
Zwei Drittel der Berufstätigen sind im Sommerurlaub beruflich erreichbar
- 57 Prozent gehen davon aus, dass Vorgesetzte Erreichbarkeit erwarten
- 14 Prozent wollen von sich aus im Urlaub ansprechbar sein.
Pressemitteilung von Bitkom, Berlin, 26.06.2023:
Im Strandkorb mal kurz die Mails checken, beim Sightseeing mit Kunden telefonieren: Rund zwei Drittel (65 Prozent) der Berufstätigen, die in diesem Jahr einen Sommerurlaub geplant haben, sind in dieser Zeit auch beruflich erreichbar. Das ist ein leichter Rückgang im Vergleich zum vergangenen Jahr (71 Prozent), aber immer noch eine klare Mehrheit. Ein Drittel (34 Prozent) will im Sommerurlaub komplett abschalten und nicht auf dienstliche Anfragen reagieren. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung unter 1.002 Personen in Deutschland ab 16 Jahren, darunter 349 Berufstätige, die dieses Jahr in den Sommerurlaub fahren wollen. Demnach sind unter den Jüngeren (16 bis 29 Jahre) 63 Prozent im Urlaub erreichbar, während es unter den Älteren (50 bis 64 Jahre) 70 Prozent sind. Kaum Unterschiede bei der Erreichbarkeit gibt es zwischen Männern (66 Prozent) und Frauen (64 Prozent).
Rund zwei Drittel der Berufstätigen sind telefonisch (65 Prozent) beziehungsweise per Kurznachrichten wie SMS oder Whatsapp (63 Prozent) erreichbar. Knapp ein Viertel (23 Prozent) liest oder beantwortet berufliche Mails. 17 Prozent sind zu Videocalls etwa über Skype, Zoom oder Facetime bereit, 11 Prozent können über Kollaborationstools wie Microsoft Teams oder Slack kontaktiert werden. Mehr als die Hälfte (57 Prozent) der Berufstätigen ist im Sommerurlaub erreichbar, da sie davon ausgeht, dass ihre Vorgesetzten dies erwarten. Bei der Hälfte (49 Prozent) erwarten es nach eigener Ansicht die Kolleginnen und Kollegen, 44 Prozent gehen davon aus, dass es ihre Kundinnen und Kunden erwarten. Nur 14 Prozent sagen von sich aus, dass sie im Sommerurlaub erreichbar sein möchten.
„In Zeiten von Homeoffice und mobilem Arbeiten vermischen sich bei vielen Berufstätigen im Arbeitsalltag private und berufliche Tätigkeiten. Umso wichtiger ist deshalb, den Urlaub zur Erholung zu nutzen“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. „Arbeitgeber sind hier in der Pflicht, klare Regeln wie Vertretungslösungen zu etablieren, zu kommunizieren und durchzusetzen. Der Urlaub sollte nur im äußersten Notfall gestört werden.“
Hinweis zur Methodik
Grundlage der Angaben ist eine Umfrage, die Bitkom Research im Auftrag des Digitalverband Bitkom durchgeführt hat. Dabei wurden 1002 Personen ab 16 Jahren in Deutschland telefonisch befragt, darunter 349 Berufstätige, die einen Sommerurlaub geplant haben. Die Gesamtumfrage ist repräsentativ. Die Fragestellungen lauteten: „Sind Sie im Sommerurlaub in diesem Jahr beruflich erreichbar?“ und „Warum sind Sie im Urlaub erreichbar?“
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Analog zu Tipp 3 sind auch Informationen über den Gesprächspartner äußerst wertvoll. Besonders gemeinsame Interessen und Hobbys lassen sich im Gespräch optimal zum Brechen des Eises verwenden. Um etwas über den Gesprächspartner zu erfahren, sind vor allem Internetquellen wie Suchmaschinen oder soziale Business-Netzwerke wichtige Quellen.Tipp 5: Kleider machen LeuteGetreu dem Motto „Es gibt keine zweite Chance für den ersten Eindruck“ sollten Bewerber sich im Vorfeld genau überlegen, welche Kleidung sie anziehen. So kann unpassende Bekleidung schnell negative Auswirkungen auf den Erfolg eines Gespräches haben. Bewerber sollten sich deshalb im Vorfeld darüber informieren, welche Bekleidung innerhalb einer bestimmten Branche angemessen ist. So