
Zwei Drittel der Berufstätigen sind im Sommerurlaub beruflich erreichbar
- 57 Prozent gehen davon aus, dass Vorgesetzte Erreichbarkeit erwarten
- 14 Prozent wollen von sich aus im Urlaub ansprechbar sein.
Pressemitteilung von Bitkom, Berlin, 26.06.2023:
Im Strandkorb mal kurz die Mails checken, beim Sightseeing mit Kunden telefonieren: Rund zwei Drittel (65 Prozent) der Berufstätigen, die in diesem Jahr einen Sommerurlaub geplant haben, sind in dieser Zeit auch beruflich erreichbar. Das ist ein leichter Rückgang im Vergleich zum vergangenen Jahr (71 Prozent), aber immer noch eine klare Mehrheit. Ein Drittel (34 Prozent) will im Sommerurlaub komplett abschalten und nicht auf dienstliche Anfragen reagieren. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung unter 1.002 Personen in Deutschland ab 16 Jahren, darunter 349 Berufstätige, die dieses Jahr in den Sommerurlaub fahren wollen. Demnach sind unter den Jüngeren (16 bis 29 Jahre) 63 Prozent im Urlaub erreichbar, während es unter den Älteren (50 bis 64 Jahre) 70 Prozent sind. Kaum Unterschiede bei der Erreichbarkeit gibt es zwischen Männern (66 Prozent) und Frauen (64 Prozent).
Rund zwei Drittel der Berufstätigen sind telefonisch (65 Prozent) beziehungsweise per Kurznachrichten wie SMS oder Whatsapp (63 Prozent) erreichbar. Knapp ein Viertel (23 Prozent) liest oder beantwortet berufliche Mails. 17 Prozent sind zu Videocalls etwa über Skype, Zoom oder Facetime bereit, 11 Prozent können über Kollaborationstools wie Microsoft Teams oder Slack kontaktiert werden. Mehr als die Hälfte (57 Prozent) der Berufstätigen ist im Sommerurlaub erreichbar, da sie davon ausgeht, dass ihre Vorgesetzten dies erwarten. Bei der Hälfte (49 Prozent) erwarten es nach eigener Ansicht die Kolleginnen und Kollegen, 44 Prozent gehen davon aus, dass es ihre Kundinnen und Kunden erwarten. Nur 14 Prozent sagen von sich aus, dass sie im Sommerurlaub erreichbar sein möchten.
„In Zeiten von Homeoffice und mobilem Arbeiten vermischen sich bei vielen Berufstätigen im Arbeitsalltag private und berufliche Tätigkeiten. Umso wichtiger ist deshalb, den Urlaub zur Erholung zu nutzen“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. „Arbeitgeber sind hier in der Pflicht, klare Regeln wie Vertretungslösungen zu etablieren, zu kommunizieren und durchzusetzen. Der Urlaub sollte nur im äußersten Notfall gestört werden.“
Hinweis zur Methodik
Grundlage der Angaben ist eine Umfrage, die Bitkom Research im Auftrag des Digitalverband Bitkom durchgeführt hat. Dabei wurden 1002 Personen ab 16 Jahren in Deutschland telefonisch befragt, darunter 349 Berufstätige, die einen Sommerurlaub geplant haben. Die Gesamtumfrage ist repräsentativ. Die Fragestellungen lauteten: „Sind Sie im Sommerurlaub in diesem Jahr beruflich erreichbar?“ und „Warum sind Sie im Urlaub erreichbar?“
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Mitarbeiter-Benefits hervorheben
Viele Bewerber kommen im Vorstellungsgespräch auf Mitarbeiter-Benefits zu sprechen. Fachkräfte sind rar und begehrt. Ein überdurchschnittliches Gehalt ist heute nicht mehr ausreichend. Bieten Sie flexible Arbeitszeiten oder hybrides Arbeiten an? Dann stechen Sie mit diesen Vorteilen aus der Masse heraus. Stellen Sie sich beim Verfassen nicht immer die Frage: was verlangen wir von dem Bewerber? Fragen Sie auch: was erwartet der Bewerber von uns?
