VORSTELLUNGSGESPRÄCH BEENDET? 4 WERTVOLLE TIPPS FÜR EIN DANKESSCHREIBEN
Ganz egal, wie sehr sich die Suche nach Jobs verändert und modernisiert, so wird eine wichtige Komponente immer bestehen bleiben: das Versenden von Dankesschreiben nach einem Vorstellungsgespräch.
Wir haben 4 wertvolle Tipps zusammengefasst, wie sie ein solides Dankesschreiben, nach ihrem Vorstellungsgespräch, aufsetzen können.
Warum? Ein ehrliches und bekräftigendes Dankeschön kann Ihnen helfen, in die nächste Phase des Einstellungsprozesses zu gelangen. Nehmen Sie sich Zeit für eine Mail und lassen Sie sich die Chance, für einen erneut guten Eindruck, nicht entgehen.
SCHRITT 1: SAMMELN VON DETAILLIERTEN INFORMATIONEN
Allgemeine und lieblose Dankes-Mails sind in etwa so angenehm, wie weißes Rauschen im TV. Um sich wirklich von anderen abzuheben, müssen Sie es persönlich und reflektierend gestalten – nehmen Sie unbedingt Bezug auf das geführte Interview. Machen Sie sich während des Vorstellungsgespräches Notizen, welches Sie dann in ihrer E-Mail als “Golden Nuggets” verwenden können. Sie werden nicht nur sehr engagiert und interessiert aussehen, sondern auch wichtige Informationen festhalten, welche Ihnen später helfen können. Beweisen Sie, dass Sie zu 100% bereit sind, sich der neuen Aufgabe anzunehmen.
SCHRITT 2: HALTEN SIE DIE EMAIL POSITIV
Ihre Worte sollten durchdacht, prägnant und positiv sein. Sprechen Sie ruhig darüber, was Sie persönlich bei dem Gespräch beeindruckt hat. Bringen Sie Wertschätzung für die Zeit auf und, wenn möglich, verpacken Sie diese in einer guten Story. Betonen Sie erneut Ihre Leidenschaft und Ihr Interesse. Wenn Ihr Interviewer persönliche Anekdoten geteilt hat, dann versuchen Sie diese sinnvoll wieder aufzugreifen.. Es zeigt, dass Sie zugehört haben und macht das Gespräch etwas intimer.
SCHRITT 3: SENDEN SIE DIE E-MAIL INNERHALB VON 24 STUNDEN
Besser spät als nie? Aber nicht bei Dankes-Emails. Um einen positiven Eindruck zu hinterlassen, müssen Sie schnell sein. Sie möchten, dass ihr Interview im Kopf bleibt! Das Senden einer E-Mail zeigt deutlich, dass der Job für Sie von hoher Priorität ist und sie wert auf eine direkte Kommunikation legen. Halten Sie sich nach Möglichkeit an die 24-Stunden-Regel.
SCHRITT 4: GESTALTEN SIE IHRE E-MAIL INDIVIDUELL
Die herkömmlichen Worte mögen immer dann gut sein, wenn es um einen Spieleabend mit den Freunden geht, wenn Sie allerdings eine Dankesmail an ihren zukünftigen Arbeitgeber senden, dann sollten Sie diese unbedingt individuell gestalten. Sollten Sie bei einem Iterview mit mehreren Interviewpartner gesprochen haben, dann gehen Sie in ihrem Schreiben auf jede Person ein. Wenn möglich, dann nehmen Sie sich die Zeit und schreiben jeder Person zusätzlich eine persönliche Nachricht.
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Wer gekündigt wurde, muss sich mit dem Thema Arbeitslosenmeldung befassen. Die meisten Menschen stehen dabei vor einer enormen Herausforderung. Es sind Fristen einzuhalten, Anträge einzureichen und man sollte wissen, was einem zusteht.
