März 15, 2021

ARBEITSSUCHEND MELDEN – ANTRÄGE, FRISTEN UND ARBEITSLOSENGELD

Wer gekündigt wurde, muss sich mit dem Thema Arbeitslosenmeldung befassen. Die meisten Menschen stehen dabei vor einer enormen Herausforderung. Es sind Fristen einzuhalten, Anträge einzureichen und man sollte wissen, was einem zusteht.

Die erste Frage ist natürlich, ob einem Arbeitslosengeld zusteht oder nicht. Zusätzlich kommen die ersten Fragen zu den Anträgen auf.  Wer Arbeitslosengeld beantragen muss steht vor einem Haufen an Unterlagen. Was genau es zu wissen gibt, wird dieser Ratgeber näher erklären.

Arbeitssuchend oder arbeitslos: Worin liegen die Unterschiede?

Diese beiden Begriffe werden Ihnen eventuell über den Weg laufen. Worin liegen die Unterschiede zwischen der Meldung arbeitssuchend und arbeitslos. Als arbeitssuchend wird jemand beschrieben, der nach einer neuen Anstellung sucht. Es kann möglich sein, dass Sie noch in einem Beschäftigungsverhältnis sind, Sie aber wissen, dass die Kündigung droht. 

In diesem Fall melden Sie sich arbeitssuchend. Arbeitslos melden Sie sich, wenn Sie bereits ohne eine Beschäftigung sind. Die Definition lässt sich auch mit dem Alter vernetzen. Wer schon ein hohes Alter erreicht hat und vielleicht nicht mehr arbeitsfähig ist, wird als arbeitslos beschrieben.

Wo meldet man sich, wenn der Job gekündigt wurde?

Melden können Sie sich bei der Arbeitsagentur. Dort haben Sie die Möglichkeit, ein Beratungsgespräch zu bekommen. Nach Erhalt einer Kündigung sollten Sie sofort die Arbeitsagentur aufsuchen und sich dort melden. Nur so können Sie auf Nummer sichergehen, dass Sie auch wirklich den Anspruch auf das Arbeitslosengeld besitzen. 

Sollten Sie einen befristeten Arbeitsvertrag besitzen, dann ist es ratsam sich sofort nach der Bekanntgabe der Befristung eine Information an die Agentur für Arbeit zu geben.

Arbeitslos melden kann man sich bei der Agentur für Arbeit. Jedoch muss man dafür nicht unbedingt vor Ort sein. Sondern die Meldung „Arbeitssuchend“ kann auch über die Online Portale verfasst werden. Durch die Corona Krise ist es mittlerweile möglich, die wichtigsten Angaben auch telefonisch zu machen.

Wann habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Arbeitslosengeld beantragen, ist eine Herausforderung. Anspruch auf Arbeitslosengeld hat jeder der über zwei Jahre hinweg mindestens 12 Monate in die Arbeitslosengeldversicherung eingezahlt hat. Dabei spielt es erst mal keine Rolle, ob diese 12 Monate am Stück erfolgten oder mit Unterbrechungen. Sollte das nicht der Fall sein, wird das ALG II oder besser gesagt Harz 4  für Sie relevant.

Das ALG II dient zur Grundsicherung und ist ein Antrieb sich wieder in eine Arbeit zu begeben. Beantragt wird das bei der zuständigen Stelle. In diesem Fall ist das nicht die Arbeitsagentur.

Sollten Sie selbstständig gewesen sein und nun auf die Hilfe angewiesen sein, dann richtet sich die Höhe des Arbeitslosengeldes ebenfalls nach den eingezahlten Beiträgen. Die wenigsten Selbstständigen haben in die Agentur für Arbeit eingezahlt und bekommen deswegen keinen Anspruch. In diesem Fall wird ALG II beantragt.

Welche Unterlagen brauche ich für die Arbeitslosenmeldung?