Wann Sie auf Gehaltsangaben verzichten sollten und wann nicht
Eine Gehaltsangabe ist nur dann sinnvoll, wenn Sie den Bewerber dazu überzeugen kann, sich für Ihr Unternehmen zu entscheiden. Dazu muss das Gehalt überdurchschnittlich sein. Kleine und mittelständische Unternehmen sind oft nicht in der Lage mit den Gehältern großer Konzerne zu konkurrieren.
Wenn Sie gute Gehälter zahlen, zeigen Sie es. Stellenanzeigen mit Gehaltsangaben werden öfter angesehen und gibt Bewerbern Sicherheit, denn die meisten empfinden die Gehaltsverhandlungen im Vorstellungsgespräch als sehr unangenehm. So setzen Sie zusätzlich einen Rahmen und halten Bewerber mit unrealistischen Gehaltsvorstellungen ab. Das spart Ihnen Zeit und Nerven.
Alle Qualifikationen in Erwägung ziehen
Das Ausbildungs- und Studienangebot in Deutschland wird immer vielfältiger. Beschränken Sie sich nicht auf einen einzelnen Abschluss. Ziehen Sie alle in Betracht, die für Sie relevant sein könnten. Es lohnt sich über den Tellerrand der eigenen Branche hinauszuschauen. Ein Fernstudium sollte heute kein Ausschlusskriterium mehr sein und ein Kandidat mit einer abgeschlossenen Ausbildung bringt oft mehr Berufserfahrung mit ein, als ein Student, der frisch von der Uni kommt. Ein Quereinsteiger besitzt oft eine hohe Motivation und Lernbereitschaft.
Auch Ihr Unternehmen muss sich bewerben
Jetzt haben Sie die Chance selbst einmal richtig zu glänzen. Geben Sie einen kurzen Einblick über die kürzlichen Erfolge Ihres Unternehmens und warum es spannend ist bei Ihnen zu arbeiten. Besonders Startups können hier von Jobs berichten, bei denen kein Arbeitstag dem anderen gleicht. Ihre Unternehmenskultur trägt langfristig zur Zufriedenheit der Mitarbeiter bei. Denn was bringen Ihnen gute Bewerber, wenn Sie nicht lange im Unternehmen bleiben?
Den Bewerbungsprozess nicht vergessen
Beschreiben Sie am Ende der Anzeige klar, wie der Bewerbungsprozess abläuft. Das gibt Bewerbern die Chance sich individuell auf Ihr Unternehmen vorzubereiten. Wenn Sie einen Probearbeitstag voraussetzen, erwähnen Sie das. Läuft der Bewerbungsprozess in mehreren Stufen ab? Stellen Sie den Ablauf konkret dar und welche Aufgaben auf den Interessenten zukommen. Vergessen Sie nicht den Ansprechpartner. Das erspart Ihnen und dem Bewerber überflüssige Anrufe nach dem Empfänger des Anschreibens.
Zusammenfassung
So schreibt man Stellenanzeigen, die überzeugen. Das bedeutet mehr Mitarbeiter für Ihr Unternehmen und entfaltet zusätzlich eine bessere Werbewirksamkeit. Wenn Ihre Stellenanzeigen im Gedächtnis bleiben, wird man sich auch zukünftig an Ihre Marke erinnern.
