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Das Coronavirus zwingt zahlreiche Mitarbeiter dazu, von Zuhause aus zu arbeiten. Auch Recruiter im Personalwesen sind hier keine Ausnahme. Aber wie funktioniert das Arbeiten im Home-Office für einen Recruiter und welche Herausforderungen ergeben sich? Wie können digitale Tools bei der erfolgreichen Mitarbeitersuche behilflich sein?Wie funktioniert das Arbeiten im Home-Office bei Recruitern?
Der Recruiter übernimmt in einem Unternehmen primär die Organisation rund um die Ausschreibung und Deckung der zu besetzenden Stellen. Er erstellt ansprechende Jobinserate für ausgewählte Jobbörsen und sucht mit Hilfe von Online-Jobbörsen und Printmedien nach geeigneten Arbeitskräften. Der Recruiter ist in den meisten Fällen die erste Kontaktperson zwischen einem Unternehmen und einem Bewerber. Neben diesen „klassischen“ Aufgabenbereichen ist der Recruiter zudem für den Besuch oder die Organisation von Jobmessen zuständig, sowie für Active-Sourcing, Networking und teilweise auch für Tätigkeiten, die den Bereich Personalmarketing umfassen. Im Grunde genommen lässt sich Dank der zunehmenden Digitalisierung ein Großteil dieser Tätigkeiten auch aus dem Home-Office erledigen, sodass sich zunächst einmal nicht allzu viel für den Recruiter ändert. Lediglich auf Messebesuche, die Teilnahmen an Seminaren sowie persönliche Treffen mit Bewerbern müssen Recruiter derzeit verzichten.Welche Herausforderungen ergeben sich dadurch für Personalabteilungen?
Für die Personalabteilung ergeben sich neben einigen Chancen auch mehrere Herausforderungen. So muss zunächst durch die Verantwortlichen sichergestellt werden, dass jeder Mitarbeiter über das notwendige Inventar bzw. die nötige Betriebsausstattung verfügt, um die Aufgaben fristgerecht im Home-Office erledigen zu können. Darüber hinaus entfallen persönliche Vorstellungsgespräche in der Regel gänzlich, was dazu führen kann, dass sich die persönlichen Eigenschaften bestimmter Bewerber nicht vollumfänglich herauskristallisieren lassen, denn es ist natürlich deutlich leichter für einen Recruiter, gewisse Soft-Skills wie die Kommunikationsfähigkeit, das Charisma oder die Präsentationsstärke des Bewerbers in einem persönlichen Gespräch zu erfahren. Die letzte und zugleich größte Herausforderung besteht für die Personalabteilung darin, trotz fehlendem persönlichen Kontakt die passenden Rahmenbedingungen für einen reibungslosen Ablauf des Bewerbungsprozesses zu schaffen, um die Stelle dem geeignetsten Mitarbeiter anzubieten.Wie werden Vorstellungsgespräche geführt?
Da Face-to-Face Gespräche derzeit kaum durchgeführt werden, müssen sich Bewerber und Recruiter auch mit einer etwas anderen Art des Vorstellungsgesprächs vertraut machen. So kann das erste persönliche Kennenlernen etwa per Online-Videokonferenz abgehalten werden. Ein solches Meeting über Programme wie „Microsoft Team“, „Skype“ oder „Zoom“ hat für den Recruiter selbstverständlich den Vorteil, dass der Gesprächspartner live am Bildschirm Rede und Antwort steht, womit trotz Distanz ein direktes und deutlich besseres Kennenlernen möglich. Alternativ kann auch ein Telefoninterview durchgeführt werden. Allerdings dient ein solches Telefonat eher dem ersten kurzen Kennenlernen, denn es lässt kaum eine genaue Einschätzung der Fähigkeiten und die Körpersprache des Gesprächspartners zu. Darüber hinaus sind virtuelle Assessment-Center eine hervorragende Möglichkeit, einen tiefen Einblick in das Können und das Wissen der Bewerber zu erhalten. Hierzu füllen die Kandidaten beispielsweise Fragebogen in einem Onlineportal zu ihren kognitiven Fähigkeiten, zu ihrer Persönlichkeit und ihrem fachlichen Wissen aus. Dies erlaubt dem Recruiter ein deutlich besseres Bild über die verschiedenen Bewerber.Welche neuen Chancen und Möglichkeiten ergeben sich durch den Einsatz digitaler Tools für Recruiter?
Die digitalen Tools, die sich sowohl zu Marketingzwecken als auch für die Personalsuche hervorragend einsetzen lassen, sind äußerst vielseitig. So lassen sich Videokonferenzen beispielsweise mit einem der oben genannten Tools durchführen. Durch die digitalen Techniken hat sich auch die Reichweite der Personalsuche um ein Vielfaches vergrößert. Begriffe wie Mobile Recruiting, Active Sourcing und Employer Branding ermöglichen es dem Recruiter viele mögliche Bewerber schnell und einfach zu erreichen. Auch durch Konzepte wie modernes Social Media Recruiting können Personalverantwortliche optimal auf das eigene Unternehmen aufmerksam machen und auch in Corona-Zeiten effektiv einem Fachkräftemangel im eigenen Unternehmen vorbeugen.