Sollten Sie sich arbeitslos melden müssen, dann sind Anträge und Fristen besonders wichtig. Die Anträge für die Arbeitslosenzeit finden Sie Online oder direkt vor Ort. Viele Ämter stellen die Anträge zum Download zur Verfügung.  Es reicht jedoch nicht, dass die Anträge ausgefüllt und eingereicht werden. Sondern es werden weitere Unterlagen benötigt. Dazu gehören:

  • Personalausweis
  • Meldebestätigungen, wenn der Reisepass vorliegt
  • Nachweise über das Arbeitsverhältnis
  • Nachweise über frühere Bezüge von ALG I oder II.
  • Kündigung und Arbeitsvertrag
  • Lebenslauf
  • Bescheinigung über Bezug von Krankengeld, wenn das relevant ist

Fragen in diesem Bereich sind an die Agentur zu richten. Es ist ratsam, von allem nur eine Kopie abzugeben.

Wie viel Arbeitslosengeld steht Ihnen zu?

Diese Frage wollen sehr viele Arbeitssuchende beantwortet bekommen. Es lässt sich festhalten, dass rund 60 % des pauschalisierten Nettoeinkommens an Arbeitslosengeld gezahlt wird. Somit kann jeder seinen Beitrag selbst ausrechnen.

Bedenken muss man jedoch, dass die Steuerklasse unter anderem einen Einfluss auf die Höhe des Arbeitslosengeldes hat. Wer kein Arbeitslosengeld bekommt, der wird sich mit ALG II befassen müssen. Hier sind zahlreiche Faktoren wichtig. Dazu gehört auch die Anzahl der Personen, die in diesem Haushalt leben.

Hinweis:  An das Arbeitslosengeld I wird das erwirtschaftete Vermögen nicht angerechnet.  Abfindungen oder Provisionen werden jedoch angerechnet und können die Summe der Ansprüche mindern.

Welche Fristen sind bei der Arbeitslosenmeldung zu beachten?

Die meisten Menschen haben ein Problem, die Fristen einzuhalten. Denn diese können durchaus eine Verwirrung stiften.  Grundlegend wird gesagt, dass die Arbeitslosenmeldung 3 Monate vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgen muss. Wer die Kündigung nicht kommen sieht, kann diese Frist natürlich nicht einhalten. In diesem Fall sollten Sie innerhalb von drei Tagen beim Amt vorstellig werden.

Diese Fristen sind bindend. Werden Sie nicht eingehalten, kann es zu Problemen bei der Beantragung kommen. Bei der ALG II Beanspruchung sind weitere Fristen zu beachten. Das Harz 4 muss immer wieder neu beantragt werden. Sobald ein Bescheid ausläuft, muss der Empfänger seine finanziellen Mittel neu beantragen.  Wird diese Frist nicht eingehalten ist die Leistung nicht weiter auszuzahlen.

Wie kann man schneller wieder in Arbeit gelangen?

Wer nicht lange arbeitslos sein möchte, der braucht einen Plan B.  Man hat also die Möglichkeit sich durch einen neuen Job aus der Arbeitslosigkeit zu holen. Dazu kann man die Angebote der Arbeitsagentur nutzen.

Auch eine Weiterbildung oder Umschulung sind sinnvolle Wege, um schnell wieder in Arbeit zu gelangen. Wer sich für diesen Weg entscheiden sollte, kann von der Arbeitsagentur einen Vermittlungsgutschein erhalten, um die Finanzierungen der Weiterbildungen zu erhalten. Diese Ansprüche gelten auch für Harz 4 Empfänger.

Natürlich sind alle Veränderungen der Umstände der Agentur zu melden. Durch immer wiederkehrende Beratungen lassen sich neue Perspektiven finden.

Zusammenfassend kann man also sagen, dass die Meldung bei der Arbeitsagentur vereinfacht wurde. Es ist mittlerweile Online oder über das Telefon möglich.

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