
Zwei Drittel der Berufstätigen sind im Sommerurlaub beruflich erreichbar
- 57 Prozent gehen davon aus, dass Vorgesetzte Erreichbarkeit erwarten
- 14 Prozent wollen von sich aus im Urlaub ansprechbar sein.
Pressemitteilung von Bitkom, Berlin, 26.06.2023:
Im Strandkorb mal kurz die Mails checken, beim Sightseeing mit Kunden telefonieren: Rund zwei Drittel (65 Prozent) der Berufstätigen, die in diesem Jahr einen Sommerurlaub geplant haben, sind in dieser Zeit auch beruflich erreichbar. Das ist ein leichter Rückgang im Vergleich zum vergangenen Jahr (71 Prozent), aber immer noch eine klare Mehrheit. Ein Drittel (34 Prozent) will im Sommerurlaub komplett abschalten und nicht auf dienstliche Anfragen reagieren. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung unter 1.002 Personen in Deutschland ab 16 Jahren, darunter 349 Berufstätige, die dieses Jahr in den Sommerurlaub fahren wollen. Demnach sind unter den Jüngeren (16 bis 29 Jahre) 63 Prozent im Urlaub erreichbar, während es unter den Älteren (50 bis 64 Jahre) 70 Prozent sind. Kaum Unterschiede bei der Erreichbarkeit gibt es zwischen Männern (66 Prozent) und Frauen (64 Prozent).
Rund zwei Drittel der Berufstätigen sind telefonisch (65 Prozent) beziehungsweise per Kurznachrichten wie SMS oder Whatsapp (63 Prozent) erreichbar. Knapp ein Viertel (23 Prozent) liest oder beantwortet berufliche Mails. 17 Prozent sind zu Videocalls etwa über Skype, Zoom oder Facetime bereit, 11 Prozent können über Kollaborationstools wie Microsoft Teams oder Slack kontaktiert werden. Mehr als die Hälfte (57 Prozent) der Berufstätigen ist im Sommerurlaub erreichbar, da sie davon ausgeht, dass ihre Vorgesetzten dies erwarten. Bei der Hälfte (49 Prozent) erwarten es nach eigener Ansicht die Kolleginnen und Kollegen, 44 Prozent gehen davon aus, dass es ihre Kundinnen und Kunden erwarten. Nur 14 Prozent sagen von sich aus, dass sie im Sommerurlaub erreichbar sein möchten.
„In Zeiten von Homeoffice und mobilem Arbeiten vermischen sich bei vielen Berufstätigen im Arbeitsalltag private und berufliche Tätigkeiten. Umso wichtiger ist deshalb, den Urlaub zur Erholung zu nutzen“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. „Arbeitgeber sind hier in der Pflicht, klare Regeln wie Vertretungslösungen zu etablieren, zu kommunizieren und durchzusetzen. Der Urlaub sollte nur im äußersten Notfall gestört werden.“
Hinweis zur Methodik
Grundlage der Angaben ist eine Umfrage, die Bitkom Research im Auftrag des Digitalverband Bitkom durchgeführt hat. Dabei wurden 1002 Personen ab 16 Jahren in Deutschland telefonisch befragt, darunter 349 Berufstätige, die einen Sommerurlaub geplant haben. Die Gesamtumfrage ist repräsentativ. Die Fragestellungen lauteten: „Sind Sie im Sommerurlaub in diesem Jahr beruflich erreichbar?“ und „Warum sind Sie im Urlaub erreichbar?“
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Welche Vorstellungen und Anforderungen haben junge Ärzte an den Arbeitgeber?In den vergangenen Jahrzehnten haben Mediziner rund um die Uhr sowie bis zum Rand der Erschöpfung gearbeitet. Als Folge hat die Leistungsfähigkeit unter den viel zu langen Arbeitsschichten gelitten, außerdem kam es zu den ersten Symptomen von Burn Out. Deshalb suchen junge Fachärzte inzwischen nicht nur nach einer sicheren Anstellung, sondern möchten auch ein gesundes Arbeitsverhältnis haben, welches sie persönlich erfüllt. Um diese Aspekte zu garantieren, sind flexible Arbeitszeiten mit ausreichenden Pausen extrem wichtig. Solche Arbeitsverträge sind in der Industrie und Wirtschaft bereits gang und gäbe. Deshalb fordern zunehmend auch Mediziner humane Schichten in der Krankenhausbranche ein. Auch die Vereinbarkeit von Beruf und Familienplanung ist für Fachärzte ein ausschlaggebender Faktor, wenn sie eine neue Arbeitsstelle angeboten bekommen. Außerdem wünschen sie sich eine Sicherstellung von medizinischer Lehre und Forschung, um den eigenen Wissensschatz beständig erweitern zu können. Mit den aufgeführten Maßnahmen können Kliniken ganz gezielt dem Facharztmangel entgegenwirken und junge Mediziner auf Dauer beruflich an sich binden.
