
Die perfekte Stellenanzeige - ein Mythos im Recruiting?
Eine aktuelle repräsentative FORSA-Umfrage im Auftrag von Jobware zeigt, dass ein Foto des Ansprechpartners in der Stellenanzeige dabei helfen kann, das Vertrauen potenzieller Bewerber zu gewinnen.
PADERBORN, 06.03.2023 - Recruiting kann eine Herausforderung sein, insbesondere wenn es darum geht, Bewerber zu begeistern. Eine aktuelle repräsentative FORSA-Umfrage im Auftrag von Jobware zeigt, dass ein Foto des Ansprechpartners in der Stellenanzeige dabei helfen kann, das Vertrauen potenzieller Bewerber zu gewinnen.
Wie laut Forsa-Umfrage mehr Bewerber auf Stellenanzeigen reagieren
Laut der Umfrage wünscht sich jeder Dritte, ein Foto des Ansprechpartners in der Stellenanzeige zu finden. Dies trägt dazu bei, dass das Unternehmen transparenter und vertrauenswürdiger wirkt, der Personaler als nahbarer wahrgenommen wird und das Unternehmen ein Gesicht bekommt, statt als anonyme Ansammlung von Menschen wahrgenommen zu werden. Besonders im IT-Bereich und in Gesundheitsberufen ist der Anteil derer, denen ein Foto wichtig ist, mit jeweils 38% sogar überdurchschnittlich hoch.
"Das Profilbild hilft also, die Stellenanzeige auffälliger und einladender zu gestalten und die Aufmerksamkeit der Bewerber stärker auf sich zu ziehen", so Dr. Wolfgang Achilles, Geschäftsführer von Jobware. "Unser Tipp: Schenken Sie potenziellen Bewerbern Ihr Lächeln - wagen Sie sich vor die Kamera. Und freuen Sie sich dann auf noch mehr Bewerber!"
Die Umfrage zeigt, dass es manchmal wirklich einfach sein kann, mit wenig Aufwand mehr Bewerber zu begeistern. Personalsuchende Unternehmen sollten daher unbedingt erwägen, ein Foto des Ansprechpartners in ihre Stellenanzeige aufzunehmen, um mehr potenzielle Bewerber anzusprechen und das Vertrauen in das Unternehmen zu stärken.
Über Jobware:
Jobware ist einer der führenden Online-Stellenmärkte in Deutschland und bietet Unternehmen eine Plattform, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu finden und sich als attraktiver Arbeitgeber zu präsentieren. Mit über 25 Jahren Erfahrung im Recruiting-Bereich verfügt Jobware über umfangreiche Expertise.
***
Die Forsa-Befragung wurde im Auftrag der Jobbörse Jobware im Januar 2023 durchgeführt. Per repräsentativer Zufallsauswahl wurden 1.011 erwerbstätige Angestellte mit qualifizierter Tätigkeit im Alter von 18 bis 60 Jahren befragt.
Jobware ist die Jobbörse für Fach- und Führungskräfte. Unternehmen aller Größen und Branchen finden über Jobware erstklassige Mitarbeiter: Ob als Fach- oder Führungskraft, Absolvent, Student, Praktikant oder Auszubildender. Der TV-Slogan „Jobware, da hab‘ ich den Job her!“ bleibt im Kopf. 1996 gegründet, beschäftigt Jobware über 200 Mitarbeiter. Mit Lösungen für perfektes Bewerben bewerbung2go erstellen Bewerber überzeugende, strukturiert aufgebaute und korrekte Bewerbungsunterlagen im Handumdrehen.
Weiterführende Informationen unter: presse@jobware.de
Verwandte Beiträge
Die Zahl der Neuansteckungen mit dem Corona-Virus ist in Deutschland wieder leicht ansteigend und es scheint, dass unser Leben doch nicht seinen gewohnten Rhythmus wieder aufnehmen wird. Am 1. Juli 2021 endete trotzdem die Homeoffice-Pflicht. Obwohl sich die meisten Arbeitnehmer auf ihren gewohnten Arbeitsplatz und ihre Kollegen freuen, sehen einige von ihnen dieser Maßnahme auch mit gemischten Gefühlen entgegen.
