Voraussetzungen zur Aufnahme einer Jobbörse

Richtlinien

Im Jobboersencheck können nur Jobportale mit folgenden Voraussetzungen eingebunden werden:

  • Die Jobbörse veröffentlicht Stellenanzeigen direkt von einem befugten Vertreter des Arbeitgebers oder eines Personalvermittlers.
  • In der Jobbörse werden Stellenausschreibungen verschiedener Unternehmen ausgeschrieben.
  • In einem Karrierenetzwerk nutzen Arbeitgeber oder Personalvermittler die Kandidatendatenbank.
  • Es besteht eine direkte Geschäftsbeziehung zwischen dem Arbeitgeber und dem Jobportalbetreiber.

Ausgeschlossen sind Jobbörsen von Personalvermittlungen und Zeitarbeitsunternehmen, da diese Stellenmärkte keine direkten Anzeigenschaltungen durch einen Arbeitgeber zulassen.
Ebenso sind Arbeitgeber-Karriereseiten ausgeschlossen, da der Arbeitgeber nur im eigenen Namen Stellenanzeigen ausschreibt.

Jobbörsen oder Webseiten, die ausschließlich Stellenanzeigen von anderen Webseiten beziehen bzw. Weiterveröffentlichen und keine direkte Geschäftsbeziehung mit dem Arbeitgeber haben, können nicht eingeschlossen werden. Ebenso Jobbörsen, die ausschließlich Stellenanzeigen im Fließtext veröffentlichen.

Weiterhin sollte die Webseite einen klaren Bereich eines Stellenmarktes beinhalten und darf keine übermäßige und irreführende Werbung aufweisen.