Arbeitgeber werden – was Unternehmer wissen sollten
Wer allein gegründet hat und stabile Erfolge verbuchen kann, wird sich früher oder später die Frage stellen, ob und wie er mit seinem Unternehmen wachsen möchte. Ist die Nachfrage am Produkt oder der Dienstleistung hoch und die Tendenz steigend, ist es naheliegend, Arbeitgeber zu werden und Mitarbeiter einzustellen. Wir erklären, was es zu beachten gilt, um gute Mitarbeiter zu finden und langfristig zu binden, welche Formalitäten angehende Arbeitgeber einhalten müssen und welche Fördermittel ihnen zustehen.
Gute Mitarbeiter sind entscheidend für den Unternehmenserfolg
Arbeitgeber werden: Zum einen gilt es, den Rechtsweg einzuhalten, Zuschüsse zu beantragen und sich auf die Suche nach passenden Mitarbeitern zu machen. Doch um als Arbeitgeber mit dem Unternehmen erfolgreich zu bleiben, kommt es nicht zuletzt darauf an, ein guter Arbeitgeber zu werden. Mit attraktiven Stellenangeboten kann man die Besten der Besten ins Boot holen und motivierte Mitarbeiter langfristig binden. Wer Arbeitgeber werden will, muss fortan nicht nur seine Produkte und Dienstleistungen bewerben, sondern auch das Unternehmen an sich, das Unternehmen als Arbeitsplatz. Die Anwerbung und Bindung von Spitzenkräften sind eine wesentliche Voraussetzung für das Wachstum Ihres Unternehmens. In diesem Sinne sollte das Ziel, nicht nur Arbeitgeber, sondern bevorzugter Arbeitgeber zu werden.
Das macht einen bevorzugten Arbeitgeber aus
Bei Bewerbern sehr gefragte Unternehmen, in denen die Mitarbeiter gerne zur Arbeit kommen, werden als bevorzugte Arbeitgeber bezeichnet. Ein bevorzugter Arbeitgeber zu sein bedeutet, ein positives Arbeitsumfeld zu schaffen, eine Marke aufzubauen, mit der sich die Mitarbeiter identifizieren können und eine Arbeitskultur zu etablieren, in der es Freude bereitet, produktiv zu sein.
Auch kleine Arbeitgeber können zu bevorzugten Arbeitgebern werden, indem sie eine gute Arbeitsatmosphäre schaffen und bestimmte Werte vertreten. Wichtig ist natürlich auch und vor allem eine faire Bezahlung der Mitarbeiter.
Gute Mitarbeiter finden und binden
Wer Arbeitgeber werden möchte, sollte sich in einem ersten Schritt überlegen, wie er sich den idealen Mitarbeiter vorstellt. Wird jemand gesucht, der mit der Vision des Unternehmens übereinstimmt und diesem beim Wachsen hilft? Oder ist ein Mitarbeiter gewünscht, der angelernt werden soll und dem man als Arbeitgeber dabei hilft, sich beruflich weiterzuentwickeln? Als Arbeitgeber muss man sich bewusst sein, dass man nicht alles für jeden sein kann. Doch wer von Anfang an die richtigen Mitarbeiter einstellt, kann sie auf ihrem Weg zur Beförderung unterstützen, wenn das Unternehmen für weitere Führungskräfte bereit ist. Vielleicht wird aber auch ein Spezialist gebraucht, der das Unternehmen mit bereits vorhandenen Kenntnissen und Fähigkeiten voranbringt, die dem Arbeitgeber selbst fehlen.
Wer eine Vorstellung von seinem idealen Mitarbeiter hat, muss nun herausfinden, was potenzielle Kandidaten von einem Unternehmen erwarten. Ein Spezialist wird vor allem auf ein entsprechendes Gehalt setzen. Darüber hinaus wird er die Möglichkeit schätzen, möglichst eigenverantwortlich in flachen Hierarchien arbeiten zu können.
Ein Berufseinsteiger hingegen wird die Chance, Fortbildungen und Seminare besuchen zu dürfen, zu würdigen wissen. Grundsätzlich werden Vergünstigungen und besondere Angebote das Unternehmen als Arbeitgeber attraktiver machen. Vergünstigungen für Pendler, ein E-Bike-Leasing, die Tankkarte oder der Firmenwagen sind beliebte Extras. Auch Rabatte auf die im Unternehmen hergestellten oder verkauften Produkte sind bei Mitarbeitern beliebt, ebenso wie Abonnements für bestimmte Apps, vergünstigte Mitgliedschaften im Fitnessstudio oder Wellnessangebote.
Mehr Flexibilität für mehr Produktivität
Immer mehr Arbeitnehmer wünschen sich von ihrem Arbeitgeber Flexibilität, um Arbeit, Familienleben, Freizeit und persönliche Verpflichtungen besser organisieren zu können. Flexible Arbeitszeiten und die Option, zumindest tageweise im Homeoffice zu arbeiten, machen einen Arbeitsplatz attraktiver. Auch der Arbeitgeber hat etwas davon. Starre Arbeitszeiten führen oft zu weniger Produktivität und zu einem bloßen Absitzen der Arbeitszeit. Wer sich als Arbeitgeber entgegenkommend und flexibel zeigt, wird mit effizient arbeitenden Mitarbeitern belohnt.