Die erste Frage ist natürlich, ob einem Arbeitslosengeld zusteht oder nicht. Zusätzlich kommen die ersten Fragen zu den Anträgen auf. Wer Arbeitslosengeld beantragen muss steht vor einem Haufen an Unterlagen. Was genau es zu wissen gibt, wird dieser Ratgeber näher erklären.
Arbeitssuchend oder arbeitslos: Worin liegen die Unterschiede?Diese beiden Begriffe werden Ihnen eventuell über den Weg laufen. Worin liegen die Unterschiede zwischen der Meldung arbeitssuchend und arbeitslos. Als arbeitssuchend wird jemand beschrieben, der nach einer neuen Anstellung sucht. Es kann möglich sein, dass Sie noch in einem Beschäftigungsverhältnis sind, Sie aber wissen, dass die Kündigung droht.
In diesem Fall melden Sie sich arbeitssuchend. Arbeitslos melden Sie sich, wenn Sie bereits ohne eine Beschäftigung sind. Die Definition lässt sich auch mit dem Alter vernetzen. Wer schon ein hohes Alter erreicht hat und vielleicht nicht mehr arbeitsfähig ist, wird als arbeitslos beschrieben.
Wo meldet man sich, wenn der Job gekündigt wurde?Melden können Sie sich bei der Arbeitsagentur. Dort haben Sie die Möglichkeit, ein Beratungsgespräch zu bekommen. Nach Erhalt einer Kündigung sollten Sie sofort die Arbeitsagentur aufsuchen und sich dort melden. Nur so können Sie auf Nummer sichergehen, dass Sie auch wirklich den Anspruch auf das Arbeitslosengeld besitzen.
Sollten Sie einen befristeten Arbeitsvertrag besitzen, dann ist es ratsam sich sofort nach der Bekanntgabe der Befristung eine Information an die Agentur für Arbeit zu geben.
Arbeitslos melden kann man sich bei der Agentur für Arbeit. Jedoch muss man dafür nicht unbedingt vor Ort sein. Sondern die Meldung „Arbeitssuchend“ kann auch über die Online Portale verfasst werden. Durch die Corona Krise ist es mittlerweile möglich, die wichtigsten Angaben auch telefonisch zu machen.
Wann habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld?Arbeitslosengeld beantragen, ist eine Herausforderung. Anspruch auf Arbeitslosengeld hat jeder der über zwei Jahre hinweg mindestens 12 Monate in die Arbeitslosengeldversicherung eingezahlt hat. Dabei spielt es erst mal keine Rolle, ob diese 12 Monate am Stück erfolgten oder mit Unterbrechungen. Sollte das nicht der Fall sein, wird das ALG II oder besser gesagt Harz 4 für Sie relevant.
Das ALG II dient zur Grundsicherung und ist ein Antrieb sich wieder in eine Arbeit zu begeben. Beantragt wird das bei der zuständigen Stelle. In diesem Fall ist das nicht die Arbeitsagentur.
Sollten Sie selbstständig gewesen sein und nun auf die Hilfe angewiesen sein, dann richtet sich die Höhe des Arbeitslosengeldes ebenfalls nach den eingezahlten Beiträgen. Die wenigsten Selbstständigen haben in die Agentur für Arbeit eingezahlt und bekommen deswegen keinen Anspruch. In diesem Fall wird ALG II beantragt.
Welche Unterlagen brauche ich für die Arbeitslosenmeldung?Sollten Sie sich arbeitslos melden müssen, dann sind Anträge und Fristen besonders wichtig. Die Anträge für die Arbeitslosenzeit finden Sie Online oder direkt vor Ort. Viele Ämter stellen die Anträge zum Download zur Verfügung. Es reicht jedoch nicht, dass die Anträge ausgefüllt und eingereicht werden. Sondern es werden weitere Unterlagen benötigt. Dazu gehören:
Personalausweis Meldebestätigungen, wenn der Reisepass vorliegt Nachweise über das Arbeitsverhältnis Nachweise über frühere Bezüge von ALG I oder II. Kündigung und Arbeitsvertrag Lebenslauf Bescheinigung über Bezug von Krankengeld, wenn das relevant istFragen in diesem Bereich sind an die Agentur zu richten. Es ist ratsam, von allem nur eine Kopie abzugeben.