Endlich frei von der Homeoffice-PflichtSeit einigen Wochen ist die Homeoffice-Pflicht nun aufgehoben. Die Pflicht bestand seit dem 25. Januar und hatte es zum Ziel, Arbeitnehmer während der Arbeit und auf dem Arbeitsweg vor einer Corona-Infektion zu schützen. Im Juni arbeiteten in Deutschland rund 10,5 Millionen Beschäftige im Homeoffice – doch nun hat es die Bundesregierung möglich gemacht, wieder ins Büro zurückzukehren. Viele Menschen fragen sich jetzt natürlich, wie der neue Arbeitsalltag aussehen wird, welche neuen Regeln zu beachten sind und ob man sich im Büro sicher fühlen kann.
Was ändert sich nun und wie gestaltet sich die Rückkehr in das Büro?Die Homeoffice-Pflicht war von der Bundesregierung als Notbremse gedacht und wurde nun aufgehoben. Dadurch steht es Arbeitgebern nun grundsätzlich frei, ihre Mitarbeiter zurück ins Büro zu beordern. Zu beachten gilt, dass Homeoffice-Vereinbarungen, die bereits vor der staatlich bestimmten Pflicht geschlossen wurden, auch weiterhin Bestand haben. Darüber hinaus wollen viele Unternehmen ihren Mitarbeitern auf freiwilliger Basis einen Verbleib im Homeoffice ermöglichen. Das Arbeiten von zu Hause aus hatte sich für viele als positive Lösung erwiesen, an der man gerne auch weiterhin festhalten möchte, während andere Arbeitgeber ihre Mitarbeiter wiederum zurück ins Büro holen. Die meisten Firmen lassen diesen Prozess jedoch langsam angehen. Viele Betriebe denken auch über ein Hybrid-Modell nach, bei dem die Mitarbeiter einige Tage ins Büro kommen und an anderen Tagen von zu Hause arbeiten.
Wollen viele Arbeitnehmer wieder zurück ins Büro?Die Angst vor Ansteckungen und einer vierten Welle ist bei der Bevölkerung nach wie vor hoch und man möchte vermeiden, täglich aus dem Haus zu müssen. Unter den Arbeitnehmern sind die Meinungen deshalb unterschiedlich. Während einige Menschen es gar nicht abwarten können wieder ins Büro zurückzukehren, erwägen andere sogar ihre Stellung aufzugeben, wenn sie an den Arbeitsplatz zurückbeordert werden. Die Befürworter der Rückkehr ins Büro vermissen oft den direkten Kontakt zu den Kollegen und die Teamarbeit. Für viele Arbeitnehmer macht es die familiäre Situation zudem schwer, sich daheim auf die Arbeit zu konzentrieren. In einer kleinen Wohnung mit Kindern kann es oft schwer sein, einen ruhigen Platz zum Arbeiten zu finden. Auch verschwimmen die Grenzen zwischen Arbeit und Privatleben und man fühlt sich ständig unter Arbeitsstress. Wer hingegen nicht zurückkehren möchte, hat sich in der Regel zu Hause gut eingerichtet und kann effizient arbeiten.
Was darf der Arbeitgeber nun anordnen?Aus rechtlicher Sicht kann der Arbeitgeber die Rückkehr ins Büro anordnen. Ausnahmen bestehen nur dann, wenn es eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Arbeit im Homeoffice gibt, die über die gesetzliche Maßnahme hinausgeht. Jedoch sind Arbeitgeber auch weiterhin dazu verpflichtet, den Mitarbeitern einen sicheren Arbeitsplatz zu bieten. So können Mitarbeiter nur dann zurückgerufen werden, wenn diese Voraussetzungen am Arbeitsplatz erfüllt sind.
Welche Schutzmaßnahmen muss der Arbeitgeber treffen?Der Infektionsschutz muss auch weiterhin aufrechterhalten werden. Daher muss der Arbeitgeber auch weiterhin Schutzmaßnahmen treffen, wenn die Mitarbeiter vor Ort arbeiten. Dazu gehört es beispielsweise, dass zwei Tests pro Woche angeboten werden müssen. Diese Maßnahme gilt besonders für solche Personen, die noch nicht geimpft sind. Darüber hinaus muss die gleichzeitige Nutzung betrieblicher Räume auf ein Minimum reduziert werden. Abstandsregeln und Trennwände sollen direkt Kontakte so weit wie möglich reduzieren. Wo das nicht möglich ist, müssen Masken zur Verfügung gestellt werden.