Fazit
Wer als Recruiter im Home-Office arbeitet, muss ähnliche Aufgaben übernehmen, wie auch im Büro. Allerdings erfordert die Suche von neuen Mitarbeitern eine gute Menschenkenntnis, wenn sie ausschließlich per Internet oder Telefon stattfinden kann. Wer hier mit den modernen digitalen Tools arbeitet, kann grundsätzlich schneller geeignete Kandidaten ausmachen und damit einem Mangel an geeignetem Personal effektiv vorbeugen.
Die Pflegebranche befindet sich im Wandel. Mit dem Pflegeberufegesetz ist im Jahr 2020 ein neues Berufsbild entstanden: die generalistische Pflegeausbildung. Diese fasst die bisherigen Pflegefachberufe „Gesundheits- und Kinderkrankenpflege“, „Gesundheits- und Krankenpflege“ sowie „Altenpflege“ zu einem Berufsbild zusammen. Die neue Pflegeausbildung zum Pflegefachmann oder zur Pflegefachfrau vermittelt den Auszubildenden die notwendigen Kompetenzen zur Pflege von Menschen. Die ausgebildeten Pflegefachkräfte sind anschließend flexibel in allen Versorgungsbereichen einsetzbar.
Eine Ausbildung für Kranken-, Kinderkranken- und AltenpflegeWer zuvor in der Pflegebranche arbeiten wollte, musste sich für die Krankenpflege, die Kinderkrankenpflege oder die Altenpflege entscheiden. Es handelte sich um drei unterschiedliche Ausbildungen. Am 1. Januar 2020, mit dem neuen Pflegeberufegesetz, wurden diese drei Berufsbilder zu einer generalistischen Ausbildung zusammengeführt.
Ablauf der PflegeausbildungDie generalistische Pflegeausbildung hat eine Dauer von drei Jahren und schließt mit einer staatlichen Prüfung ab. Wie die bisherigen Ausbildungen gliedert sich die Ausbildung in theoretische Unterrichtseinheiten (mindestens 2.100 Stunden) und einen praktischen Ausbildungsteil (2.500 Stunden).
In den ersten beiden Jahren der Ausbildung sind sowohl die theoretischen als auch die praktischen Unterrichtsinhalte für alle Schüler/-innen gleich. Nach den beiden Jahren legen die Auszubildenden eine Zwischenprüfung ab. Um die Ausbildung fortführen zu können, müssen sie diese aber nicht zwingend bestehen.
In einigen Bundesländern gibt es die Möglichkeit, nach zwei Jahren in eine verkürzte Ausbildung zur Pflegehelferin oder zum Pflegehelfer zu wechseln. Im dritten Ausbildungsjahr starten dann alle Auszubildenden zunächst mit einem Einsatz in einer psychiatrischen Einrichtung.
Spezialisierungsmöglichkeiten während der AusbildungDie generalistische Pflegeausbildung ermöglicht es den künftigen Pflegefachmännern und -frauen, in allen Pflegebereichen zu arbeiten. Dennoch haben die Auszubildenden auch bei der neuen Pflegeausbildung Spezialisierungsmöglichkeiten. Wer sich für ein bestimmtes Gebiet interessiert, kann zum Beispiel durch die Wahl der Praxiseinrichtung bereits gewisse Kenntnisse in einem favorisierten Bereich erwerben. Hinzu kommen mögliche Vertiefungen. Im dritten Ausbildungsjahr können die Schüler/-innen die generalistische Ausbildung fortführen, sich für eine Vertiefung als Kinderkranken- und Gesundheitspfleger/-in entscheiden oder eine Vertiefung als Altenpfleger/-in auswählen.
In ersterem Fall schließt die Ausbildung mit dem Abschluss Pflegefachfrau/Pflegefachmann ab. In den anderen beiden Fällen erwerben die Auszubildenden die anerkannten Abschlüsse Altenpfleger/-in oder Kinderkrankenpfleger/-in. Natürlich ist auch hier ein Einsatz in einem anderen Pflegebereich später nicht ausgeschlossen.
Eine Entscheidung können die Auszubildenden diesbezüglich frühestens im letzten Drittel ihrer Pflegeausbildung treffen. Zu diesem Zeitpunkt haben sie bereits alle Pflegebereiche einmal durchlaufen und können sich nunmehr für eine Option entscheiden, die ihrer Eignung und ihren Interessen am ehesten entspricht.