Wie viel Arbeitslosengeld steht Ihnen zu?Diese Frage wollen sehr viele Arbeitssuchende beantwortet bekommen. Es lässt sich festhalten, dass rund 60 % des pauschalisierten Nettoeinkommens an Arbeitslosengeld gezahlt wird. Somit kann jeder seinen Beitrag selbst ausrechnen.
Bedenken muss man jedoch, dass die Steuerklasse unter anderem einen Einfluss auf die Höhe des Arbeitslosengeldes hat. Wer kein Arbeitslosengeld bekommt, der wird sich mit ALG II befassen müssen. Hier sind zahlreiche Faktoren wichtig. Dazu gehört auch die Anzahl der Personen, die in diesem Haushalt leben.
Hinweis: An das Arbeitslosengeld I wird das erwirtschaftete Vermögen nicht angerechnet. Abfindungen oder Provisionen werden jedoch angerechnet und können die Summe der Ansprüche mindern.
Welche Fristen sind bei der Arbeitslosenmeldung zu beachten?Die meisten Menschen haben ein Problem, die Fristen einzuhalten. Denn diese können durchaus eine Verwirrung stiften. Grundlegend wird gesagt, dass die Arbeitslosenmeldung 3 Monate vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgen muss. Wer die Kündigung nicht kommen sieht, kann diese Frist natürlich nicht einhalten. In diesem Fall sollten Sie innerhalb von drei Tagen beim Amt vorstellig werden.
Diese Fristen sind bindend. Werden Sie nicht eingehalten, kann es zu Problemen bei der Beantragung kommen. Bei der ALG II Beanspruchung sind weitere Fristen zu beachten. Das Harz 4 muss immer wieder neu beantragt werden. Sobald ein Bescheid ausläuft, muss der Empfänger seine finanziellen Mittel neu beantragen. Wird diese Frist nicht eingehalten ist die Leistung nicht weiter auszuzahlen.
Wie kann man schneller wieder in Arbeit gelangen?Wer nicht lange arbeitslos sein möchte, der braucht einen Plan B. Man hat also die Möglichkeit sich durch einen neuen Job aus der Arbeitslosigkeit zu holen. Dazu kann man die Angebote der Arbeitsagentur nutzen.
Auch eine Weiterbildung oder Umschulung sind sinnvolle Wege, um schnell wieder in Arbeit zu gelangen. Wer sich für diesen Weg entscheiden sollte, kann von der Arbeitsagentur einen Vermittlungsgutschein erhalten, um die Finanzierungen der Weiterbildungen zu erhalten. Diese Ansprüche gelten auch für Harz 4 Empfänger.
Natürlich sind alle Veränderungen der Umstände der Agentur zu melden. Durch immer wiederkehrende Beratungen lassen sich neue Perspektiven finden.
Zusammenfassend kann man also sagen, dass die Meldung bei der Arbeitsagentur vereinfacht wurde. Es ist mittlerweile Online oder über das Telefon möglich.
Es kann viele Gründe haben, dass du dich dazu entscheidest, im Ausland zu arbeiten. Möglicherweise kommst du gerade frisch aus der Schule und möchtest die Welt erkunden, z.B. im Zuge eines Work and Travel. Das bietet dir die Möglichkeit, dir eine kurze Auszeit nach der Schule zu nehmen. Du lernst ein anderes Land kennen und arbeitest gleichzeitig dort.