Wenn es um die Zufriedenheit im eigenen Job geht, ist die Höhe des Gehaltes zweifelsfrei ein entscheidender Faktor. In einer Vielzahl von Branchen ist der Verdienst Verhandlungssache und damit zu einem Großteil vom eigenen Verhandlungsgeschick abhängig. Doch wie können Arbeitnehmer in der Praxis eine Gehaltserhöhung durchsetzen? Die folgenden Zeilen liefern die Antwort!
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Mit dem Laptop unter Palmen sitzen, den Kunden-Call in den Bergen machen: In vielen Branchen ist im Zuge der Corona-Pandemie flexibles und ortsunabhängiges Arbeiten fernab der Fünftagewoche im Büro selbstverständlich geworden – eine steigende Anzahl an Beschäftigten will dies auch aus dem Ausland tun. Um als Arbeitgeber attraktiv zu bleiben, wollen viele Unternehmen Remote Work ermöglichen – und wünschen sich dabei eine aktive politische Flankierung. Fast die Hälfte (46 Prozent) fordert von der Bundesregierung bessere Rahmenbedingungen für Remote Work aus dem Ausland. Vor einem Jahr waren es 40 Prozent. Das ist das Ergebnis der Bitkom-Studie zum Arbeitsmarkt für IT-Fachkräfte vom November 2022, für die 854 Unternehmen aus allen Branchen repräsentativ befragt wurden.
Was müssen Unternehmen beachten, wenn sie Remote Work aus dem Ausland ermöglichen wollen? „Die rechtlichen Regelungen für Remote Work aus dem Ausland sind leider immer noch sehr komplex. Bitkom fordert hier weniger Bürokratie und mehr Gestaltungsspielraum für Arbeitgeber“, sagt Lydia Erdmann, Referentin Arbeitsrecht beim Bitkom.
Im aktuellen Leitfaden „Remote Work aus dem Ausland“ gibt Bitkom Unternehmen eine Praxishilfe an die Hand, um rechtskonform eine eigene Policy zum Arbeiten aus dem Ausland entwickeln zu können. Neben allgemeinen Fragen zu Arbeits- Steuer- und Sozialversicherungsrecht werden auch Best-Practice-Beispiele beleuchtet. Geklärt werden unter anderem folgende Fragen:
Bin ich als Arbeitgeber verpflichtet, Remote Work aus dem Ausland anzubieten?
Gesetzlich zumindest (noch) nicht. Dem Arbeitgeber steht es aber frei, verbindliche Grundlagen zu schaffen, sei es etwa durch eine Zusatzvereinbarung im Arbeitsvertrag oder eine freiwillige Betriebsvereinbarung.
Muss ich auch das nationale Arbeitsrecht des Reiselandes beachten?
Das kommt darauf an, in welchem Land sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter befinden. Mitgliedstaaten der EU müssen EU-rechtliche Regelungen in nationales Recht umzusetzen. Dies kann Einfluss darauf haben, ob zum Beispiel Arbeitsschutzregelungen des Reiselandes beachtet werden müssen – auch wenn für das Arbeitsverhältnis grundsätzlich deutsches Recht gilt.
Brauche ich eine A1-Bescheinigung?
Dieses Dokument ist in den HR-Abteilungen aktuell entscheidend. Es gilt als Nachweis der Sozialversicherung im Heimatland und verhindert die doppelte Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen. Und ja, auch für Remote Work aus dem Ausland wird diese benötigt, zumindest im EU-Ausland und in Staaten mit Sozialversicherungsabkommen.
Was gilt es beim Steuerrecht zu berücksichtigen?