Persönliche und formale VoraussetzungenDie neue Pflegeausbildung ist für alle geeignet, die
kommunikativ und offen sind und sehr gern im Team arbeiten zuverlässig, verantwortungsbewusst, einfühlsam und hilfsbereit sind gut und gerne mit Menschen jeden Alters umgehen bereit sind, sich stetig weiterzubilden.Ideal ist es auch, wenn bereits Erfahrungen im sozialen Bereich oder/und im Pflegebereich vorhanden sind. Neben den persönlichen Voraussetzungen spielen zudem einige formale Voraussetzungen eine Rolle. Dazu zählen:
gesundheitliche und persönliche Eignung Deutschkenntnisse in Wort und Schrift ein Realschulabschluss (mittlerer Abschluss) oder ein gleichwertiger Schulabschluss nach zehn Schuljahren (zum Beispiel der erweiterte Hauptschulabschluss) oder der Hauptschulabschluss nach insgesamt neun Schuljahren, einschließlich einer einjährigen Assistenz- oder Helferausbildung oder einer abgeschlossenen Berufsausbildung von mindestens zwei Jahren Dauer.Zusätzlich ist ein erweitertes Führungszeugnis vorzubringen, in dem es keine nennenswerten Eintragungen gibt.
Wie wird die neue Pflegeausbildung finanziert?Bis zum Jahr 2020 mussten Auszubildende in der Pflege in vielen Bundesländern noch Schulgeld zahlen. Die generalistische Pflegeausbildung ist für alle Auszubildenden kostenfrei. Darüber hinaus erhalten sie eine Ausbildungsvergütung.
Die Finanzierung der neuen Ausbildung erfolgt über einen sogenannten Ausgleichsfonds. Darüber hinaus ist sie durch ein spezielles Umlageverfahren gesichert. Sowohl das Land als auch die Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser zahlen in die Pflegeversicherung ein. Aus diesem Topf werden den Pflegeschulen die Kosten für die Ausbildung anteilig erstattet.
Welche Vergütung erhalten die Auszubildenden?
Die Höhe der Ausbildungsvergütung beläuft sich im ersten Ausbildungsjahr auf monatlich 1.165 Euro brutto. Im zweiten Ausbildungsjahr erhalten die Auszubildenden 1.230 Euro brutto und im dritten Jahr 1.330 Euro brutto pro Monat. Damit zählt die neue Pflegeausbildung zu den am besten bezahlten Ausbildungen in Deutschland.
Wenn sich ein Auszubildender nicht für den öffentlichen Dienst entscheidet, hängt dessen Ausbildungsgehalt vom jeweiligen Tarifvertrag ab. Dieser unterscheidet sich je nach Bundesland, Institution und Klinik, in der der Auszubildende seine Ausbildung absolviert.
Wichtig zu wissen: Eine Ausbildungsvergütung erhalten ausschließlich Schülerinnen und Schüler in der Erstausbildung. Umschüler/-innen werden über den Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit finanziert.
Sehr gute Berufschancen dank der generalistischen PflegeausbildungWer sich dazu entschließt, die generalistische Pflegeausbildung zu absolvieren, hat nach dem erfolgreichen Abschluss hervorragende Jobchancen. Aufgrund des vorherrschenden Personalmangels in der Pflegebranche ist der Bedarf an Pflegefachkräften bundesweit sehr hoch. Und dies wird sich auch in den nächsten Jahren kaum ändern.
Man könnte also sagen, dass das Berufsfeld Pflege krisen- und zukunftssicher ist. Angehende Pflegerinnen und Pfleger haben dabei nicht nur auf dem deutschen Markt gute Jobperspektiven, sondern auch auf dem internationalen Arbeitsmarkt. Wer auf der Suche nach einem Job im Pflegebereich ist, wird über Online-Jobbörsen schnell fündig.
Fazit: Die neue Ausbildung zur PflegefachkraftIn den letzten Jahren haben sich die Anforderungen an den Pflegebereich stark erhöht. Gefordert sich zunehmend interdisziplinäre Fähigkeiten und Kenntnisse. Aufgrund des demografischen Wandels gibt es immer mehr pflegebedürftige Menschen, sodass die Nachfrage nach Pflegefachkräften wächst. Dennoch herrscht ein Fachkräftemangel in der Gesundheits- und Pflegebranche.
Für Nachwuchstalente ist dies eine große Chance, in der Zukunftsbranche Fuß zu fassen. Denn auch in der Zukunft wird der Bedarf an Pflegefachkräften sehr groß sein. Um die heutigen und auch die künftigen Anforderungen an Pflegekräfte erfüllen zu können, war eine grundlegende Reformierung der Pflegeausbildung nötig. Die neue generalistische Pflegeausbildung, die im Rahmen des Pflegeberufegesetzes beschlossen wurde, ist vor diesem Hintergrund ein großer Fortschritt.