Ein anderer Grund könnte sein, dass du dich auf einen Job im Ausland beworben hast oder dein Unternehmen dich in ein anderes Land versetzt. Vielleicht arbeitest du aber auch als Freelancer. Worauf du achten musst, bevor du für einen neuen Job ins Ausland gehst, und was deine IP-Adresse und eine VPN-Verbindung damit zu tun haben, erklären wir dir im Folgenden.
Brauche ich ein Visum?
Informiere dich im Voraus darüber, ob du ein Visum für deine neue Stelle benötigst. Die gute Nachricht: wenn du aus Deutschland in ein anderes EU-Land gehst, brauchst du keine Arbeitserlaubnis. Wenn du in einem EU-Land arbeitest, darfst du in den meisten Fällen auch dort leben. In anderen Ländern, die nicht zur EU gehören, wird es da schon etwas komplizierter. In den USA gibt es je nach Grund der Einreise verschiedene Visa, die du beantragen musst. Und auch in anderen Ländern kann es unterschiedliche Arbeitsvisa geben. Normalerweise unterstützt dich dein neuer Arbeitgeber bei der Beantragung eines Visums, da er selbst ein Interesse daran hat, dass du schnell als Arbeitskraft zur Verfügung stehst.
Suche dir einen Arbeitgeber, der dich unterstützt
Nicht nur bei der Beantragung eines Visums ist es wichtig, dass du einen Arbeitgeber hast, der dich bei allem unterstützt, was beim Jobwechsel ins Ausland wichtig ist. Denn natürlich brauchst du eine neue Wohnung in der Nähe des neuen Jobs. Unter Umständen findest du diese nicht auf Anhieb, und du brauchst deshalb vorübergehend eine Wohnung. Ein guter Arbeitgeber stellt dir eine temporäre Unterkunft zur Verfügung oder hilft dir bei der Suche.
Er unterschätzt ebenso wenig eine wichtige Ressource, die du benötigst: Zeit. Wenn du für einen unbestimmten Zeitraum in ein neues Land gehst, benötigst du genügend Zeit, alles zu regeln. Dazu gehört, deine alte Wohnung zu kündigen bzw. dein Haus zu verkaufen. Du musst ein Umzugsunternehmen finden, das deine Sachen zu deinem neuen Wohnort bringt. Das kann ein langer Prozess werden, vor allem wenn sich deine neue Arbeitsstelle in einem Land befindet, das nicht über den Landweg erreicht werden kann.
Zudem solltest du dich beraten lassen, was länderspezifisch hinsichtlich Steuern, Mietrecht und anderer lokaler Gesetze wichtig ist. Das ist besonders dann umso relevanter, wenn du die Sprache vielleicht noch nicht fließend sprichst und deshalb Unterstützung brauchst.
Achte auf Kündigungsfristen
Gerade in Deutschland gibt es sehr starre Kündigungsfristen. Teilweise kann eine Kündigungsfrist bis zu sechs Monate lang sein, abhängig davon, wie lange du schon für das Unternehmen arbeitest. Andere Länder, wie z.B. die USA kennen das in diesem Maße nicht. Es gibt in den USA nämlich keine Gesetze, die eine Kündigung regeln. Dort gilt im Allgemeinen die Hire and Fire Regel. Dieser flexible Umgang mit Kündigungen mag hinsichtlich eines Stellenwechsels praktisch sein, er bedeutet aber auch, dass der Chef dir jederzeit kündigen kann.
Work-Life-Balance – kulturelle Unterschiede
In Deutschland und anderen europäischen Ländern ist es normal, zwischen 20 und 30 Tagen Urlaub im Jahr zu bekommen und diese auch in Anspruch zu nehmen. Dies ist oftmals auch gesetzlich geregelt. Manchmal kann man auch zusätzlich Urlaub über Überstunden nehmen, wenn diese nicht vergütet werden. In anderen Ländern kannst du jedoch eine böse Überraschung erleben: gerade in asiatischen Ländern wie China und Japan bekommst du nur die Hälfte an Urlaubstagen zur Verfügung. Und es herrscht dort eine andere Arbeitshaltung. In Japan sträuben sich viele Arbeitnehmer, überhaupt Urlaub zu nehmen, weil sie sich nicht auf Kosten ihrer Kollegen ausruhen wollen. Meist nehmen sie nur die Hälfte ihres Urlaubsanspruchs. Dass das nachweislich keine gesunde Arbeitshaltung ist, steht außer Frage. Sei dir der kulturellen Unterschiede aber bewusst, wenn du in ein anderes Land gehst, um dort zu arbeiten.