Der Arbeitgeberzuschuss ist ein sehr geschätztes Angebot, das die Mitarbeiterbindung fördert. Solche Anreize dienen dazu, Mitarbeitende möglichst langfristig im Unternehmen zu halten und ihnen dafür Respekt und Anerkennung zu zollen. Was für den Arbeitnehmer primär Vorteile mitbringt, kann für Arbeitgeber auch Herausforderungen darstellen. Das Angebot eines Arbeitgeberzuschusses lohnt sich nicht immer. Inwiefern die Lohnsteuer durch die betriebliche Altersvorsorge beeinflusst wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Die Lohnsteuer im Check: Grundlagen für den Arbeitgeberzuschuss kennenUm die individuellen Vorzüge und Nachteile des Arbeitgeberzuschusses zu erkennen, braucht es Basiswissen rund um die Berechnung der Lohnsteuer. Sämtliche Einkünfte, die mit nichtselbstständiger Arbeit erzielt werden, unterliegen der Lohnsteuer. Betroffen sind hiervon also ausschließlich angestellte Arbeitnehmer, die einen Großteil der Bevölkerung in Deutschland ausmachen. Die Lohnsteuer wiederum wird genutzt, um den sozialen Staat zu finanzieren (Bildungskosten, Sozialleistungen etc.).
Lohnsteuern sind direkte Steuern, die vom Arbeitgeber abgezogen und an das Finanzamt geleitet werden. Wie hoch die Lohnsteuer ausfällt, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Die Einkommenshöhe spielt eine wichtige Rolle. Entscheidend sind aber auch die Lohnsteuerklasse und die Anzahl eigener Kinder. Arbeitgeberzuschüsse werden ebenfalls als Einkommen gewertet und sind daher grundsätzlich zu versteuern.
Der Arbeitgeberzuschuss – steuerliche Vorzüge und Tricks in der Ansparphase
Ein Blick auf die Prognosen der Rentenhöhe für 2023 sorgt bei vielen Arbeitnehmern für Erschrecken. Für die meisten Menschen reicht die Rente nicht aus, um in wohlverdienter Altersruhe zu reisen oder andere kostspielige Erlebnisse zu genießen. Kein Wunder also, dass der Arbeitgeberzuschuss ein wirkungsvolles Benefit zur Mitarbeiterbindung ist. Steuerrechtlich gilt der Arbeitgeberzuschuss als Lohn und ist damit steuerpflichtig. Zur Ermittlung der Lohnsteuer werden die geleisteten Zuschüsse und Arbeitslohn addiert und anschließend besteuert. Tatsächlich gibt es aber Ausnahmen und auf die kommt es an.
In der Ansparphase fließt die betriebliche Altersvorsorge nicht an den Arbeitnehmer, sondern auf das entsprechende Sparkonto. Während der gesamten Phase ist dieses Geld daher nicht steuerrechtlich relevant, sondern erst, wenn es ausgezahlt wird. Dabei gibt es einen entscheidenden Faktor. Um für Steuerfreiheit zu sorgen, dürfen die Arbeitnehmerbeiträge maximal 7,9 % der Beitragsbemessungsgrenze betragen. Für das Jahr 2023 bedeutet das in Zahlen einen Betrag von 584,00 Euro.
Sobald höhere Summen in die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt werden, muss der Differenzbetrag versteuert werden.
Wichtig: Wenn die betriebliche Altersvorsorge per Unterstützungskasse oder Direktzusage durchgeführt wird, bleiben sämtliche Beträge steuerfrei. Die Personalabteilung kann wertvolle Informationen darüber geben, welcher Weg der bAV genutzt wird.
Von der Steuer absetzbar: Funktioniert das mit der betrieblichen Altersvorsorge?
Befindet sich ein Arbeitnehmer gerade in der Ansparphase, kann er die geleisteten Beiträge nicht von der Steuer absetzen. Grund hierfür ist, dass Steuerbegünstigungen schon bei der Einzahlung gewährt werden. Generell sind Vorsorgeaufwendungen absetzbar, sofern die Leistungen nicht von anderer Seite bereits vergünstigt werden.
Obwohl die steuerliche Begünstigung nicht möglich ist, wird der Arbeitnehmeranteil der betrieblichen Altersvorsorge im Steuerformular eingetragen. Durch die elektronische Datenübermittlung erfolgt dieser Schritt automatisiert.