Die Reform der Pflegeberufe war wichtig, um die Branche zum einen für junge Menschen attraktiver zu machen und zum anderen eine zeitgemäße Pflegeausbildung sicherzustellen. Gefragt sind Generalisten, die ihre theoretischen und praktischen Kenntnisse aus den verschiedenen Pflegebereichen interdisziplinär verknüpfen können. Die umfassende generalistische Pflegeausbildung vermittelt genau das. Die Generalisierung verschafft den Nachwuchskräften die Möglichkeit, in verschiedenen Bereichen tätig zu werden. Hierdurch erhalten sie vielfältige Jobperspektiven.
Mit dem Laptop unter Palmen sitzen, den Kunden-Call in den Bergen machen: In vielen Branchen ist im Zuge der Corona-Pandemie flexibles und ortsunabhängiges Arbeiten fernab der Fünftagewoche im Büro selbstverständlich geworden – eine steigende Anzahl an Beschäftigten will dies auch aus dem Ausland tun. Um als Arbeitgeber attraktiv zu bleiben, wollen viele Unternehmen Remote Work ermöglichen – und wünschen sich dabei eine aktive politische Flankierung. Fast die Hälfte (46 Prozent) fordert von der Bundesregierung bessere Rahmenbedingungen für Remote Work aus dem Ausland. Vor einem Jahr waren es 40 Prozent. Das ist das Ergebnis der Bitkom-Studie zum Arbeitsmarkt für IT-Fachkräfte vom November 2022, für die 854 Unternehmen aus allen Branchen repräsentativ befragt wurden.
Was müssen Unternehmen beachten, wenn sie Remote Work aus dem Ausland ermöglichen wollen? „Die rechtlichen Regelungen für Remote Work aus dem Ausland sind leider immer noch sehr komplex. Bitkom fordert hier weniger Bürokratie und mehr Gestaltungsspielraum für Arbeitgeber“, sagt Lydia Erdmann, Referentin Arbeitsrecht beim Bitkom.
Im aktuellen Leitfaden „Remote Work aus dem Ausland“ gibt Bitkom Unternehmen eine Praxishilfe an die Hand, um rechtskonform eine eigene Policy zum Arbeiten aus dem Ausland entwickeln zu können. Neben allgemeinen Fragen zu Arbeits- Steuer- und Sozialversicherungsrecht werden auch Best-Practice-Beispiele beleuchtet. Geklärt werden unter anderem folgende Fragen:
Bin ich als Arbeitgeber verpflichtet, Remote Work aus dem Ausland anzubieten?
Gesetzlich zumindest (noch) nicht. Dem Arbeitgeber steht es aber frei, verbindliche Grundlagen zu schaffen, sei es etwa durch eine Zusatzvereinbarung im Arbeitsvertrag oder eine freiwillige Betriebsvereinbarung.
Muss ich auch das nationale Arbeitsrecht des Reiselandes beachten?
Das kommt darauf an, in welchem Land sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter befinden. Mitgliedstaaten der EU müssen EU-rechtliche Regelungen in nationales Recht umzusetzen. Dies kann Einfluss darauf haben, ob zum Beispiel Arbeitsschutzregelungen des Reiselandes beachtet werden müssen – auch wenn für das Arbeitsverhältnis grundsätzlich deutsches Recht gilt.
Brauche ich eine A1-Bescheinigung?
Dieses Dokument ist in den HR-Abteilungen aktuell entscheidend. Es gilt als Nachweis der Sozialversicherung im Heimatland und verhindert die doppelte Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen. Und ja, auch für Remote Work aus dem Ausland wird diese benötigt, zumindest im EU-Ausland und in Staaten mit Sozialversicherungsabkommen.
Was gilt es beim Steuerrecht zu berücksichtigen?
Betriebsstättenprinzip. Doppelbesteuerungsabkommen. Musterabkommen der OECD. Vertreterbetriebsstätte. Hinter diesen Begriffen stecken Regelungen und Maßnahmen, die bei Remote Work aus dem Ausland von den Beschäftigten berücksichtigt werden müssen – der Leitfaden klärt auf.
Können meine Angestellten unbegrenzt auf der ganzen Welt arbeiten?
Grundsätzlich ja. Je länger sie jedoch im Ausland remote arbeiten, desto mehr Regelungen müssen berücksichtigt werden. Ob es ratsam ist, 30 Tage Remote Work nur aus dem EU-Ausland zu gewähren, oder ob die Grenzen weniger starr gehalten werden können, erklärt der Bitkom-Leitfaden.
Den kompletten Leitfaden „Remote Work aus dem Ausland“ können Sie sich hier herunterladen:
https://www.bitkom.org/Bitkom/Publikationen/Remote-Work-aus-dem-Ausland
Quelle: Pressemitteilung Bitkom