Betriebsstättenprinzip. Doppelbesteuerungsabkommen. Musterabkommen der OECD. Vertreterbetriebsstätte. Hinter diesen Begriffen stecken Regelungen und Maßnahmen, die bei Remote Work aus dem Ausland von den Beschäftigten berücksichtigt werden müssen – der Leitfaden klärt auf.
Können meine Angestellten unbegrenzt auf der ganzen Welt arbeiten?
Grundsätzlich ja. Je länger sie jedoch im Ausland remote arbeiten, desto mehr Regelungen müssen berücksichtigt werden. Ob es ratsam ist, 30 Tage Remote Work nur aus dem EU-Ausland zu gewähren, oder ob die Grenzen weniger starr gehalten werden können, erklärt der Bitkom-Leitfaden.
Den kompletten Leitfaden „Remote Work aus dem Ausland“ können Sie sich hier herunterladen:
https://www.bitkom.org/Bitkom/Publikationen/Remote-Work-aus-dem-Ausland
Quelle: Pressemitteilung Bitkom
JOBWECHSEL-KOMPASS für das zweite Quartal 2023 erschienen: Wechselstimmung nimmt auch wegen der Diskussion um Arbeitszeitverkürzung Fahrt auf.
Pressemitteilung von stellenanzeigen.de, 27.06.2023:
Die Vier-Tage-Woche wird zum Wechselgrund für viele Fachkräfte. Das ist eines der Ergebnisse des aktuellen JOBWECHSEL-KOMPASS, den die KÖNIGSTEINER Gruppe quartalsweise mit der Online-Jobbörse stellenanzeigen.de erhebt. Demzufolge suchen 42 % der Befragten, die offen für einen Wechsel sind, gezielt nach Arbeitgebern, die eine Vier-Tage-Woche anbieten. 81 % der Wechselwilligen würden generell gerne in diesem derzeit viel diskutierten Arbeitszeitmodell arbeiten. Zum Vergleich: Die derzeit weniger wechselwilligen Beschäftigten sind zu einem Anteil von 68 % daran interessiert.
Insgesamt ist die Wechselbereitschaft im zweiten Quartal um 4 % auf aktuell 32 % angestiegen. Besonders stark auf Jobsuche sind junge Menschen mit geringer Berufserfahrung. Bei ihnen stieg das Interesse im Vergleich zum Beginn des Jahres um 5 % auf 47 %. Für die aktuelle Ausgabe des JOBWECHSEL-KOMPASS befragte das Marktforschungsunternehmen bilendi bundesweit 1.075 Beschäftigte.
Mehr als die Hälfte glauben, dass sich die Vier-Tage-Woche durchsetzt
Im Rahmen des akuten Fachkräftemangels und möglichen Arbeitgeberangeboten an gefragte Talente als Antwort auf diesen wird seit Anfang des Jahres eine Vier-Tage-Woche intensiv diskutiert – zu Recht, wie die Zahlen des JOBWECHSELKOMPASS zeigen. Denn mehr als drei Viertel der wechselwilligen Kandidat*innen (77 %) finden Arbeitgeber, die in ihren Stellenanzeigen oder auf ihren Karrierewebseiten auf eine Vier-Tage-Woche verweisen, attraktiver als andere Unternehmen, die offene Stellen besetzen möchten. Zudem interessant: Nur 38 % der potenziellen Jobwechsler*innen würden bei dieser Arbeitszeitverkürzung auf Gehalt verzichten. Insgesamt würden auch nur 35 % aller an einer Vier-Tage-Woche interessierten Befragten akzeptieren, in diesem Fall auch nur für vier Tage bezahlt zu werden. Aktuell arbeiten 15 % aller Befragten tatsächlich in einer Vier-Tage-Woche. Insgesamt gehen 60 % davon aus, dass diese irgendwann die heutige Fünf-Tage-Woche ersetzen wird.