FazitAuch wenn die Homeoffice-Pflicht aufgehoben wurde, so bedeutet das lange noch nicht, dass die Corona-Krise vorüber ist. Das müssen auch Arbeitgeber bedenken, wenn sie ihre Mitarbeiter zurückrufen. Die Ausarbeitung neuer Hybrid-Modelle könnten in vielen Fällen eine Lösung sein, die unseren Arbeitsalltag vielleicht für immer verändern kann.
Pressemitteilung: Jobware
MAGDEBURG / PADERBORN, 21. Juni 2022
Was wäre, wenn es weltweit mehr weibliche Streitkräfte gäbe? Hätte ein höherer Frauenanteil in der Armee die Situation in der Ukraine oder etwaige Kriegsverbrechen verhindert? Wie rücksichtslos würden Frauen zivile Personen und Einrichtungen wie Schulen oder Krankenhäuser angreifen?
Eine aktuelle Umfrage unter 8.166 Studierenden an deutschen Hochschulen zeigt jedenfalls, dass der akademische Nachwuchs großes Vertrauen in die weibliche Wehr- und Entscheidungsfähigkeit hat. Die neu entfachte Diskussion um die Wiedereinführung der Wehrpflicht hierzulande wird daher an eine klare Bedingung geknüpft: Die Befürworter der Wehrpflicht (32, 5 Prozent) verlangen mehrheitlich ein gendergerechtes Konzept. 83 Prozent von ihnen fordern, dass die Wehrpflicht auch für Frauen gilt. Das eher klassische Rollenbild mit ausschließlich Männern im Dienst an der Waffe scheint ausgedient zu haben.
Aktuell zählt die Bundeswehr rund 24.000 aktive Soldatinnen und 160.000 Soldaten (Stand: April 2022). Ginge es nach dem akademischen Nachwuchs in Deutschland, der im Rahmen einer Erhebung von UniNow (Hochschul-App für mehr als 480.000 Studierende aller Fachrichtungen) befragt wurde, könnte der geschlechtergerechte Wehrdienst diese Schieflage sehr schnell beenden.
Aber es gibt nicht nur Befürworter: Insgesamt sprechen sich unter dem Eindruck der aktuellen Lage etwa die Hälfte der Studierenden (54, 6 Prozent) gegen die Wiedereinführung des Wehr- bzw. Zivildienstes aus. Frauen und Männer, die in den Schützengraben ziehen, sollen sich ihrer Meinung nach bewusst für diese berufliche bzw. gesellschaftliche Ausrichtung entscheiden.
Die Ukraine hat im europäischen Vergleich den höchsten Frauenanteil im Militär – ein Qualitätsmerkmal ihrer ruhmreichen Widerstandskraft? Zumindest ein Verteidigungsmodell, über das es sich aus den Blickwinkeln der Effizienz, der Gendergerechtigkeit und der Ethik auch in Deutschland nachzudenken lohnt.
***
UniNow, Marktführer unter den deutschen Hochschul-Apps, geht dank des direkten Zugangs zum akademischen Nachwuchs diesen und anderen Fragen in den Themenfeldern Studium & Karriere gemeinsam mit der Jobbörse Jobware.de nach. Die App UniNow stellt wichtige studienrelevante Informationen wie Stundenpläne, Notenspiegel und E-Mails gebündelt auf einer TÜV-zertifizierten und datenschutzkonformen Plattform kostenfrei bereit.
***
Mittels UniNow-Feed wurden im Rahmen einer repräsentativen Umfrage (03/2022) mehr als 480.000 Studierende bundesweit bezüglich ihrer Einstellung zur Wiedereinführung des Wehr- bzw. Zivildienstes befragt. Hierbei kamen 8.166 Antworten zustande. Aufgrund ihrer einzigartigen Reichweite unter Studierenden aller Fachrichtungen kann die Campus-App UniNow (www.uninow.de) ein umfassendes Stimmungsbild zeichnen. Weiterführende Informationen unter: www.uninow.de
Bei der Vielzahl an Online-Jobbörsen in Deutschland ist es für Jobsuchende und Arbeitgeber nicht immer leicht, die passende zu finden. Abhilfe verspricht der Jobbörsencheck von PROFILO, der die Qualität der Jobbörsen jährlich aus Sicht von Bewerbenden und Unternehmen prüft und auszeichnet. Auch 2022 kann sich meinestadt.de wieder Platz 1 für die höchste Weiterempfehlungsrate von Bewerbenden sichern.