sind z.B. Hemd und Krawatte in jungen IT-Startups in der Regel ebenso unpassend wie Turnschuhe in traditionellen Finanzinstituten.Tipp 6: Übung macht den MeisterDa bei einem Vorstellungsgespräch nicht selten ein großer Druck auf den Schultern der Bewerber lastet, ist es sinnvoll, vorab die Situation in einem Probelauf zu trainieren. Besonders die Vorstellung der eigenen Person lässt sich auf diese Weise sehr gut üben. So kann die im Training gewonnene Routine den gesamten Prozess des Vorstellungsgesprächs deutlich vereinfachen.Tipp 7: Das eigene Auftreten kontrollierenWird ein Training durchgeführt, so ist es sinnvoll, das Übungsgespräch in einem Video festzuhalten. Besonders Defizite bei der Körpersprache fallen betroffenen Personen häufig nicht von selbst auf. Beim Betrachten eines Videos wird das Verbesserungspotenzial hingegen sehr klar offengelegt.Tipp 8: Etiketten kennenInsbesondere bei Bewerbungsgesprächen mit festen Phasen ist es wichtig, die allgemeinen Gepflogenheiten zu kennen. Ein Beispiel ist hier unter anderem die Reihenfolge der Begrüßung bzw. Verabschiedung. So sollte zuerst immer der Führungskraft die Hand gereicht werden. Ansonsten gelten klassische Benimmregeln wie ältere vor jüngeren Personen und Damen vor Herren.Tipp 9: Organisatorische Faktoren beachtenDamit es nicht zu Verspätungen oder ähnlichem kommt, sollten Anreisezeiten genauestens eingeplant werden. Weiterhin muss im Vorfeld geklärt werden, welche Unterlagen mitgenommen werden und welche besser zuhause bleiben.Tipp 10: RekapitulationAuch wenn ein Bewerbungsgespräch einmal nicht mit einer Einstellung endet, sollte das gescheiterte Gespräch gewinnbringend genutzt werden. So sollten Bewerber das Gespräch im Kopf nochmals durchgehen und überlegen, ob von der Bewerberseite aus Fehler gemacht wurden. Auf diese Weise lassen sich Fehler in zukünftigen Vorstellungsgesprächen vermeiden.Unser FazitZusammengefasst zeigt sich, dass bereits einige einfache Tipps die Chancen bei einem Vorstellungsgespräch massiv erhöhen können. So zeigt sich auch bei Bewerbungen, dass eine gute Vorbereitung häufig über Erfolg und Misserfolg entscheidet.
Köln / Karlsruhe, den 13.09.2022 – Großer Erfolg für stellenonline.de: Das Recruiting-Portal sichert sich bei „Deutschlands beste Jobportale“ den 1. Platz in der Kategorie „Jobsuchmaschinen“. Und auch beim Jobboersencheck untermauert stellenonline.de seine besondere Positon auf dem Markt: Hier gab es dreimal Gold und einmal Silber.
Deutschlands beste Jobportale: stellenonline.de erstmalig auf Platz 1 Im Rahmen der Zukunft Personal wurden auch in diesem Jahr wieder „Deutschlands Beste Jobportale“ ausgezeichnet. Dabei konnte stellenonline.de die exzellenten Ergebnisse der vergangenen Jahre noch einmal toppen: Stellvertretend für das gesamte Team durfte Susanne Beyer, Head of Operations, den ersten Platz in der Rubrik „Jobsuchmaschinen“ entgegennehmen. Damit ist stellenonline.de gleichauf mit „Indeed“, das sich das Siegerpodest erstmalig teilen muss.
Exzellente Ergebnisse auch beim JobboersencheckAuch beim Jobboersencheck konnte stellenonline.de punkten. Insbesondere Arbeitgeber schätzen die Leistung und den Service der Jobsuchmaschine und geben der Plattform bei „Zufriedenheit“ und „Weiterempfehlung“ die höchste Bewertung. Auch bei Kandidaten ist stellenonline.de beliebt: Hier belegt stellenonline.de nicht nur den ersten Platz im Bereich „Weiterempfehlung“, sondern auch den zweiten Platz bei der Bewerberzufriedenheit.
Als Basis des großen Jobbörsenchecks der PROFILO Rating-Agentur GmbH dienen Bewertungen von über 72.000 Stellensuchenden und 19.000 Unternehmensvertretern.