Die Auszahlungsphase: Betriebliche Altersvorsorge versteuern oder nicht?
Irgendwann ist die Zeit der Weiterbildungen, Fortbildungen und harter Arbeit vorüber. Wenn die Rente vor der Tür steht, wird auch die betriebliche Altersvorsorge zur Ausschüttung vorbereitet. Mit Beginn der Rente wird der Freibetrag ermittelt. Im Jahr 2023 liegt er bei 10.908 Euro, verändert sich aber im Schnitt jedes Jahr. Es besteht das Ziel, ab 2040 die Rente vollumfänglich zu versteuern.
Leistet die betriebliche Altersvorsorge, wird sie nach dem Lohnsteuergesetz versteuert. Dabei spielt es keine Rolle, ob das angesparte Kapital in einer Summe oder monatlich gezahlt wird. Es handelt sich hierbei um eine sogenannte „nachgelagerte Besteuerung“, denn die Kosten werden erst bei Rentenausschüttung erhoben. Die Ansparphase hingegen war steuerlich begünstigt.
Der Vorteil: Da das Alterseinkommen in der Regel unter dem Arbeitseinkommen liegt, reduziert sich der Steuersatz in den meisten Fällen.
Ob zusätzlich zur Steuer auch Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen sind, hängt von den Einkünften durch die Betriebsrente ab. Im Jahr 2022 wurde ein Freibetrag von 164,50 Euro festgelegt. Erst wenn die monatliche Ausschüttung darüber liegt, müssen 19 % Kranken- und Pflegeversicherung entrichtet werden.
Monatlich oder einmalig – wie lohnt sich die Auszahlung der Betriebsrente?
Wer seine Lohnsteuer berechnen möchte, nimmt die Einkünfte als Grundlage. Werden die Freibeträge optimal ausgeschöpft, bleiben niedrige Betriebsrenten oft von der Steuerabgabe befreit. Lohnt es sich also, die angesparten Beträge pro Monat auszuzahlen?
Nicht immer, hier kommt es maßgeblich auf die individuelle Situation an. Ist die Gesamtsumme der Betriebsrente hoch, könnten bis zu 25 Jahre vergehen, bis der komplette Betrag ausgezahlt wurde. Ein früher Todesfall würde dann bedeuten, dass die mühsam abgeführten und gesparten Beträge letztlich nie ausgezahlt wurden. Daher ist die Kapitalausschüttung vor allem für jene Rentner interessant, die einmalig eine größere Summe nutzbar machen möchten.
Sinn dahinter kann der Kauf eines Hauses sein oder aber die Sicherung der Existenzgrundlagen. Einen klaren Favoriten gibt es aber nicht, da die persönlichen Bedürfnisse eine entscheidende Rolle spielen. Die monatlich ausgezahlte Rente profitiert von der Kontinuität und wird lebenslang gezahlt. Der einmalige Kapitalfluss kann vollumfänglich vererbt werden. Es rentiert sich für viele künftige Rentner, eine Beratung in Anspruch zu nehmen.
Tipp: Erfolgt die Kapitalauszahlung aus einem alten Vertrag (abgeschlossen vor 2005), gilt weiterhin die Steuerfreiheit. Auch später abgeschlossene Verträge können zumindest erleichtert werden. Die einmalige Auszahlung lässt sich auf bis zu fünf Jahre verteilen (fiktiv) und folglich per Fünftel Regelung besteuern. Dadurch wird die einmalig anfallende Steuerlast gesenkt.
Fazit: Betriebliche Altersvorsorge hat viele Vorteile, aber auch Schwachstellen
Ob sich die bAV wirklich lohnt, hängt stark von den persönlichen Umständen ab. Die anfallenden Vorteile lassen sich nicht auf alle Arbeitnehmer übertragen. Vor der Entscheidung für ein entsprechendes Programm des Arbeitgebers lohnt es sich, eigene Bedürfnisse und Umstände in den Fokus zu rücken.