Neues Leben – neue IP-Adresse
Trotz deines neuen Lebens in einem neuen Land willst du mit deiner alten Heimat verbunden bleiben. Du willst online vielleicht Nachrichten anschauen oder eine Serie aus der Mediathek eines TV-Senders. Doch das stellt dich vor eine Herausforderung. Denn du hast nicht nur analog eine neue Adresse, sondern auch digital. Die Rede ist von deiner IP-Adresse. Wenn du z.B. nach England ziehst, bist du durch deine IP-Adresse für die Server der Zielseite von nun an Engländerin oder Engländer. Du kannst zwar dann ungehindert Inhalte der BBC und anderer englischer Sender abrufen, deutsche Mediatheken bleiben dir zum großen Teil aber verwehrt. Auch bei internationalen Streamingdiensten kann die Auswahl der Inhalte variieren. Um das zu verhindern, kann dir eine VPN-Verbindung helfen. Ein virtuelles privates Netzwerk (VPN) verändert deine IP-Adresse. Bei den meisten Anbietern von VPNs kannst du aus einer großen Auswahl an VPN- Servern aus allen möglichen Ländern wählen, mit denen du eine Verbindung aufbauen möchtest. Willst du auf deutsche Mediatheken zugreifen, verbindest du dich mit einem deutschen Server, und schon geht es los.
Mit einer VPN-Verbindung nimmst du aber auch die digitale Sicherheit mit ins Ausland. Anfangs wirst du vielleicht noch keine gesicherte WLAN-Verbindung in deinem neuen Haus oder deiner neuen Wohnung haben und bist häufig auf ungesicherte öffentliche Netzwerke angewiesen. Mit dem richtigen VPN-Anbieter kannst du dich online jederzeit vor Datenklau und anderen Sicherheitsrisiken schützen – und das oft geräteübergreifend. Du vereinst mit einem VPN also zwei relevante Aspekte, die du bei einem Arbeitswechsel ins Ausland beachten solltest.
Bitkom Pressemitteilung, August 2024 – Startups in Deutschland beteiligen ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verstärkt am Unternehmen. Aktuell geben 44 Prozent an, Beschäftigte am Startup zu beteiligen, vor einem Jahr waren es noch 38 Prozent. Weitere 42 Prozent können sich eine Mitarbeiterbeteiligung in der Zukunft vorstellen. Nur 6 Prozent der Startups setzen nicht auf Mitarbeiterbeteiligung und schließen das auch für die Zukunft aus. Das sind Ergebnisse einer Befragung von 172 Tech-Startups im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. Erst zu Jahresbeginn ist das Zukunftsfinanzierungsgesetz in Kraft getreten, das die Mitarbeiterkapitalbeteiligung in Deutschland attraktiver macht. „Startups können meist keine Spitzengehälter zahlen, aber sie können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am finanziellen Erfolg der häufig schnell wachsenden Unternehmen beteiligen“, sagt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst. „Die Rahmenbedingungen für eine Mitarbeiterbeteiligung wurden zu Jahresbeginn verbessert, jetzt gilt es, die neuen Chancen auch zu nutzen.“
Am häufigsten setzen Startups auf eine Beteiligung in Form von virtuellen Anteilen (36 Prozent), dahinter folgen Anteilsoptionen sowie reale Anteile mit je 6 Prozent. Nur in einem Viertel (24 Prozent) der Startups, die Beschäftigte beteiligen, bekommen alle etwas ab. In 41 Prozent werden Führungskräfte und weitere Beschäftigte und in 30 Prozent ausschließlich Führungskräfte beteiligt.
