeit, kurzfristige Beschäftigungslücken zu schließen und auf schwankende Nachfrage zu reagieren, während gleichzeitig arbeitsrechtliche Vorgaben wie das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) und die Einbindung des Betriebsrats eingehalten werden. Wer Leiharbeit gezielt einsetzt, gewinnt Kontrolle über den Personaleinsatz und bleibt handlungsfähig bei unvorhergesehenem Arbeitsaufkommen.
Leiharbeit als Instrument zur Bewältigung von Auftragsspitzen
Leiharbeit ermöglicht es Unternehmen, auf temporäre Auftragsspitzen zu reagieren, ohne dauerhaft zusätzliches Personal zu beschäftigen. In der Praxis bedeutet das: Wenn ein Betrieb kurzfristig mehr Arbeitskräfte benötigt – etwa bei saisonalen Schwankungen, Großaufträgen oder krankheitsbedingten Ausfällen – kann er Leiharbeitnehmer über einen Verleiher einstellen. Diese Beschäftigten arbeiten auf Basis eines Arbeitsvertrags mit dem Verleiher, werden aber im Unternehmen des Entleihers eingesetzt.
Ein Beispiel aus der industriellen Fertigung: Ein Automobilzulieferer erhält einen Großauftrag, der innerhalb weniger Monate abgewickelt werden muss. Um die Produktion ohne Verzögerung zu steigern, werden Leiharbeiter für die Dauer des Projekts in den Betrieb integriert. Vergleichbar ist die Situation im Einzelhandel, wenn während der Weihnachtszeit zusätzliche Arbeitskräfte für die Abwicklung des erhöhten Kundenaufkommens benötigt werden. Auch in der Logistikbranche können Leiharbeitnehmer kurzfristig Engpässe ausgleichen, etwa bei saisonalen Spitzen im Versandgeschäft.
Die Vorteile für Unternehmen liegen in der schnellen Verfügbarkeit von qualifizierten Arbeitskräften und der Möglichkeit, den Personalbestand flexibel an den tatsächlichen Bedarf anzupassen. Gleichzeitig bleibt das Risiko langfristiger Überkapazitäten gering, da die Beschäftigung der Leiharbeitnehmer zeitlich begrenzt ist.
Rechtliche Rahmenbedingungen: Das AÜG und die Rolle von Arbeitsvertrag und Betriebsrat
Die Nutzung von Leiharbeit in Deutschland ist durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt. Dieses Gesetz definiert die Rechte und Pflichten von Verleiher, Entleiher und Leiharbeitnehmer. Ein zentraler Aspekt: Leiharbeitnehmer haben Anspruch auf einen Arbeitsvertrag mit dem Verleiher, der die wesentlichen Arbeitsbedingungen festlegt.
Im Betrieb des Entleihers gelten für Leiharbeitnehmer grundsätzlich die gleichen Arbeitsbedingungen wie für die Stammbelegschaft, insbesondere hinsichtlich Arbeitszeit, Arbeitsschutz und Vergütung (Stichwort: Equal Treatment). Der Betriebsrat muss in die Planung und Umsetzung von Leiharbeit einbezogen werden, insbesondere wenn es um die Integration der Leiharbeitnehmer in bestehende Arbeitsabläufe geht.
Ein Vergleich mit der klassischen Festanstellung zeigt: Während bei der Direktanstellung der Arbeitgeber sämtliche arbeitsrechtlichen Verpflichtungen trägt, übernimmt beim Einsatz von Leiharbeit der Verleiher zentrale Pflichten wie Lohnzahlung und Sozialversicherung. Dennoch bleibt der Entleiher für die Einhaltung der betrieblichen Vorschriften verantwortlich.
Einsatzdauer und Begrenzungen: Was Unternehmen beachten müssen
Leiharbeit ist auf eine bestimmte Dauer begrenzt. Nach dem AÜG dürfen Leiharbeitnehmer maximal 18 aufeinanderfolgende Monate im selben Betrieb eingesetzt werden. Überschreitet die Beschäftigung diesen Zeitraum, kann ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Leiharbeitnehmer und dem Entleiher entstehen.