Berlin, 04. Januar 2024 - In Deutschland leiden fast alle Unternehmen unter Fachkräftemangel, doch noch immer machen viel zu viele es Interessierten unnötig schwer, sich einfach zu bewerben. Praktisch alle Unternehmen (99 Prozent) setzen auf die Bewerbung per E-Mail, und gleichzeitig ermöglichen drei Viertel (73 Prozent) weiterhin die Einreichung einer klassischen Bewerbungsmappe auf Papier. Dagegen bieten nur 43 Prozent die Bewerbung via Online-Tool an, wo Interessierte durch den Prozess geführt werden. Gerade einmal 17 Prozent setzen auf eine One-Klick-Bewerbung in Business-Netzwerken. Dabei müssen viele relevante Informationen nicht noch einmal neu eingegeben werden, da sie automatisch aus dem eigenen Profil übertragen werden. Und 16 Prozent der Unternehmen verwenden Bewerbungs-Apps auf dem Smartphone. Das sind Ergebnisse einer repräsentativen Befragung von 853 Unternehmen aller Branchen im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. „Zu viele Unternehmen setzen noch auf Bewerbungsverfahren wie vor 20 Jahren. Der Wettbewerb um die besten Fachkräfte beginnt bereits mit einem niedrigschwelligen Bewerbungsprozess“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder.
8 von 10 Unternehmen (80 Prozent) finden Bewerberinnen und Bewerber mit Hilfe von Stellenangeboten, häufiger genannt werden nur Initiativbewerbungen (95 Prozent). Zwei Drittel (64 Prozent) setzen auf Übernahmen aus Praktika. Fast jedes zweite Unternehmen (47 Prozent) nutzt die Ansprache auf Karrieremessen, 32 Prozent suchen über Headhunter und 28 Prozent rekrutieren neue Beschäftigte über Active Sourcing, also durch die gezielte Suche und Ansprache auf Social Media oder in Business-Netzwerken wie LinkedIn oder Xing. Ein Fünftel (21 Prozent) übernimmt Beschäftigte aus Projekten oder aus Tätigkeiten als Freelancer. So gut wie keine Rolle spielen hingegen Bootcamps oder Crash-Kurse, die digitale Kompetenzen vermitteln. Nur jedes hundertste Unternehmen (1 Prozent) findet dort neue Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter.
Bitkom lädt zur Work & Culture im Rahmen der TRANSFORM einDas Recruiting in der digitalen Welt ist auch Thema der Work & Culture am 7. März 2024. Die Konferenz zur digitalen Arbeitswelt des Bitkom findet im Rahmen der zweitägigen TRANSFORM in der Station Berlin statt. Darüber hinaus geht es um Fachkräftesicherung, New Work & New Leadership, Künstliche Intelligenz in der Arbeitswelt, Nachhaltigkeit & Corporate Digital Responsibility sowie Gleichstellung und Diversität. Dazu kommen digitale Vordenkerinnen und Vordenker, HR-Führungskräfte, Startups, Politik, Wissenschaft und Zivilgesellschaft zusammen. Alle Informationen unter www.work-culture.de.
Hinweis zur MethodikGrundlage der Angaben ist eine Umfrage, die Bitkom Research im Auftrag des Digitalverband Bitkom durchgeführt hat. Dabei wurden 853 Unternehmen ab 3 Beschäftigten in Deutschland telefonisch befragt. Die Befragung fand im Zeitraum von KW 33 bis KW 41 2023 statt. Die Umfrage ist repräsentativ. Die Fragestellungen lauteten: „Welche der folgenden Möglichkeiten bieten Sie Interessenten und Interessentinnen zur Einreichung einer Bewerbung in Ihrem Unternehmen aktuell an?“ und „Welche der folgenden Möglichkeiten nutzen Sie, um Mitarbeitende zu rekrutieren?“