Hauptgrund für eine Mitarbeiterbeteiligung im Startup ist der Wunsch, die Beschäftigten zusätzlich zu motivieren und den Erfolg des Startups voranzutreiben (88 Prozent). Außerdem soll die Mitarbeiterbindung gestärkt werden (79 Prozent). Zwei Drittel (66 Prozent) können auf diese Weise Fachkräfte gewinnen, deren Gehaltsvorstellungen sonst nicht erfüllbar gewesen wären. Die Hälfte (50 Prozent) sieht es als moralische und gesellschaftliche Pflicht, die Beschäftigten am eigenen Geschäftserfolg zu beteiligen. 40 Prozent wollen auf diese Weise die Personalkosten niedrig halten, 20 Prozent geben an, dass es der Wunsch der Investoren sei, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu beteiligen und 12 Prozent halten es für notwendig, um ausländische Fachkräfte zu gewinnen.
In den Startups, die auf Mitarbeiterbeteiligung bislang verzichten, gilt vor allem der zu hohe Verwaltungsaufwand als Hindernis (33 Prozent). „Trotz der Anpassungen zum Jahresbeginn ist die Übertragung echter Unternehmensanteile weiterhin zu aufwändig und deshalb wenig attraktiv“, sagt Wintergerst. So werde weiterhin stark mit sogenannten virtuellen Anteilen oder komplexen Gesellschaftsstrukturen gearbeitet, um den Anforderungen der Startups gerecht zu werden. „Wir müssen die Prozesse vereinfachen, etwa durch die Einführung stimmrechtsloser Anteile im GmbH-Recht. Auch technologische Lösungen, wie die Tokenisierung von Unternehmensanteilen, können helfen, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren”, so Wintergerst weiter.
Je ein Viertel (24 Prozent) sagt, dass die Beschäftigten klassische Gehaltszahlungen bevorzugen bzw. die rechtliche Lage zu kompliziert ist. Ein Fünftel (21 Prozent) möchte die eigenen Anteile nicht verwässern, 18 Prozent halten Mitarbeiterbeteiligungsmodelle in Deutschland für steuerlich unattraktiv – vor einem Jahr, vor Verabschiedung des Zukunftsfinanzierungsgesetzes, lag der Anteil noch bei 26 Prozent. Jedes zehnte Startup (10 Prozent) befürchtet bei einer Beteiligung der Beschäftigten langsamere Entscheidungsprozesse, 7 Prozent geben an, dass die Investoren dies ablehnen. Und fast jedes Vierte (23 Prozent) hat sich mit dem Thema schlicht noch nicht beschäftigt.
Hinweis zur MethodikGrundlage der Angaben ist eine Umfrage, die Bitkom Research durchgeführt hat. Dabei wurden 172 Tech-Startups aus Deutschland online befragt. Die Umfrage ist nicht repräsentativ, gibt aber ein aussagekräftiges Stimmungsbild für Startups in Deutschland. Die Befragung fand im Zeitraum von KW 7 bis KW 15 statt. Die Fragestellungen lauteten: „Werden eure Beschäftigten an eurem Startup beteiligt?“, „Wer ist an eurem Startup beteiligt?“, „Warum beteiligt ihr eure Beschäftigten am Startup?“ und „Warum beteiligt ihr eure Beschäftigten nicht am Startup?“
E-Mail-Marketing ist gerade im Bereich des Recruitings längst zu einer unverzichtbaren Strategie geworden. In einer Zeit, in der es auf qualifizierte Fachkräfte zunehmend mehr ankommt, sind effektive Maßnahmen gefragt. Geeignete Personen können individuell kontaktiert und für das eigene Unternehmen begeistert werden. E-Mail-Marketing bietet eine kostenbewusste Option, durch das Einsetzen einer genau zugeschnittenen Ansprache in Verbindung mit zielgerichteten Inhalten den Prozess des Recruitings voranzutreiben.