„Unsere Zahlen zeigen die Bedeutung des Themas. Aus der individuellen Perspektive der Beschäftigten betrachtet ist „weniger Arbeit bei gleichem Gehalt“ auch absolut nachvollziehbar. Derartige Ansprüche an die Arbeitswelt durch wechselwillige Arbeitnehmer*innen sind allerdings nur deshalb möglich, weil wir mehr freie Stellen als Kandidat*innen haben. Dieses Problem kann sich durch Arbeitszeitmodelle wie die Vier-Tage-Woche aber noch einmal verschärfen, da so noch mehr Mitarbeiter*innen für die gleiche Menge Arbeit benötigt werden. Eine mögliche Folge sind steigende unternehmerische Kosten, die das Wachstum hemmen, die Preise für die Konsumenten erhöhen und den Spielraum für sonstige Mitarbeiter-Benefits einengen. Die Auseinandersetzung mit derartigen Konsequenzen sollte unbedingt erfolgen, bevor Arbeitgeber reflexartig auf die Vier-Tage-Woche umstellen", so Nils Wagener, Geschäftsführer der KÖNIGSTEINER Gruppe, zu den Ergebnissen der Umfrage.
Vor allem Akademiker*innen mit ausgeprägten Wechselambitionen
Die allgemeine Wechselstimmung auf dem deutschen Arbeitsmarkt nimmt gemäß des JOBWECHSEL-KOMPASS derzeit noch einmal mehr Fahrt auf als schon in den vorherigen Quartalen der Fall war. Neben jungen Menschen zeigen sich vor allem Beschäftigte mit akademischer Ausbildung zunehmend offen für eine neue berufliche Herausforderung bei einem alternativen Arbeitgeber. Waren zu Beginn des Jahres noch 29 % der Akademiker*innen in Deutschland grundsätzlich wechselbereit, sind es nun schon 38 %. Auf dem gewerblichen Blue-Collar-Arbeitsmarkt stieg der Anteil dagegen moderat von 28 % auf 30 %. Diese ansteigende Bereitschaft zur beruflichen Veränderung geht einher mit einer gleichbleibend hohen Zufriedenheit mit dem aktuellen Arbeitgeber. So sind nach wie vor mehr als zwei Drittel aller Befragten glücklich in ihrem derzeitigen Arbeitsverhältnis. Bei den Arbeitnehmer*innen mit ausgeprägtem Wechselwunsch sind dagegen weniger als die Hälfte der Kandidat*innen glücklich im aktuellem Job. „Wir sehen an unseren Zahlen, dass viele Beschäftigte ihren Wert auf dem Arbeitsmarkt erkennen und das für sich nutzen wollen. Für Arbeitgeber bedeutet das, dass die Mitarbeiterbindung für sie mindestens genauso wichtig wird wie die Mitarbeitersuche“, so Peter Langbauer, Geschäftsführer der Online-Jobbörse stellenanzeigen.de. Der weit überwiegende Anteil der Beschäftigten geht davon aus, dass ihr Marktwert auch zukünftig weiter sehr stark sein wird. So gehen 82 % davon aus, dass sich ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt in einem Jahr besser oder zumindest genauso gut darstellen werden wie derzeit.
Über die Analyse
Für den JOBWECHSEL-KOMPASS befragt das Marktforschungsinstitut bilendi im Auftrag der KÖNIGSTEINER Gruppe sowie stellenanzeigen.de quartalsweise mehr als 1.000 Beschäftigte zu ihren beruflichen Zukunftsaussichten sowie ihrer Wechselbereitschaft. Der aktuelle Befragungszeitraum lag für die vorliegende Ausgabe im Mai 2023. Alle Teilnehmer*innen waren zum Zeitpunkt der repräsentativen Befragung erwerbstätig.
Über KÖNIGSTEINER
Bereits seit 1967 steht die KÖNIGSTEINER Gruppe für ganzheitliche HR-Beratung und ist einer der Pioniere für Personalmarketing. Mit seinen Kreativ- und Digital-Sparten hat das Unternehmen längst den Schritt zu einer digitalen HR-Beratung für erfolgreiche Personalsuche vollzogen. Ausgehend von sechs Unternehmensstandorten deckt die KÖNIGSTEINER Gruppe die gesamte Palette des Personalmarketings ab, von der klassischen Annonce bis hin zu nachhaltigen Employer-Branding-Konzepten und Programmatic-Marketing-Kampagnen. Als eine der wenigen großen Personalmarketing-Agenturen verfolgt die KÖNIGSTEINER Gruppe den digitalen Erfolgsweg und erreicht mit "Data Driven Recruiting" und modernen Performance-Onlinemarketing-Methoden nahezu alle potenziellen Kandidaten, die sie im Anschluss mit suchenden Arbeitgebern zusammenbringt.
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