Bessere Trafficqualität für mehr BewerberzufriedenheitDie guten Ergebnisse bei „Deutschlands beste Jobportale“ und beim Jobboersencheck sind unter anderem auf die kontinuierlichen Maßnahmen zur Optimierung bei stellenonline.de zurückzuführen. „Wir haben in diesem Jahr besonders an der Qualität des Traffics gearbeitet“, erklärt Susanne Beyer. „Damit profitieren Arbeitgeber und andere Recruiting-Plattformen nicht nur von unserer hohen Reichweite, sondern auch von einer besseren Passung der Kandidaten. Das macht das gesamte Recruiting deutlich effizienter!“
Über stellenonline.deDie stellenonline.de AG ist seit 1999 eine feste Größe für digitale Job Ads und modernes OnlineRecruiting. Die Jobsuchmaschine des Unternehmens listet ein breites Spektrum an Positionen für Fach- und Führungskräfte aus fast allen Branchen und Berufen und wurde bereits mehrfach als eine der besten Jobbörsen in Deutschland ausgezeichnet. Kontinuierliche Optimierungsmaßnahmen sorgen für eine starke Performance und eine exzellente Nutzerfreundlichkeit; der Traffic-Marktplatz wird regelmäßig um neue Features erweitert.
Ihre Ansprechpartnerin:Susanne Beyerstellenonline.de AGReinhold-Frank-Straße 6376133 KarlsruheE-Mail: info@stellenonline.deTelefon: 0721 92055-33Telefax: 0721 92055-44
Der Arbeitgeberzuschuss ist ein sehr geschätztes Angebot, das die Mitarbeiterbindung fördert. Solche Anreize dienen dazu, Mitarbeitende möglichst langfristig im Unternehmen zu halten und ihnen dafür Respekt und Anerkennung zu zollen. Was für den Arbeitnehmer primär Vorteile mitbringt, kann für Arbeitgeber auch Herausforderungen darstellen. Das Angebot eines Arbeitgeberzuschusses lohnt sich nicht immer. Inwiefern die Lohnsteuer durch die betriebliche Altersvorsorge beeinflusst wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Die Lohnsteuer im Check: Grundlagen für den Arbeitgeberzuschuss kennenUm die individuellen Vorzüge und Nachteile des Arbeitgeberzuschusses zu erkennen, braucht es Basiswissen rund um die Berechnung der Lohnsteuer. Sämtliche Einkünfte, die mit nichtselbstständiger Arbeit erzielt werden, unterliegen der Lohnsteuer. Betroffen sind hiervon also ausschließlich angestellte Arbeitnehmer, die einen Großteil der Bevölkerung in Deutschland ausmachen. Die Lohnsteuer wiederum wird genutzt, um den sozialen Staat zu finanzieren (Bildungskosten, Sozialleistungen etc.).
Lohnsteuern sind direkte Steuern, die vom Arbeitgeber abgezogen und an das Finanzamt geleitet werden. Wie hoch die Lohnsteuer ausfällt, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Die Einkommenshöhe spielt eine wichtige Rolle. Entscheidend sind aber auch die Lohnsteuerklasse und die Anzahl eigener Kinder. Arbeitgeberzuschüsse werden ebenfalls als Einkommen gewertet und sind daher grundsätzlich zu versteuern.
Der Arbeitgeberzuschuss – steuerliche Vorzüge und Tricks in der Ansparphase
Ein Blick auf die Prognosen der Rentenhöhe für 2023 sorgt bei vielen Arbeitnehmern für Erschrecken. Für die meisten Menschen reicht die Rente nicht aus, um in wohlverdienter Altersruhe zu reisen oder andere kostspielige Erlebnisse zu genießen. Kein Wunder also, dass der Arbeitgeberzuschuss ein wirkungsvolles Benefit zur Mitarbeiterbindung ist. Steuerrechtlich gilt der Arbeitgeberzuschuss als Lohn und ist damit steuerpflichtig. Zur Ermittlung der Lohnsteuer werden die geleisteten Zuschüsse und Arbeitslohn addiert und anschließend besteuert. Tatsächlich gibt es aber Ausnahmen und auf die kommt es an.
In der Ansparphase fließt die betriebliche Altersvorsorge nicht an den Arbeitnehmer, sondern auf das entsprechende Sparkonto. Während der gesamten Phase ist dieses Geld daher nicht steuerrechtlich relevant, sondern erst, wenn es ausgezahlt wird. Dabei gibt es einen entscheidenden Faktor. Um für Steuerfreiheit zu sorgen, dürfen die Arbeitnehmerbeiträge maximal 7,9 % der Beitragsbemessungsgrenze betragen. Für das Jahr 2023 bedeutet das in Zahlen einen Betrag von 584,00 Euro.
Sobald höhere Summen in die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt werden, muss der Differenzbetrag versteuert werden.
Wichtig: Wenn die betriebliche Altersvorsorge per Unterstützungskasse oder Direktzusage durchgeführt wird, bleiben sämtliche Beträge steuerfrei. Die Personalabteilung kann wertvolle Informationen darüber geben, welcher Weg der bAV genutzt wird.
Von der Steuer absetzbar: Funktioniert das mit der betrieblichen Altersvorsorge?