In der Praxis bedeutet das: Unternehmen müssen die Einsatzdauer im Blick behalten und rechtzeitig Alternativen prüfen, wenn ein längerfristiger Personalbedarf absehbar ist. Beispielsweise kann nach Ablauf der maximalen Überlassungsdauer eine Übernahme des Leiharbeitnehmers in ein festes Arbeitsverhältnis erfolgen oder eine neue Person für die Leiharbeit eingesetzt werden.
Diese Regelung schützt nicht nur die Rechte der Leiharbeitnehmer, sondern zwingt Unternehmen dazu, Personalplanung und -entwicklung vorausschauend zu gestalten. Im Vergleich zu befristeten Arbeitsverträgen bietet Leiharbeit damit zwar mehr Flexibilität, erfordert aber auch eine sorgfältige Überwachung der gesetzlichen Fristen.
Wirtschaftliche und organisatorische Vorteile für Unternehmen
Der gezielte Einsatz von Leiharbeit verschafft Unternehmen wirtschaftliche Vorteile, indem sie flexibel auf Marktveränderungen und Auftragsschwankungen reagieren können. So lassen sich Personalengpässe kurzfristig ausgleichen, ohne die Fixkosten dauerhaft zu erhöhen.
Ein Beispiel: In der Bauindustrie kann ein Unternehmen bei einem kurzfristigen Großprojekt zusätzliche Leiharbeiter beschäftigen, ohne die Stammbelegschaft aufzustocken. Nach Abschluss des Projekts reduziert sich der Personalbestand wieder auf das notwendige Maß. Im Dienstleistungssektor ermöglicht Leiharbeit, saisonale Spitzen – etwa in der Gastronomie während Großveranstaltungen – effizient zu bewältigen.
Organisatorisch profitieren Unternehmen von der Erfahrung und Qualifikation der Leiharbeitnehmer, die oft in verschiedenen Betrieben eingesetzt wurden und dadurch flexibel einsetzbar sind. Der administrative Aufwand für die Personalsuche und -einstellung wird durch die Zusammenarbeit mit dem Verleiher reduziert, da dieser die Rekrutierung und vertragliche Abwicklung übernimmt.
Herausforderungen und Grenzen der Leiharbeit
Trotz der Vorteile bringt Leiharbeit auch Herausforderungen mit sich. Die Integration von Leiharbeitnehmern in bestehende Teams erfordert eine gezielte Einarbeitung und klare Kommunikation, um reibungslose Abläufe zu gewährleisten. Zudem kann die temporäre Beschäftigung zu Unsicherheiten bei der Stammbelegschaft führen, insbesondere wenn unklar ist, wie lange Leiharbeiter im Betrieb verbleiben.
Ein weiteres Thema ist die Einhaltung des Equal-Treatment-Grundsatzes: Leiharbeitnehmer dürfen nicht schlechter gestellt werden als vergleichbare Festangestellte. Verstöße gegen diese Vorgabe können arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Unternehmen müssen daher Prozesse etablieren, um die Gleichbehandlung sicherzustellen.
Vergleicht man Leiharbeit mit anderen flexiblen Beschäftigungsformen wie Werkverträgen oder befristeten Arbeitsverträgen, zeigt sich: Leiharbeit bietet eine hohe Anpassungsfähigkeit, ist aber stärker reguliert. Die Auswahl der passenden Lösung hängt von den betrieblichen Anforderungen, der geplanten Einsatzdauer und den rechtlichen Rahmenbedingungen ab.
Leiharbeit als strategisches Werkzeug für flexible Personalplanung
Leiharbeit ist für Unternehmen in Deutschland ein wirkungsvolles Instrument, um Auftragsspitzen abzufedern und flexibel auf wechselnde Anforderungen zu reagieren. Die rechtlichen Rahmenbedingungen bieten dabei sowohl Schutz für die Leiharbeitnehmer als auch Planungssicherheit für Arbeitgeber. Wer Leiharbeit strategisch einsetzt, kann Personalengpässe effizient überbrücken, Kosten steuern und die Wettbewerbsfähigkeit des Betriebs sichern. Prüfe, wie Leiharbeit in deinem Unternehmen gezielt eingesetzt werden kann, um auf zukünftige Herausforderungen vorbereitet zu sein.