Die Ergebnisse des Jobbörsenchecks wurden zum Stichtag 01.08.2022 auf Grundlage von über 72.000 online erhobenen Bewerber- und über 19.000 Arbeitgeberbewertungen ausgewertet.
Bewerberurteil: Zufriedenheit und Weiterempfehlung topMit einer Zufriedenheitsbewertung von 5,24 von 7 Punkten und einer Weiterempfehlungsrate von 91 Prozent in der Kategorie der großen Generalistenjobbörsen erwies sich meinestadt.de in diesem Jahr wieder als Favorit der Bewerbenden. Bei der Zufriedenheit platzierte sich meinestadt.de auf Rang 2 knapp hinter Stepstone (5,27 Punkte), bei der Weiterempfehlungsrate liegen die beiden Jobbörsen gleichauf auf dem ersten Platz.
Arbeitgeber profitieren von hoher Akzeptanz unter Bewerbenden“Die erneut hohe Weiterempfehlungsrate von über 90 % zeigt, wie etabliert und akzeptiert unser Jobportal unter Bewerbenden ist”, sagt Mark Hoffmann, CEO von meinestadt.de. “Gerade im immer enger werdenden Fachkräftemarkt ist das wettbewerbsentscheidend. Davon profitieren auch unsere Kunden auf Arbeitgeberseite.“
Über meinestadt.deBei meinestadt.de finden Nutzer:innen lokale Informationen und Angebote rund um Jobs, Immobilien, Auto und Freizeit gebündelt für jeden Ort in Deutschland. Seit Gründung 1996 ist meinestadt.de für Suchende und Anbietende in allen 11.000 Städten und Gemeinden das “Eingangsportal” ins Internet. Das Unternehmen beschäftigt über 200 Mitarbeiter:innen am Hauptsitz in Köln sowie deutschlandweit. Als Teil von Axel Springer gehört meinestadt.de zu einem der größten Digitalverlage Europas. Mehr unter www.meinestadt.de.
Düsseldorf, 10/01/2024Im Wettbewerb um die besten Talente wird Gehaltstransparenz seitens der Unternehmen immer wichtiger. Einer aktuellen Studie der digitalen Recruiting-Plattform The Stepstone Group zufolge würden sich 9 von 10 Befragten eher auf einen Job bewerben, wenn das künftige Einkommen von Anfang an offengelegt wird. 6 von 10 haben demnach sogar auf die Bewerbung für eine eigentlich passende Stelle verzichtet, weil es keine Informationen zum Gehalt gab. Für die Erhebung wurden rund 5.700 Menschen in Deutschland befragt.
„Wir beobachten seit Jahren, dass Gehaltstransparenz für die Menschen immer bedeutsamer wird“, sagt Dr. Tobias Zimmermann, Arbeitsmarktexperte bei The Stepstone Group. „Darum haben wir auf Stepstone.de schon Anfang 2021 Gehaltsspannen in Stellenanzeigen eingeführt. Dort sehen wir aus erster Hand, dass diese Information oftmals ausschlaggebend dafür ist, ob es wirklich zu einer Bewerbung kommt“, erläutert er. „Wer kein Gehalt angibt, verspielt in Zeiten der Arbeiterlosigkeit wertvolles Potenzial. Unternehmen können es sich nicht leisten, durch fehlende Gehaltsangaben auf passende Kandidat*innen zu verzichten.“
Der Stepstone Gehaltsreport 2024 ergab zudem, dass das Bruttomediangehalt in Deutschland bei 43.750 Euro liegt. Das heißt, es gibt exakt gleich viele Gehälter, die niedriger und die höher als das Mediangehalt liegen. Ausgewertet wurden mehr als 920.000 Gehaltsdaten. Die Erhebung ist repräsentativ im Hinblick auf Alter, Geschlecht, Hochschulabschluss, Wirtschaftssektor und geographischer Verteilung auf die Bundesländer.
Regionale Gehaltsunterschiede werden zum Beispiel angesichts des Ost-West-Gefälles von mehr als 17 Prozent deutlich. Hamburg und Hessen führen die Gehalts-Tabelle an, Schlusslicht ist Sachsen-Anhalt. Das Mediangehalt von Männern beläuft sich auf rund 45.750 Euro und das von Frauen auf rund 40.000 Euro. Das Gender Pay Gap entspricht 12,4 Prozent. Bereinigt beträgt die Entgeltlücke zwischen den Geschlechtern 5,5 Prozent.