Befindet sich ein Arbeitnehmer gerade in der Ansparphase, kann er die geleisteten Beiträge nicht von der Steuer absetzen. Grund hierfür ist, dass Steuerbegünstigungen schon bei der Einzahlung gewährt werden. Generell sind Vorsorgeaufwendungen absetzbar, sofern die Leistungen nicht von anderer Seite bereits vergünstigt werden.
Obwohl die steuerliche Begünstigung nicht möglich ist, wird der Arbeitnehmeranteil der betrieblichen Altersvorsorge im Steuerformular eingetragen. Durch die elektronische Datenübermittlung erfolgt dieser Schritt automatisiert.
Die Auszahlungsphase: Betriebliche Altersvorsorge versteuern oder nicht?
Irgendwann ist die Zeit der Weiterbildungen, Fortbildungen und harter Arbeit vorüber. Wenn die Rente vor der Tür steht, wird auch die betriebliche Altersvorsorge zur Ausschüttung vorbereitet. Mit Beginn der Rente wird der Freibetrag ermittelt. Im Jahr 2023 liegt er bei 10.908 Euro, verändert sich aber im Schnitt jedes Jahr. Es besteht das Ziel, ab 2040 die Rente vollumfänglich zu versteuern.
Leistet die betriebliche Altersvorsorge, wird sie nach dem Lohnsteuergesetz versteuert. Dabei spielt es keine Rolle, ob das angesparte Kapital in einer Summe oder monatlich gezahlt wird. Es handelt sich hierbei um eine sogenannte „nachgelagerte Besteuerung“, denn die Kosten werden erst bei Rentenausschüttung erhoben. Die Ansparphase hingegen war steuerlich begünstigt.
Der Vorteil: Da das Alterseinkommen in der Regel unter dem Arbeitseinkommen liegt, reduziert sich der Steuersatz in den meisten Fällen.
Ob zusätzlich zur Steuer auch Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen sind, hängt von den Einkünften durch die Betriebsrente ab. Im Jahr 2022 wurde ein Freibetrag von 164,50 Euro festgelegt. Erst wenn die monatliche Ausschüttung darüber liegt, müssen 19 % Kranken- und Pflegeversicherung entrichtet werden.
Monatlich oder einmalig – wie lohnt sich die Auszahlung der Betriebsrente?
Wer seine Lohnsteuer berechnen möchte, nimmt die Einkünfte als Grundlage. Werden die Freibeträge optimal ausgeschöpft, bleiben niedrige Betriebsrenten oft von der Steuerabgabe befreit. Lohnt es sich also, die angesparten Beträge pro Monat auszuzahlen?
Nicht immer, hier kommt es maßgeblich auf die individuelle Situation an. Ist die Gesamtsumme der Betriebsrente hoch, könnten bis zu 25 Jahre vergehen, bis der komplette Betrag ausgezahlt wurde. Ein früher Todesfall würde dann bedeuten, dass die mühsam abgeführten und gesparten Beträge letztlich nie ausgezahlt wurden. Daher ist die Kapitalausschüttung vor allem für jene Rentner interessant, die einmalig eine größere Summe nutzbar machen möchten.
Sinn dahinter kann der Kauf eines Hauses sein oder aber die Sicherung der Existenzgrundlagen. Einen klaren Favoriten gibt es aber nicht, da die persönlichen Bedürfnisse eine entscheidende Rolle spielen. Die monatlich ausgezahlte Rente profitiert von der Kontinuität und wird lebenslang gezahlt. Der einmalige Kapitalfluss kann vollumfänglich vererbt werden. Es rentiert sich für viele künftige Rentner, eine Beratung in Anspruch zu nehmen.
Tipp: Erfolgt die Kapitalauszahlung aus einem alten Vertrag (abgeschlossen vor 2005), gilt weiterhin die Steuerfreiheit. Auch später abgeschlossene Verträge können zumindest erleichtert werden. Die einmalige Auszahlung lässt sich auf bis zu fünf Jahre verteilen (fiktiv) und folglich per Fünftel Regelung besteuern. Dadurch wird die einmalig anfallende Steuerlast gesenkt.
Fazit: Betriebliche Altersvorsorge hat viele Vorteile, aber auch Schwachstellen
Ob sich die bAV wirklich lohnt, hängt stark von den persönlichen Umständen ab. Die anfallenden Vorteile lassen sich nicht auf alle Arbeitnehmer übertragen. Vor der Entscheidung für ein entsprechendes Programm des Arbeitgebers lohnt es sich, eigene Bedürfnisse und Umstände in den Fokus zu rücken.