Definieren der Zielgruppe
Bevor E-Mail-Marketing nutzbringend eingesetzt werden kann, ist eine präzise Analyse der Zielgruppe Voraussetzung. Dies ist vor allem deshalb entscheidend, weil die beste Strategie ins Leere läuft, wenn nicht die passenden Personen damit erreicht und angesprochen werden. Hier gilt es zunächst klar zu definieren, welche Posten beispielsweise konkret zu besetzen sind. Eine Recruiting-Maßnahme für Fachkräfte wird anders aussehen als eine, die sich an Praktikanten oder an Führungspersonen wendet.
Je nachdem, was gewünscht ist, werden die demografischen Merkmale für das Stellenprofil analysiert. Wichtig sind dabei etwa:
Alter und Geschlecht Bildungsabschluss berufliche Vorerfahrungen.Zusätzlich können erweiterte Fähigkeiten oder auch Interessen identifiziert werden. Dazu zählen:
spezielle fachliche Kenntnisse (Weiterbildungen) bevorzugte Arbeitsbereiche arbeitsbezogene Interessen.Je genauer die eigentliche Zielgruppe definiert wird, desto besser lassen sich die Inhalte der E-Mails daran anpassen. Es gilt, eine möglichst hohe Relevanz für die Empfänger zu erreichen, um daraus Reaktionen beziehungsweise Antworten zu generieren.
Strategisches Gestalten von Inhalten
Die genauen Inhalte der E-Mails sollten nicht dem Zufall überlassen werden. Die Botschaft muss exakt und eindeutig formuliert werden und dem Empfänger auf den Punkt das Wesentliche übermitteln. Die Formulierungen sollten dabei ansprechend und präzise sein und die Inhalte informativen Charakter haben. Auch die Betreffzeile der E-Mail ist hier relevant. Sie darf nicht werblich klingen, sondern sollte für Interesse und Neugier sorgen.
Bei der Mail muss unmittelbar deutlich werden, wer das absendende Unternehmen ist und welcher Art die ausgeschriebene Stelle. Auch ein ansprechender Call-to-Action (CTA) sollte enthalten sein, damit der Adressat sich melden oder auch bei Bedarf weitere Informationen anfordern kann.
Wichtig ist, die E-Mail nicht zu überfrachten. Zu viele textliche Inhalte oder visuelle Elemente wirken nicht nur überfordernd, sondern vor allem unhöflich. Wichtiger sind kurze und relevante Informationen, die das Wesentliche auf den Punkt bringen und in jedem Fall eine individuelle Anrede des Empfängers.
Automatisierung und Messung des Erfolgs
Auch wenn die Ansprache im E-Mail-Marketing immer individualisiert gestaltet werden sollte, schließt dies die Möglichkeit einer Automatisierung nicht aus. Recruiter können beispielsweise automatisierte Zustellabläufe einrichten, damit Empfänger die E-Mails gezielt zu bestimmten Zeiten erhalten. Das ist vor allem bei Bewerbungsprozessen wichtig, bei denen potenzielle Kandidaten nach und nach angesprochen werden.
Effektive Follow-up-Maßnahmen sind ebenfalls wichtig für den Ablauf. Haben Adressaten auf die erste E-Mail reagiert und ihr Interesse bekundet, können strategisch eingesetzte Follow-up-E-Mails weiterführende Informationen übermitteln.
Auch eine Erfolgsmessung ist Bestandteil des E-Mail-Marketings. Dazu zählen die Öffnungsraten der E-Mails ebenso wie die Conversionsraten. Die Messung ist ein entscheidender Faktor bei der Optimierung der Strategie und hilft dabei, sie jeweils nach Bedarf zu verbessern beziehungsweise anzupassen.