Die wichtigsten Ergebnisse des Gehaltsreports auf einen Blick:
Berufsgruppen: Ärzt*innen sind Spitzenverdienende
Ärzt*innen stehen erneut an der Spitze der Gehaltstabelle. Im Gehaltsreport 2024 erzielen sie ein Bruttomediangehalt von 94.750 Euro.Danach folgen die Berufsgruppen Banken & Versicherungen (57.000 Euro), Ingenieur*innen (56.000 Euro) und Unternehmensberater*innen (54.000 Euro).Angestellte im Groß- und Einzelhandel (35.750 Euro) und im Gastgewerbe (35.500 Euro) verdienen im Berufsgruppenvergleich am wenigsten.
Branchen: Banken und Pharma mit hohen Gehältern, Großunternehmen besonders attraktiv
Gerade Banken locken mit hohen Gehältern und einem Bruttomediangehalt von 63.250 Euro. Danach folgt die Luft- und Raumfahrtindustrie (57.750 Euro) und die Pharmabranche (57.250 Euro). Aber auch die Versicherungsbranche (56.000 Euro) ist in den Top fünf.Die Schlusslichter sind das Gastgewerbe (35.000 Euro), Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Gartenbau (36.000 Euro) sowie die Freizeit-, Touristik-, Kultur- & Sportbranche (38.000 Euro).Je größer das Unternehmen, desto höher das Gehalt. In großen Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden wartet ein Bruttomediangehalt von 53.500 Euro. Beschäftigte bei Arbeitgeber mit bis zu 50 Beschäftigten erzielen 38.500 Euro.
Gender Pay Gap: Frauen verdienen rund 12 Prozent weniger
Vollzeit arbeitende Frauen verdienen mit einem Mediangehalt von 40.000 Euro 12,4 Prozent weniger als Männer (45.750 Euro).
Klammert man Einflussfaktoren wie das Alter, die Branche, den Beruf, die Ausbildung, die Berufserfahrung, die Unternehmensgröße, das Bundesland, die Stadt und die Personalverantwortung auf das Gehalt von Männern und Frauen aus, liegt der bereinigte Gender Pay Gap allerdings nur noch bei 5,5 Prozent.
Region: Gehälter in Hamburg und Hessen rund 10 Prozent über dem Schnitt, Ost-West-Gefälle bei etwa 17 Prozent
Die alten Bundesländer führen das Ranking an: In Hamburg ist das Gehalt mit 49.750 Euro am höchsten. Den zweiten Platz belegt Hessen mit 47.500 Euro, gefolgt von Baden-Württemberg mit 47.000 Euro. Schlusslichter sind Sachsen-Anhalt (36.500 Euro), Mecklenburg-Vorpommern (36.500 Euro) und Thüringen (37.000 Euro).Insgesamt beträgt das Ost-West-Gefälle 17,2 Prozent (ohne Berlin) bei 37.250 Euro in Ostdeutschland und 45.000 in Westdeutschland.Bei den Großstädten stechen München (56.250 Euro) und Stuttgart (54.500 Euro) heraus. Es folgen Frankfurt am Main (53.250 Euro) und Wiesbaden (53.500 Euro).
Bildung: Hochschulabschluss und Personalverantwortung sorgen für Gehaltsvorteil
Ein Hochschulabschluss führt zu einem höheren Bruttomediangehalt: Akademiker*innen verdienen 57.500 Euro, was etwa 33 Prozent mehr ist als das Gehalt ihrer Kolleg*innen ohne Studienabschluss (41.000 Euro).Führungskräfte erhalten ein fast 20 Prozent höheres Gehalt: Arbeitnehmer*innen mit Personalverantwortung verdienen 50.000 Euro, was deutlich über dem Gehalt der Beschäftigten ohne Personalverantwortung liegt (41.000 Euro).Berufserfahrung wirkt sich positiv auf das Gehalt aus: Während Berufseinsteiger*innen ein Gehalt von 38.250 Euro erzielen, steigt es nach mehr als 11 Jahren auf 48.000 Euro.
Die Gehaltsangaben sind in der Pressemeldung zugunsten einer besseren Lesbarkeit gerundet.