Arbeitnehmersuche
Wer den passenden Mitarbeiter sucht, sollte alle Möglichkeiten ausschöpfen, sich aber vor allem auf die branchenspezifischen Plattformen konzentrieren. Mit einer gezielten Herangehensweise findet man geeignete Kandidaten. Einige bewährte Methoden sind:
- Ausschreibungen und Suche auf Online-Jobbörsen
- Ausschreibung auf der Unternehmenswebsite
- Ausschreibungen und Suche in den Sozialen Medien
- Einsatz von Personalvermittlern und Headhuntern
- Der Besuch von Fachmessen
- Ausschreibungen an Universitäten und Bildungseinrichtungen
- Persönliche Empfehlungen
- Einsatz von Online-Netzwerke und Online-Foren
Formalitäten und Unterlagen
Ist der Traummitarbeiter gefunden, muss sich der angehende Arbeitgeber um die notwendigen Formalitäten kümmern, die es im Einstellungsprozess zu beachten gilt. Arbeitgeber müssen bestimmte gesetzliche Vorgaben einhalten. Wer Arbeitgeber werden will, benötigt zunächst eine Betriebsnummer. Diese ist unverzichtbar für den weiteren Einstellungsprozess und kann online bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden. Der Arbeitsvertrag kann theoretisch auch mündlich geschlossen werden, sollte im Idealfall aber immer verschriftlicht werden, um Missverständnissen oder gar Rechtsstreitigkeiten vorzubeugen. Neben dem Arbeitsvertrag müssen weitere Unterlagen beschafft werden.
Folgende Unterlagen benötigt der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer:
- Die Sozialversicherungsnummer: Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer bei der Sozialversicherung anmelden.
- Die Steueridentifikationsnummer: Diese Nummer wird benötigt, um die Lohnsteuer und andere steuerliche Abzüge korrekt abführen zu können.
- Krankenversicherungsnachweis: In Deutschland ist die Krankenversicherung obligatorisch. Der Arbeitgeber benötigt Informationen über die Krankenversicherung des Arbeitnehmers, um ihn bei der zuständigen Krankenkasse anzumelden und den Arbeitgeberanteil korrekt abführen zu können.
- Bankverbindung: Das Gehalt wird regelmäßig an die vom Arbeitnehmer angegebene Bankverbindung überwiesen.
- Branchenspezifische Nachweise: In einigen Berufen wie im Gesundheitswesen oder in der Gastronomie kann es erforderlich sein, dass der Arbeitnehmer spezielle Nachweise vorlegen muss.
- Arbeits- oder Aufenthaltserlaubnis: Wird ein ausländischer Mitarbeiter eingestellt, benötigt der Arbeitgeber zudem Nachweise über die Arbeits- oder Aufenthaltserlaubnis.
- Unterlagen zu vermögenswirksamen Leistungen
Es ist übrigens ein entscheidender Unterschied, ob ein Mitarbeiter oder ein Auszubildender eingestellt wird. Ausschließlich Unternehmen mit einem entsprechenden Befähigungsnachweis dürfen Auszubildende einstellen. Einen Arbeitnehmer darf hingegen jeder Selbstständige mit Betriebsnummer beschäftigen.
Zuschüsse für Selbstständige und Förderung von Arbeitsplätzen
Wer ein Unternehmen gründet und sich selbstständig macht, hat Anspruch auf unterschiedliche Förderungen und Zuschüsse. Es gibt Zuschüsse für Selbstständige zur Gründung, zur Digitalisierung und zur Energieeffizienz. Aber auch Unternehmer, die zu Arbeitgebern werden und neue Arbeitsplätze schaffen, können von Zuschüssen profitieren. Vor allem junge Unternehmen haben die Option, auf Fördergelder als „Belohnung“ für die Schaffung neuer Arbeitsplätze zurückzugreifen. Dies betrifft meist Betriebe, die noch weniger als 24 Monate im Geschäft sind. Eine Förderung zur Schaffung von Arbeitsplätzen kann sich auf bestimmte Branchen oder Regionen beziehen. Es lohnt sich, sich vor der Einstellung von Mitarbeitern über die Möglichkeiten zu informieren. Entsprechende Informationen erhält man bei den Landesbanken und Landes-Förderinstituten, in den Landesministerien sowie bei den Städte- und Gemeindeverwaltungen.
Zudem fördert die Agentur für Arbeit die Einstellung von Mitarbeitern in Form von Lohnkostenzuschüssen. Diese Zuschüsse sind in der Regel an eine bestimmte Person bzw. an Personengruppen gebunden. So gibt es einen Eingliederungszuschuss für förderungsbedürftige Arbeitnehmer. Als förderbedürftig gelten Langzeitarbeitslose, behinderte und schwerbehinderte Menschen sowie ältere Arbeitnehmer über 50 Jahre. Neben den Eingliederungszuschüssen gibt es Zuschüsse im Bereich Ausbildung und Weiterbildung.