Weitere Informationen:
Der Stepstone Gehaltsreport 2024 zum Download und weitere Informationen und Einordnungen für Arbeitgeber und Führungskräfte: https://www.stepstone.de/e-recruiting/gehalt-deutschland/
Informationen und Einordnungen für Arbeitnehmer*innen und Bewerber*innen: https://www.stepstone.de/magazin/gehaltsvergleich
Über den Stepstone Gehaltsreport 2024
Der Stepstone Gehaltsreport 2024 basiert auf einer der größten Gehaltsdatenbanken in Deutschland mit Gehaltsangaben nach Ort und Region, Berufsgruppe, Branche, Berufserfahrung und vielem mehr. Der Gehaltsreport 2024 sind repräsentativ für die Erwerbsbevölkerung auf Bundes- und Landesebene nach den Kriterien Alter, Geschlecht, Hochschulabschluss und Wirtschaftssektor. Die Gehaltsangaben sind nicht direkt mit denen aus den Vorjahren vergleichbar. Dies resultiert aus Veränderungen in der Auswertungsmethodik und der Zusammensetzung der Stichprobe.
Zu Datenbasis und Methodik
Für den Gehaltsreport 2024 wurden 921.973 Vergütungsdaten ausgewertet, die im Zeitraum Januar 2021 bis November 2023 erhoben wurden. Davon stammen 65 Prozent von Männern und 30 Prozent von Frauen. Der Anteil von Beschäftigten mit Personalverantwortung beträgt 31 Prozent. Alle Gehaltsdaten sind in Euro angegeben, auf die nächsten 250 € gerundet und weisen den Median des Gehaltsniveaus im Jahr 2023 aus, sofern nicht anders angegeben. Die Daten beziehen sich auf das Bruttojahresgehalt inklusive Boni, Provisionen, Prämien etc. Sie basieren auf erhobenen Gehaltsinformationen von Vollzeitbeschäftigten.
Die Datenbasis für die Studie wurde aus den Vergütungsdaten der Stepstone Datenbank zusammengestellt. Die Daten werden mithilfe des Stepstone Gehaltsplaners auf Stepstone.de erhoben und wissenschaftlich analysiert. Sämtliche Daten wurden von unseren Vergütungsberater*innen geprüft und einer Gewichtung unterzogen.
Was ist das Mediangehalt? Und was unterscheidet es vom Durchschnittsgehalt?Der Durchschnitt wird berechnet, indem alle Werte summiert und danach durch die Anzahl der Datensätze geteilt wird. Der Durchschnittswert kann durch extrem hohe oder niedrige Werte beeinflusst werden. Zur besseren Einordnung des Durchschnittswertes hilft deshalb ein Vergleich mit dem Median. Der Median ist der Wert, der genau in der Mitte aller Werte liegt. Das heißt, es gibt exakt gleich viele Gehälter, die niedriger und die höher sind als das Mediangehalt.
Gender Pay GapDer angegebene Gender Pay Gap beschreibt die unbereinigte Entgeltlücke, bei der viele gehaltsrelevante Parameter wie Berufserfahrung und Bildungshintergrund vermischt werden. Der unbereinigte Wert vergleicht die männlichen und weiblichen Beschäftigten in ihrer Gesamtheit miteinander. Er ist als Differenz des Jahresgehaltes zwischen Männern und Frauen im Verhältnis zum Gehalt der Männer zu verstehen.
Ein Großteil der Gehaltsunterschiede zwischen Männern und Frauen lässt sich jedoch durch andere Einflussfaktoren erklären (z.B. Alter, die Branche, den Beruf, die Ausbildung, die Berufserfahrung, die Unternehmensgröße, das Bundesland und die Stadt und die Personalverantwortung). Berücksichtigt man diese Faktoren in einem Rechenmodell, ergibt sich der bereinigte Gender Pay Gap. Er kann als die Gehaltsdifferenz zwischen zwei Personen interpretiert werden, die in allen berücksichtigten Merkmalen außer dem Geschlecht identisch sind.
Über die Stepstone-Befragung zu Gehältern und Gehaltstransparenz 2023/2024Wie zufrieden sind Arbeitnehmer*innen in Deutschland mit ihrem Gehalt? Können sie ihren Marktwert einschätzen? Und wie transparent gehen sie mit dem Thema Gehalt um? Stepstone hat im November 2023 zu diesen und weiteren Themen rund 5.700 Beschäftigte, darunter ca. 1.200 Führungskräfte, in Deutschland befragt. Die Befragung ist repräsentativ für die deutsche Erwerbsbevölkerung nach Alter, Geschlecht und Bildung.



